Hat Norbert Blüm Recht?

Diese Frage habe ich mir nach meinen Erlebnissen mit der Justiz in Hannover gestellt und noch kein abschließendes Ergebnis gefunden.

Blüm macht Ignoranz, Überheblichkeit und Inkompetenz im deutschen Rechtswesen aus. Die Fälle, die er in seinem lesenswerten Buch "Einspruch - wider der Willkür an deutschen Gerichten" (Westend Verlag) beschreibt, sind erschreckend. Doch ist es richtig, von zugegeben beängstigenden Einzelfällen auf das Große und Ganze zu schließen?

Auch meine Erlebnisse mit den Gerichten in Hannover sind nicht dazu angetan, das Vertrauen in das deutsche Rechtswesen zu fördern. Was soll man davon halten, wenn wiederholt wie in meinem Fall BGH Urteile ignoriert werden? Wenn eine Richterin am Landgericht die seit nunmehr fast 2 Jahren immer wieder vor Gerichten aufgestellten Behauptungen "Frau Raddatz hat eine Urkunde gefälscht", "Frau Raddatz hat die Miterben geschädigt und einen privaten Gartentisch vom Nachlasskonto bezahlt", "Frau Raddatz hat das Nachlasskonto geplündert" als zulässige Meinungsäußerungen bewertet. Geradezu eine Einladung an Anwalt R. und seine Mandanten, mit den verleumderischen Behauptungen vor Gerichten und Prozesslügen munter weiter zu machen. Und dies, obwohl alle Behauptungen  von mir widerlegt wurden oder an Absurdität nicht zu überbieten sind. So die Behauptung, ich hätte auf unerklärliche Weise einer seit Jahren im Aktenarchiv des Amtsgerichts Hannover aufbewahrten Akte ein zuvor von mir gefälschtes Dokument beigefügt. In meinem letzten Blogeintrag habe ich darüber berichtet. Ich traue mir einiges zu, aber ein weiblicher James Bond Verschnitt bin ich nicht.

Da kann man nur heilfroh sein, dass es übergeordnete Instanzen gibt, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof. Letzterer hat ein anderes Verständnis von der deutschen Sprache und der Wahrheitspflicht vor Gerichten als das Landgericht Hannover. Ehrkränkende Äußerungen vor Gericht sind nicht durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt, wenn die  Unwahrheit der Äußerung auf der Hand liegt, hat der BGH bereits 1977 entschieden. Dass ich die mir vorgeworfenen Straftaten wie Urkundenfälschung und Untreue nicht begangen habe, habe ich längst bewiesen. Hinsichtlich des mir unterstellten abenteuerlichen Manövers wegen der Aktenmanipulation habe ich zunächst einmal den Amtsgerichtspräsidenten angeschrieben. Warten wir ab, ob er reagiert.

So oder so bleibt es spannend.

Letzte Änderung amMontag, 20 April 2015 07:54 Gelesen 395 mal

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