Staatsanwälte in Hannover kriminell?

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Unzählige Staatsanwälte sollen kriminell sein. Nicht empörte Bürger oder Medienvertreter, sondern ein Richter namens Frank Fahsel  behauptete dies in einem Leserbrief;  nachzulesen auf den Internetseiten des Vereins gegen Rechtsmissbrauch. Auch andere Kollegen aus dem Richterstand  haben sich ähnlich abwertend geäußert. Ich halte Pauschalkritik dieser Art für wenig zielführend. In jedem Berufsstand gibt es Versager, Korruptionsanfällige und Übereifrige, die die Bodenhaftung verlieren.

Was nun die Staatsanwaltschaft in Hannover betrifft, ist allerdings festzustellen, dass sie mehr als einmal bundesweit ins Gerede gekommen, so insbesondere im Fall Wulff. 14 Monate wurde auf Geheiß der Staatsanwaltschaft hin mit einer 28köpfigen Ermittlungstruppe gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff ermittelt. Mehr als 40 Bankkonten und fast ebenso viele Telefonate sollen überprüft und acht Hausdurchsuchungen stattgefunden haben. Und das alles wegen einer vermuteten Vorteilsnahme von 750 Euro. Wie kann es sein, dass wegen 750 Euro mit einem Millionenaufwand an Steuergeldern ermittelt wird und im Fall des ehemaligen Konkursverwalters R. Mühl aus Hannover Ermittlungen abgelehnt wurden? Meine damalige Anzeige wurde ebenso wie die Anzeigen anderer Geschädigter abgewiesen. Das Verhalten des Konkursverwalters sei nicht zu beanstanden, teilte mir die Staatsanwaltschaft mit. In meinem Sachbuch „Treu § Glauben“ lassen sich Einzelheiten nachlesen. Am Ende wurde Mühl wegen Veruntreuung von Insolvenzgeldern in Millionenhöhe zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Nicht die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen in Gang gebracht, sondern Mühl selbst hatte sich angezeigt. Auch ein brisanter Rotlichtskandal, in den Staatsanwalt G. verwickelt war, aufgedeckt von einer ehemaligen Journalistin des Weser-Kurier, sorgte für Kopfschütteln in den Wohnstuben der Landeshauptstadt.

Nicht nachvollziehbar ist, nach welchen Kriterien die Staatsanwälte in Hannover ermitteln? Warum wurden die Ermittlungen im Fall Wulff selbst dann noch so vehement betrieben, als feststand, dass es am Ende nur noch um einen geradezu lächerlich geringen Betrag ging, wohingegen umgekehrt im Fall R. Mühl, bei dem zig Millionen  veruntreut wurden,  erst gar keine Ermittlungen aufgenommen wurden?  In einem wie im anderen Fall zahlen die Steuerzahler die Zeche. Und weshalb werden Ermittlungen in aktuellen Fällen, bei denen es um sehr viel höhere Geldbeträge als im Fall Wulff geht, nur halbherzig oder gar nicht betrieben?

Eine Frage, die sich mir im Verlaufe meiner Buchrecherchen  aufdrängte und mit der ich auch die Staatsanwaltschaft konfrontierte. Es folgte eine Einladung zu einem Gespräch beim Leitenden Oberstaatsanwalt. Vielleicht war ich zu gutgläubig, vielleicht auch naiv, aber nach fast 30jähriger Tätigkeit in der niedersächsischen Staatskanzlei hatte ich trotz aller Rückschläge in den letzten zwei Jahren eine Art Grundvertrauen in Behörden.  Ein verhängnisvoller Irrtum, wie sich herausstellen sollte.  Doch dazu mehr im Mai.

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Sind Richter Verbrecher?

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Diese Frage würde ich anders als Hans-Joachim Zimmermann (www. Richter-sind-verbrecher.de) entschieden verneinen. Die weit überwiegende Mehrheit der Richterinnen und Richter ist bemüht, einen guten Job zu machen. Unbestreitbar ist aber auch, dass die Gerichte und mit ihnen die Richter und Richterinnen an einer Aktenflut förmlich ersticken, worunter die Qualität der Rechtsprechung zwangsläufig leidet.
Und doch gibt es auch Richter und Richterinnen, die offensichtlich befangen sind und kein Recht sprechen, sondern – aus welchen Gründen auch immer - persönliche Befindlichkeiten "abarbeiten". Derartiges musste ich mit einer Richterin am Landgericht wiederholt am eigenen Leib erfahren, aber auch in einem Verfahren in Sachen T.S. am 18.03.2015,  als ich einer mündlichen Verhandlung am Landgericht Hannover beiwohnte. Den Vorsitz hatte dieselbe Richterin, die das befremdliche Urteil in meiner Unterlassungsklage gesprochen hat.  In der am 18. 03. anhängigen Unterlassungsklage, die eine vom BGH anerkannte Schadensersatzforderung sowie Auskunftsansprüche des Unternehmers T. S. aus einem Vertrag betrifft,  erklärte die Berichterstatterin, die ihren Namen auf Befragen des Prozessbeteiligten T.S. nicht nennen wollte:  „Sie (gemeint war T.S.) wollen doch wohl nicht behaupten, dass die Richter am OLG Celle die Akten aus den Vorverfahren nicht beigezogen haben und die deutsche Übersetzung des Vertrages nicht zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht haben.“
Der Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die Grundlage der Schadenersatzforderung des Unternehmensberaters T.S. Dieser erklärte daraufhin, dass genau dies und nichts anderes dem im laufenden Verfahren vorliegenden Beschluss/Urteil des OLG Celle zu entnehmen sei. Der damals befasste Richter B. vom OLG Celle habe ausdrücklich bestätigt, dass der Senat die Akten der Vorverfahren nicht beizogen hätte und aus Zeitgründen eine Übersetzung fremdsprachiger Schriftstücke nicht verlangt habe. Nachzulesen sei das in einer dienstlichen Erklärung des Richters B. vom 4. Mai 2011. Dass zu diesem Zeitpunkt eine deutsche Übersetzung des Vertrages bereits seit 6 Jahren in den beizuziehenden Verfahrensakten lag, ist bemerkenswert, aber immerhin war Richter B. so ehrlich einzuräumen, dass er die Verfahrensakten mit dem deutschsprachigen Vertrag nicht beigezogen hatte.


Wenn ein Richter B. vom OLG Senat ausdrücklich einräumt, dass er die Verfahrensakten nicht begezogen hat, wie kann dann das Landgericht zu einer gegenteiligen Auffassung kommen und damit die Erklärung ihres Kollegen B. der obergeordneten Instanz ad absurdum führen?
Ich hatte zunächst den Eindruck, dass zumindest die Vorsitzende Richterin hinreichend objektiv und um Sachverhaltsaufklärung bemüht war. Doch offenbar hat der Schein getrogen, es sieht insoweit nicht gut aus für T.S., und dies  obwohl der BGH in 2 Entscheidungen seine Schadensersatzansprüche gegen seinen Vertragspartner ausdrücklich bestätigt hat und der Beklagten umfangreiche Auskunftspflichten auferlegte. Doch auch nach 11 Jahren hat T. S. noch keinen einzigen Cent des ihm laut BGH im Grunde zustehenden Geldes gesehen. Das Landgericht Hannover sah sich zudem bis heute nicht imstande, einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu fassen. Und so wartet T.S. als obsiegende Partei vor dem Bundesgerichtshof seit mittlerweile 4 Jahren sogar noch auf die ihm zustehenden Gerichts- und Anwaltskosten.

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Niedersachsen Land der Justizpossen?

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Niedersachsen verkomme immer mehr zum Land der Justizpossen und Justizskandale, kommentierte in der vergangenen Woche laut HAZ- Bericht ein hochrangiger niedersächischer Politiker und Landtagsabgeordneter die jüngsten Entwicklungen. Oppositionspolitiker kritisieren gerne, das ist ihr Job und wird von ihnen in einer Demokratie auch erwartet. Wenn ich meine Erfahrungen mit der niedersächsischen Justiz der letzten zwei Jahre Revue passieren lasse, ist das Bild differenzierter. Selbst wenn die Urteile nicht immer nach meinem Geschmack ausfielen, hatte ich beim Amtsgericht Celle, beim Landgericht Lüneburg, beim Landgericht Hannover und beim Oberlandesgericht Celle niemals den Eindruck, das Recht und Gesetz außen vor geblieben sind. Umso befremdlicher sind zwei völlig gegensätzliche Urteile in Unterlassungsklagen. Die zuständige Kammer des Amtsgerichts Hannover hat in einer mündlichen Verhandlung ausgeführt, dass Meinungsäußerungen zulässig sind, unwahre Tatsachenbehauptungen aber nicht. Hier bestehe zweifelsfrei ein Anspruch auf Unterlassung oder gar Widerruf. Klar und unmissverständlich, sollte man meinen. Es ging um den vergleichsweise harmlosen Vorwurf, dass jemand intrigant sei. Ein Vorwurf, der nur ein einziges Mal geäußert wurde und dies auch nur in einem Schreiben ans Gericht. Das Verfahren endete dann in einem Vergleich, da der Kläger die Klage zurückzog.

Ganz anders entschied das Landgericht Hannover in einer von mir erwirkten Unterlassungsklage. Die wiederholt vor Gerichten aufgestellte Behauptung "Frau Raddatz ist eine besonders hemmungslose, ehrrührige Lügnerin" und die immer wieder erhobenen Anschuldigungen, ich hätte schwerwiegende Straftaten wie Urkundenfälschung, Untreue und Kontenplünderung begangen, wurden als rechtlich bedenkenlos von der zuständigen Kammer beim Landgericht Hannover bezeichnet. Und dies obwohl sämtliche Vorwürfe widerlegt worden waren. Dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, ist offenkundig. Doch weshalb ist das so? Sollte das Gerücht tatsächlich zutreffen, dass ich wegen meiner Blogbeiträge eine unliebsame Person bei Gerichten bin? Ich selbst habe den bei meinen Recherchen über Justizfälle den Eindruck gewonnen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Richter/innen unabhängig und dem Gesetz verpflichtet Urteile trifft, sich also nicht davon beeindrucken lässt, ob jemand kritische Blogbeiträge verfasst. Dennoch ist festzuhalten, dass trotz der gegenteiligen Überprüfung durch den Amtsgerichtspräsidenten hinsichtlich der angeblich von mir begangenen Urkundenfälschung dem inzwischen verstorbenen Anwalt Reszat und seinen Mandanten bescheinigt wurde, dass sie die unzutreffenden Anschuldigungen nicht nur erheben, sondern jetzt erneut vorbringen durften, um meine Entlassung als Testamentsvollstreckerin zu erreichen. Nachträglicher Hinweis vom 4. März 2017: Der Entlassungsantrag wurde von allen Instanzen (Amtsgericht Hannover, Oberlandesgericht Celle, BGH Karlsruhe) zurückgewiesen, den unzutreffenden Behauptungen also keine rechtliche Bedeutung beigemessen. Daraufhin hat ein Miterbe jetzt allerdings nahezu identische Vorwürfe in eine Schadensersatzklage eingebracht, die seit Anfang 2017 beim Landgericht Hannover anhängig ist.

Gerichte, die einem Anwalt offensichtliche Prozesslügen und Betrugsvorwürfe durchgehen lassen und es zulassen, dass selbst entlastende dienstliche Überprüfungen eines Amtsgerichtspräsidenten von der gegnerischen Partei missachtet werden, dürfen sich nicht wundern, wenn das Justizwesen in Verruf gerät. Bleibt nur zu hoffen, dass der Virus, der augenscheinlich einige (wenn auch wenige!) Richter/innen und Staatsanwälte in Hannover befallen hat, nicht um sich greift und die Feststellung des Oppositionspolitikers im Niedersächsischen Landtag nicht Realität wird.

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Hat Norbert Blüm Recht?

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Diese Frage habe ich mir nach meinen Erlebnissen mit der Justiz in Hannover gestellt und noch kein abschließendes Ergebnis gefunden.

Blüm macht Ignoranz, Überheblichkeit und Inkompetenz im deutschen Rechtswesen aus. Die Fälle, die er in seinem lesenswerten Buch "Einspruch - wider der Willkür an deutschen Gerichten" (Westend Verlag) beschreibt, sind erschreckend. Doch ist es richtig, von zugegeben beängstigenden Einzelfällen auf das Große und Ganze zu schließen?

Auch meine Erlebnisse mit den Gerichten in Hannover sind nicht dazu angetan, das Vertrauen in das deutsche Rechtswesen zu fördern. Was soll man davon halten, wenn wiederholt wie in meinem Fall BGH Urteile ignoriert werden? Wenn eine Richterin am Landgericht die seit nunmehr fast 2 Jahren immer wieder vor Gerichten aufgestellten Behauptungen "Frau Raddatz hat eine Urkunde gefälscht", "Frau Raddatz hat die Miterben geschädigt und einen privaten Gartentisch vom Nachlasskonto bezahlt", "Frau Raddatz hat das Nachlasskonto geplündert" als zulässige Meinungsäußerungen bewertet. Geradezu eine Einladung an Anwalt R. und seine Mandanten, mit den verleumderischen Behauptungen vor Gerichten und Prozesslügen munter weiter zu machen. Und dies, obwohl alle Behauptungen  von mir widerlegt wurden oder an Absurdität nicht zu überbieten sind. So die Behauptung, ich hätte auf unerklärliche Weise einer seit Jahren im Aktenarchiv des Amtsgerichts Hannover aufbewahrten Akte ein zuvor von mir gefälschtes Dokument beigefügt. In meinem letzten Blogeintrag habe ich darüber berichtet. Ich traue mir einiges zu, aber ein weiblicher James Bond Verschnitt bin ich nicht.

Da kann man nur heilfroh sein, dass es übergeordnete Instanzen gibt, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof. Letzterer hat ein anderes Verständnis von der deutschen Sprache und der Wahrheitspflicht vor Gerichten als das Landgericht Hannover. Ehrkränkende Äußerungen vor Gericht sind nicht durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt, wenn die  Unwahrheit der Äußerung auf der Hand liegt, hat der BGH bereits 1977 entschieden. Dass ich die mir vorgeworfenen Straftaten wie Urkundenfälschung und Untreue nicht begangen habe, habe ich längst bewiesen. Hinsichtlich des mir unterstellten abenteuerlichen Manövers wegen der Aktenmanipulation habe ich zunächst einmal den Amtsgerichtspräsidenten angeschrieben. Warten wir ab, ob er reagiert.

So oder so bleibt es spannend.

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Justizposse in Hannover

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Nach einer Flut von Klagen (bisher 10), Zwangsvollstreckungen, Zwangshaftandrohungen, der Androhung einer Hausdurchsuchung hat die Kampagne gegen mich eine neue Dimension erreicht. Jetzt soll ich auch noch unbefugt in die Archivräume des Amtsgerichts Hannover eingedrungen sein, um dort eine zuvor von mir gefälschte Urkunde in eine Akte einzuschmuggeln.

Als Zeugen für dieses Husarenstück werden die Justizangestellte W. des Amtsgerichts Hannover und mein in Wien lebender Neffe benannt. Es sei der Justizangestellten W. völlig unerklärlich wie die von mir gefälschte Aufhebungsverfügung,  mit der ein zunächst vorgesehener Hausübertragungsvertrages meines verstorbenen Mannes als ungültig erklärt worden war, in die dortige Akte gekommen sei, behauptet Anwalt R. gegenüber dem Landgericht. Mir auch! Ich habe schon in der Staatskanzlei vor Archiven und Aktenschränken einen großen Bogen gemacht, was meine langjährigen, diesbezüglich leidvoll geprüften Mitarbeiterinnen bestätigen können. In einer Nacht- und Nebelaktion in die Aktenräume des Amtsgerichts einzudringen und aus hunderten von Akten die richtige heraussuchen, um dort ein gefälschtes Schriftstück zu deponieren, übersteigt meine Fähigkeiten bei weitem.

Dies ist der vorläufige Höhepunkt einer Justizposse, die den kritischen Kommentar des HAZ vom heutigen Tage über den Zustand der Justiz in Hannover mehr als gerechtfertigt erscheinen lässt. Seit nunmehr anderthalb Jahren wird mir Urkundenfälschung vorgeworfen. Und dies, obwohl ich bereits im Oktober 2013 nachgewiesen habe, dass die angeblich von mir nach dem Tod meines Mannes gefälschte Erklärung bereits seit Jahren beim Amtsgericht liegt. Auch die schriftliche Erklärung des damals beteiligten Notars, er hätte niemals seine Existenz aufs Spiel gesetzt und einen zweiten (gültigen) Schenkungsvertrag aufgesetzt, ohne sich zuvor zu vergewissern, dass der alte Notariatsvertrag ungültig war, wurde konsequent ignoriert. Nachdem die Beweislage erdrückend wurde, erklärte Anwalt R. vor dem Landgericht Hannover, dass meine Miterben trotzdem an dem Fälschungsvorwurf festhalten, denn es sei mir gelungen, das gefälschte Dokument auf unerklärliche Weise in die Akte der Aufbewahrungstelle des Amtsgerichts zu bringen. Das klingt abenteuerlicher als meine Krimis es jemals waren. Offenbar nicht für die hannoversichen Gerichte.

In einer mündlichen Verhandlung vor wenigen Tagen hat das Landgericht erklärt, dass die unzutreffenden Tatsachenbehauptungen von Anwalt R. und seiner Mandanten, wonach ich eine Urkundenfälscherin bin und Nachlassvermögen veruntreut habe, rechtlich nicht zu beanstanden sind. Die Frage, wie ich ein gefälschtes Dokument in die Archive des Amtsgerichts geschmuggelt haben soll, wurde vom Gericht nicht gestellt. Es ginge den Miterben darum, charakterliche Defizite von mir aufzuzeigen, um mich als Testamentsvollstreckerin über den Grundbesitz meines Mannes loszuwerden, führte das Gericht aus.

Genau darum geht es! Das hat das Gericht richtig erkannt. Man will mich um jeden Preis loswerden und dies offenbar auch mit Hilfe der Justiz wie der neuerliche Entlassungsantrag zeigt. Der rechtskräftige Beschluss des OLG Celle, mit dem ich als Testamentsvollstreckerin bestätigt wurde, wird mit abenteuerlichen Methoden und falschen Tatsachenbehauptungen hintertrieben. Kann es wirklich sein, dass Gerichte in Hannover es tolerieren, wenn OLG Beschlüsse der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Aber noch steht das Urteil aus und immerhin hat das Landgericht uns noch eine Frist für weiteren Vortrag eingeräumt.

Ich vergass noch den anderen Zeugen für mein "abenteuerliches Manöver" in den Archivräumen des Amtsgericht. Der Neffe meines Mannes hat bei der Überprüfung von Urkunden festgestellt, so Anwalt R., dass ich mich im Besitz von Überweisungsträgern befand, die mein Mann vor seinem Tod unterschrieben hatte. Tatsächlich hatte mein Mann kurz vor seinem Tod Überweisungsträger an die Landeshauptstadt für Grundsteuern und Abgaben nicht nur unterschrieben, sondern von der ersten bis zur letzten Zeile mit seiner unverkennbaren Handschrift ausgefüllt. Dass ich die Überweisungen nach seinem Tod ausgeführt habe, liegt auf der Hand, schließlich sind Grundsteuern und Abgaben zu bezahlen. Daraus den Schluss zu ziehen, ich hätte eine Urkunde nicht nur gefälscht, sondern sie in die Archivräume des Amtsgerichts gebracht und dort in der richtigen unter hunderten von Akten deponiert, ist an Absurdität kaum noch zu überbieten. Sollte das Landgericht dabei bleiben, dass die unzutreffenden Anschuldigungen nicht widerrufen werden müssen, spricht einiges dafür, dass demnächst weitere Straftaten aus dem Hut gezaubert und mir vorgeworfen werden.

Fest steht, es bleibt spannend!

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Bücher

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Die Kanzlerkandidatin

Der Landtagsabgeordnete Tobias Wächter wird vor seinem Haus erstochen. Kurz darauf verschwindet der Großinvestor Baumgart, dessen Leiche später in Eberswalde in Brandenburg gefunden wird. Verena Hauser, mitten im Umzugsstress, wird mit der Leitung der Ermittlungen beauftragt. Auch Bernd Wagner, nach der Abwahl der Bürgerpartei, Landtagsabgeordneter, ist alarmiert, hatte Wächter ihn doch kurz vor dem Mord aufgesucht und Enthüllungen angekündigt.

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Der Spitzenkandidat

Ein Fall für Kriminalrätin Verena Hauser Uwe Stein hat die Wahl schon vier Wochen vor dem Urnengang für sich entschieden – zu groß ist der Vorsprung des Spitzenkandidaten der Bürgerpartei. Und dann, mitten im Wahlkampf, passiert das Undenkbare. Uwe Stein, die Lichtgestalt, der strahlende Held, stirbt einen banalen, brutalen Tod. Der Parteiapparat stürzt
ins Chaos, die Medien laufen Sturm, und Kriminalrätin Verena Hauser weiß kaum, wo sie mit
ihrer Morduntersuchung ansetzen soll. Zu verworren sind die Verflechtungen und
Seilschaften der politischen Netzwerke, zu vermint das Terrain.

"Der Spitzenkandidat" bei Amazon bestellen


Die Staatskanzlei

Die Staatskanzlei In "Die Staatskanzlei" wird ein hoher Beamter und enger Vertrauter des niedersächsischen Ministerpräsidenten erschossen. Ein Terroranschlag, eine Beziehungstat oder war Korruption im Spiel? Die Ermittlungen führen Verena Hauser in das Innere der Staatskanzlei. Hinter der Fassade gut gekleideter intelligenter Beamter und Politiker stößt sie auf menschliche Abgründe.

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Die Deutschland Verschwörung

Kaum vorstellbar: ein Finanzkrieg gegen Deutschland, und das kurz vor dem G-8-Gipfel in Schwerin. Doch alle Zeichen deuten darauf hin. Steckt der Geheimbund Laura dahinter? Und wo um alles in der Welt ist der Finanzminister? Er war anscheinend mit einem Investmentbanker verabredet, der tot aufgefunden wurde. Das Kanzleramt ist alarmiert
und schaltet das BKA ein; nur ein kleiner Kreis Vertrauter wird eingeweiht. Die Öffentlichkeit
soll von alldem nichts erfahren; die Politiker fürchten einen Run auf die Banken. Hinter den
Kulissen beginnt ein hektischer Wettlauf gegen die Zeit.

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Treu und Glauben

Hinter den Kulissen eines Wirtschaftsskandals Diese enthüllende Geschichte aus Führungsetagen bekannter Firmen, die in einen spektakulären Konkurs verwickelt waren, führt uns das Agieren ehrenwerter Persönlichkeiten unseres Wirtschaftslebens recht drastisch vor Augen.

Campus Verlag Frankfurt/New York
ISBN 3-593-34545-4

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Bettina Raddatz

Publiziert in Diverses

Bettina Raddatz hat in Münster und Bonn Wirtschaftswissenschaften studiert, war danach freiberuflich u.a. für das Bundesbildungsministerium tätig, bevor sie als Referentin im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium arbeitete. Nach ihrer kurzzeitigen Tätigkeit als Vorstandsmitglied eines hannoverschen Verkabelungsunternehmens, über das sie ein viel beachtetes Buch (Treu & Glauben - hinter den Kulissen eines Wirtschaftsskandals, Campus-Verlag) geschrieben hat, war sie in verschiedenen Aufgaben u.a. im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und als Mittelstandsbeauftragte in der Niedersächsischen Staatskanzlei tätig.

Frau Raddatz hat im Umfeld namhafter deutscher Spitzenpolitiker aus unterschiedlichen Parteien gearbeitet und vielfältige Einblicke in den Politikbetrieb gewonnen, bevor sie mit Mitte 50 damit begonnen hat, Politikkrimis zu verfassen. Die Romane "Die Staatskanzlei", "Der Spitzenkandidat" und "Die Kanzlerkandidatin" - erschienen Anfang März 2013 - gehören zu einer Trilogie aus dem Landespolitik Niedersachsen. Weitere Politikkrimis aus der Bundes- und Europapolitik sind in Vorbereitung.

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