Hannover Connection 2.0 - Justiz und Verwaltung im Zwielicht

8 Kommentare

Hannover Connection 2.0 - Justiz und Verwaltung im Zwielicht

Aktualisierung 19. Juli 2017

In eigener Sache: Derzeit wird meine Webseite aktualisiert und überarbeitet. Die neue Seite geht Ende des Monate online. Seit der letzten Aktualisierung im April 2015 sind die Blogbeiträge 358 681mal abgerufen worden. Spitzenreiter ist der satirische Beitrag über "Niedersachsen als Land der Justizpossen", gefolgt von dem kritischen Beitrag mit der Frage, ob "der deutsche Rechtsstaat vor nordafrikanischen Zuwanderern kapituliert" und dem Bericht über das "Behördenversagen im Fall des Bombenattentäters O. Mertins". Schlusslicht sind die Beiträge über das Oberlandesgericht Celle (Nachfolger des Präsidenten gesucht) und "OLG Celle sorgt für Rechtssicherheit". Dies ist erstaunlich, ist doch das OLG Celle in meinen Augen so etwas wie der Fels in  der Brandung der niedersächsischen Justiz - auch wenn ich nicht über jedes Urteil glücklich war. Aber womöglich werden satirische und kritische Berichte mit Spannungspotential lieber gelesen als positive Berichte über die Justiz. Mein neues Buch dürfte diesen Erwartungen gerecht werden. Probeleser und Lektor halten es für spannender als meine Politikkrimis - nicht unbedingt ein Kompliment für mich - und Kritik und Ironie kommen auch nicht zu kurz!

Bekanntlich haben die niedersächsischen Behörden meine diversen Schreiben und Anzeigen u.a. wegen des Datendiebstahls und -missbrauchs, der rassistischen Morddrohungen gegen Olaf Mertins und seinen fünfjährigen Sohn und der Einschaltung des Pädophilenrings im Darknet ignoriert oder mich mit inhaltslosen Antwortschreiben abgespeist. Ich wurde als drittklassige Romanautorin, Gossenschreiberin u.a. mehr tituliert. Unterdessen haben die hessischen Ermittlungsbehörden ein Pädophilennetzwerk im Darknet gesprengt, bei dem knapp 90 000 Mitglieder verzeichnet waren. U.a. wurden dort Videos über Sexmissbrauch mit Kleinkindern verbreitet. Auch ich selbst habe nach vielen Monaten endlich einen "Ermittlungserfolg" und die IP-Adressen von zwei der Kameraden ausfindig machen können. Da der Netzbetreiber allerdings nicht in Deuschland ansässig ist, können die Personen (Kameraden) nur auf illegalem Wege oder durch Amtshilfeersuchen der Polizeibehörden ausfindig gemacht werden. Die Polizeidirektion Hannover wurde eingeschaltet. Ob sie sich dieses Mal ernsthaft um Transparenz und Aufklärung bemüht, bleibt abzuwarten.

Begleitend zu meinem Sachbuch mit o.g. Titel werde ich ab Anfang August Unterlagen aus Behördenakten, Schreiben der Kameraden an Amtsträger und auch meine Interviewfragen an Richter Kleine - Tebbe und andere Amtsträger in meinen Blog einstellen. Dann kann sich jede Leserin und jeder Leser selbst ein Bild davon machen, ob meine Interviewfragen suggestiv und unseriös waren, wie der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Hannover, Ingo Behrens, mir schrieb. Indem ich in meinem Blog „wirren, diffamierenden und nationalsozialistischen Stimmen Raum geben würde“, würde ich meinen rechtlichen Verpflichtungen nicht gerecht, meinte Ingo Behrens. Folgt man dieser Auffassung, hätte ich die andauernden Drohungen, Mertins auszuschalten und sein Kind einem Pädophilenring zu übergeben, vertuschen müssen. Straftaten vertuschen statt sie aufzuklären, ist das die Sicherheitspolitik des Landes? Auch der Landespolizeipräsident Uwe Binias hat es zwischenzeitlich abgelehnt, auf meine Interviewfragen zu antworten.

Dass seine Kollegen in Hessen die Darknetplattform, die von den "Kameraden" wiederholt erwähnt wurde, inzwischen gesprengt haben, dürfte ein weiterer Beleg dafür sein, dass die Gruppe der Kameraden keine Fiktion ist, an deren Existenz Zweifel bestehen. Dass die Gruppe der "Kameraden", die zwischenzeitlich als Twittergruppe "Bestie von Bemerode" unterwegs war, überhaupt existiert, sei zweifelhaft, teilte mir Polizeidirektor Michael Haunschild im November 2016 mit. Und dies obwohl dem Landespolizeipräsidenten Uwe Binias und anderen Amtsträgern bereits Schreiben von den Kameraden, die Mertins und sein Kind ausschalten wollen, vorlagen. Der Kopf der Gruppe, Volker L., erwähnte in einem internen Brief an seine Kameraden den Pädoring im Darknet (wohlgemerkt den und nicht einen). Auch hierauf habe ich sowohl den Polizeipräsidenten von Hannover, Volker Kluwe, als auch den Landespolizeipräsidenten ausdrücklich schriftlich hingewiesen. Eine Reaktion blieb aus. Gut nur, dass die Ermittlungsbehörden in anderen Bundesländern die Sorgen der Eltern offenkundig ernster nehmen als dies in Niedersachsen der Fall ist!

Letzte Änderung amMittwoch, 19 Juli 2017 18:08 Gelesen 7720 mal

8 Kommentare

  • Benjamin
    Benjamin Dienstag, 18. Juli 2017 09:16 Kommentar-Link

    Was hat sich eigentlich aus dem Antrag der Familie Kleine-Tebbe ergeben? Die Wichtigkeit der Rechtsschutzgesuch scheint nicht so hoch zu sein, da sich die Behörden anscheinend sehr viel Zeit lassen. Oder der Richter hofft, dass die Ablehnung, wie andere Dinge auch, unter den Teppich gekehrt wird.

    Erst gestern gab es auf RTL einen Bericht über einen Pädophilen-Jäger. Dieser stellt die Personen öffentlich auf Facebook an den Pranger. Teilweise handelt es sich um Straftäter, welche auf Bewährung draußen sind, und um Beamte aus dem öffentlichen Dienst.

    Die Ermittlungsbehörden gehen aber nicht gegen die Straftäter vor, sondern gegen den Pädophilen-Jäger. Ich musste sofort an das Buch von Frau Raddatz denken.

    B. Raddatz:

    Leider haben sich die Dinge sehr unschön entwickelt. EIn ähnlicher Fall liegt auch in Kiel vor, wo ein Journalist über manipulierte Polizeiakten berichtet hatte, sein elektronisches Mailpostfach (wie bei mir) abgegriffen wurde etc.
    Ich möchte aber meinem Anwalt nicht Vorschub leisten. Demnächst mehr!

  • Uni Hannover
    Uni Hannover Freitag, 07. Juli 2017 15:12 Kommentar-Link

    Ich habe gerade gelesen, dass Sie Dokumente bereitstellen werden. Als Student der Uni Hannover interessiert mich natürlich das Schreiben der Professorin Dr. Rauh zum Sachverhalt. Wie ich gelesen habe, ist Sie die Ehefrau des Richters, welcher den Vorgang und den Mailverkehr mit den Kinderbildern seit Jahren begleitet hat.

    B. Raddatz:

    Da die Professorin ihre Schreiben breit gestreut hat, spricht nichts dagegen, wenn ich diese in die Unterlagen, die ab Anfang August (peu a peu) in meinen Blog eingestellt werden, mit aufnehme.

  • EILMELDUNG
    EILMELDUNG Donnerstag, 06. Juli 2017 09:04 Kommentar-Link

    Die folgende Eilmeldung kam gerade über die Ticker rein:

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/eil-ermittler-schalten-kinderpornoplattform-mit-fast-mitgliedern-ab-1.3575951

    Eine Plattform im Darknet für Kinderpornographie mit fast 90.000 Mitglieder!!! hat die Generalstaatsanwalt FFM in Hessen auffliegen lassen. Hierüber konnte man auch Treffen mit Kindern buchen und organisieren. Es geht das Gerücht um, dass einer der Hauptdarsteller (keine Staatsbediensteter) aus Ihrem Sachbuch (oder wie ein Richter sagen würde „Groschenroman“) durch die Weitergabe von Informationen den hessischen Ermittlern zugearbeitet hat. Schließlich hat dieser angeblich ein paar Jahre selbst in Frankfurt gearbeitet und hat somit noch Kontakte dorthin.

    Dann kann die Generalstaatsanwaltschaft FFM bestimmt auch auf die bereits geleisteten Ermittlungsergebnisse aus der intensiven Arbeit der Herren Binias / Kluwe zurückgreifen, welche durch Ihre Recherchen bereits vor Monaten über entsprechende Aktivitäten informiert wurden. Vielleicht stellen Sie einfach das Aktenzeichen nebst Ansprechpartner hier ein, damit die Frankfurter Kollegen nicht lange suchen müssen. Oder lassen Sie Ihren Lesern wissen, was die oben genannten Herren so über den Sachverhalt denken.

    Bei 90.000 Mitgliedern findet man bestimmt auch einige Kunden aus Niedersachsen oder gar Hannover wieder.

    Heben Sie die Briefe von Professorin Rauh sehr gut auf, da diese die ethische Gesinnung der Familie Kleine-Tebbe sehr gut dokumentiert.

    Frau Raddatz, lassen Sie sich nicht durch die eierlosen Behördensprecher demotivieren. Ich freue mich auf Ihr Buch. Bitte berücksichtigen Sie auch die Mitarbeiter, welche den Richtern und Ermittlungsbeamten zugearbeitet haben. Auch eine Justizangestellte hat ein Recht auf Erwähnung.

    B. Raddatz:

    Es gibt zu den Darknet-Aktivitäten der Kameraden kein Aktenzeichen, weil die niedersächsischen Behörden bislang nichts unternommen haben. Ich selbst war es, die kostenträchtig Computerexperten hinzugezogen hat, um IP-Adressen herauszufinden. Zwei davon liegen der Polizeidirektion seit einigen Tagen vor. Ob sie Ermittlungen anstellt, ist fraglich, hat sie doch auch auf meine Online-Strafanzeige wegen des Abgreifens meines gesamten elektronsischen Schriftverkehrs (2500 Mails mit Anlagen) mit meinen engsten Freundinnen, meinen Mietern, Behörden, meinen Anwälten, deren Persönlichkeitsrechte dadurch ebenfalls verletzt wurden, nicht reagiert.
    Das Buch wird Anfang September veröffentlicht. Allerdings soll es auf einer schwarzen Liste bei Behörden stehen und angeblich kauft es ohnehin niemand, weil ich doch eine Gossenschreiberin sei. Aber nicht alle Bürgerinnen und Bürger lassen sich vorschreiben, was sie lesen (dürfen) und was nicht!

  • A.Tr.
    A.Tr. Samstag, 01. Juli 2017 14:25 Kommentar-Link

    Die Geschichte vom Braten, von der Schüssel und vom Löffel.
    Heinrich Heine: “Advokaten, die Bratenwender der Gesetze, die so lange die Gesetze wenden und anwenden, bis ein Braten für sie abfällt.”

    Man "löffelt" auch schon mal aus der Schüssel des Mandanten, in der Hoffnung, dass es die verhasste Mischpoke dann bezahlen muss. Parasiten entwickeln Überlebensstrategien, ein starkes Immunsystem kann das Einnisten der Parasiten verhindern.

    Kabinettsorder des Preußenkönigs vom 15.12.1726: “Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene, schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

    B. Raddatz:
    Die Kritik richtet sich wohl gegen Anwälte, nicht gegen Richter. Auch wenn momentan meine Auffassung, dass die weit überwiegende Mehrheit der Richterinnen und Richter kompetent, gesetzestreu und unabhängig urteilt, durch eine Verfügung des Landgerichts erschüttert wurde, möchte ich an meiner dem Grundsatz nach positiven Bewertung unseres Rechtsstaates weiterhin festhalten. Selbst wenn das Landgericht Hannover in meinem Fall offenbar der Meinung ist, dass eine Schadensersatzforderung eines Miterben wegen meiner angeblich schlechten Grundstücksverwaltung berechtigt ist und daher eine Mediation möchte, sehe ich hierin noch keinen Grund für Pauschalkritik. Tatsächlich habe ich die Einnahmen aus den Grundstücken in knapp 4 Jahren um 123 % erhöht und den Leerstand nahezu beseitigt. Aus der Tatsache, dass sich die Einnahmen der Erben um 123 % erhöht haben, einen Schadensersatzgrund zu konstruieren, ist gelinde gesagt, abenteuerlich.

  • Anfrage
    Anfrage Mittwoch, 21. Juni 2017 12:43 Kommentar-Link

    ich habe nur eine kurze Frage: es wird immer der Name Muhsmann u.a. auch bei dem Kinderbild in einem Pädoring erwähnt. Ist der Vorname eventuell Dieter? und wenn ja, was genau hat er gewußt oder an Informationen erhalten?

    Danke für Ihre Antwort.

    B. Raddatz:

    Der Vors. Richter am OVG Lüneburg Dieter Muhsmann hat u.a. das Schreiben von V.Leiter vom 12.4.2017 erhalten, mit dem dieser mir das Foto des 5jährigen Sohns von O. Mertins übermittelt hat, das er lt. seiner Mitteilung zuvor ins darknet für Pädophile eingestellt hat. Weiteres in meinem Buch im September!

  • psychologische Bewertung erforderlich?
    psychologische Bewertung erforderlich? Montag, 19. Juni 2017 10:47 Kommentar-Link

    Ich hatte gestern ein interessantes Fachgespräch mit einem Psychologen zu den Beiträgen von Frau Raddatz gehabt, dessen Inhalte ich hier wertfrei weitergeben möchte. Mein Bekannter hat auch angeregt, dass Frau Raddatz ihrer Unterlagen und Dokumente zur Prüfung an einen Psychologen weitergeben sollte, um so eine konkrete fachliche Meinung einzuholen. Bei uns ging es um das Thema der Kinderbilder, welche in das Darknet bzw. in einem Pädo-Ring eingestellt wurden sind und die Einbeziehung der hier genannten Personen (Kleine-Tebbe, Binias, Kaiser, Muhsmann usw.). Ich bitte um Verständnis, dass ich dieses heikle Thema nüchtern und sachlich vortrage.

    Zuerst muss man bei der Diskussion zu diesem Thema feststellen, dass es keine besonderen körperlichen Kennzeichen, Berufsgruppen oder Persönlichkeitstypen gibt, welche alle Pädophilen gemeinsam haben. Diese Personen sind charmant, liebevoll und erscheinen in der Öffentlichkeit völlig harmlos. Die Täter sind auch besonders liebevoll und fürsorglich zu Kindern im eigenen Familienumfeld oder im Freundeskreis, worauf sie auch immer wieder hinweisen. Der Psychologe bezeichnet dieses Verhalten als „Appetit holen im direkten Umfeld“ um im Anschluss auf „Beutefang“ bei anderen Familien zu gehen.

    Auch können die Täter ihre Vorlieben gekonnt verbergen und ihr Umfeld sogar vom Gegenteil überzeugen. Diese Überzeugungskraft nutzen sie auch für eine Vertuschung ihrer Zuneigungen aus und überzeugen so zuerst Personen im Familienkreis oder Kollegen im beruflichen Umfeld von einer angeblichen Unschuld. Dieses ist eine wichtige Strategie, da so die Familie und die Arbeitskollegen zwangsläufig integriert und zu Mitwissern werden. Die Opfer (Kinder) werden häufig in einem zerrütteten (gesellschaftlich schwierigen) Umfeld oder bei Alleinerziehenden gesucht, da deren Kinder offen für Zuneigungen sind und gegebenenfalls keinen vertraulichen Ansprechpartner zeitnah für ein Hilfegesuch finden können. Gerade Alleinerziehende sind beruflich darauf angewiesen, dass deren Kinder in einem Ganztageskindergarten versorgt werden, welcher ein guter Zielort für die oben genannten Personengruppen darstellt.

    Die erwähnten Mitwisser (Arbeitskollegen, Familienmitglieder, Freund) sind nicht nur im Rahmen einer eventuellen Eskalation dieses Thema ein gutes Alibi, sondern entwickeln sich in derartigen Situationen sogar zu hervorragenden „Anwälten“ und „Referenzadressen“. Dadurch, dass sie anfangs an die Unschuld geglaubt haben, können sie in der Folge nicht einfach ihre Meinung ändern. Es würde die Gefahr bestehen, dass sie durch ihre „Mitwisserschaft“ selbst in der Öffentlichkeit moralisch strafbar gemacht haben. Als wertfreies Beispiel kann zum Beispiel der Antrag auf Rechtschutz des Richters Kleine-Tebbe gesehen werden. Selbst bei einer Ablehnung hat er erreicht, dass sich im Justizministerium viele Mitarbeiter mit den Inhalten von Frau Raddatz beschäftigt haben. Durch diese Prüfungsarbeit, welche mehrere Tage dauert, werden die Mitarbeiter zu Mitwissern und laufen im Nachgang Gefahr, nicht schnell genug (zeitnah) reagiert zu haben. Um nicht selbst zu Straftäter zu werden, werden sie lieber das Leid von Kindern hinnehmen, bevor sie über den Richter urteilen würden. Auch ein Vorgesetzter lässt sich im ersten Moment zu einem Satz wie „das ist doch totaler Blödsinn, was dort geschrieben steht“ hinreißen und geraten dadurch sofort in die Defensive. Ein späteres Umdenken scheidet automatisch aus, da durch ihre Mitwisserschaft sofort eine moralische Mitschuld entstehen würde.

    Um sich von einer eigenen moralischen Schuld zu befreien, werden sie versuchen, die Opfer (Kinder und deren Eltern) zu Tätern zu machen (sie wären selber Schuld oder die Täter kommen aus deren eigenen Umfeld) und die Täter zu Opfer (wie kann man diese ehrenwerte Person nur so behandeln). Auch wird man versuchen, Kritiker, wie zum Beispiel Frau Raddatz, als unglaubwürdig zu denunzieren. Gleiche Vorgehensweise hat auch die Ehefrau des Richters, Professorin Rauh-Kühne, getan, als sie die Kirche informierte (auch diese Anmerkung ist wertfrei zu verstehen). Sofort waren die Verantwortlichen der Religionsgemeinschaft „Mitwisser“ und können bei etwaige Straftaten des Pädo-Rings nachträglich nicht mehr aktiv reagieren. Jeder kennt bestimmt in den Berichterstattungen im Fernsehen die Aussagen von Nachbarn, Familienmitgliedern oder das Jugendamt wie „ich habe nie etwas bemerkt“ oder „das konnte niemand vorhersehen“. Dieses sind typische Schutzbehauptungen von Mitwissern, welche sich im Nachhinein verzweifelt vor dem öffentlichen Pranger retten wollen.

    Mitwisser werden auch immer vermeiden, einen persönlichen Kontakt zu den Opfern oder deren Familie aufzunehmen und im anonymen agieren. Pädophile Neigungen zu anonymen Opfer sind moralisch einfacher umzusetzen, da sie die Kinder als Sache betrachten können. Würden die Mitwisser den Opfern oder deren Familien Auge in Auge gegenüberstehen, können die Personen den Neigungen, den Handlungen und den Schmerzen der Kinder ein konkretes Bild zuordnen. Immer wieder hört man den Satz „das Opfer und die verantwortlichen Mitwisser standen sich vor Gericht das erste Mal gegenüber“. Im Vorfeld, wo eine Rettung noch möglich gewesen wäre, wird man Treffen (z.B. Gerichtsverhandlungen, Besuch durch das Jugendamt usw.) vermeiden. Häufig zerbrechen Mitwisser bei zufälligen Kontakten mit den Opfern, was im schlimmsten Fall in einem Suizid der Mitwisser enden könnte.

    Ich finde, eine psychische Analyse der Handlungen der beteiligten Personen von einem Profi ist sehr interessant. Die Thematik ist komplex, aber ein wichtiger Teil bei der Aufbereitung des Sachverhaltes. Auch stellt sich die Frage, ob man auf der angeblichen Opferseite auch den (angeblichen?) Bombenattentäter einer psychologischen Befragung unterzieht. Wenn er wirklich unschuldig wäre, hätte er hiergegen keine Einwände. Auch die Richter, Staatsanwälte usw. würde wohl kaum an einer Überprüfung ihrer Schriften etwas auszusetzen haben, da deren Handlungen in Unabhängigkeit und ohne äußere Einflüsse erfolgt sind.

    Bettina Raddatz:

    Danke, Theo für Ihren qualifizierten Beitrag. Auch zu meinem Bekanntenkreis gehören Psychologen. Ich glaube allerdings nicht, dass ein Psychologe feststellen kann, ob Herr Mertins ein Bombenattentäter ist oder nicht. Hier können nur handfeste Beweise die Antwort liefern und die liegen vor - dass er es nicht ist. Auch gibt es keinerlei Beweis, dass die der pädophilen Neigung verdächtigten Richter tatsächlich diese Neigungen haben. Das sind Behauptungen ins Blaue hinein, ähnlich wie die Behauptungen der Ehefrau von Richter Kleine-Tebbe, die mich als "Gossenschreiberin", unseriös etc. verleumdet hat. Diesbezüglich argumentiert sie ähnlich wie einige Kameraden, die mich als "dämlich", als Vertreterin der Lügenpresse etc. beschimpft haben.
    Ich denke aber, dass mein Buch Licht ins Dunkle bringen wird, ob allerdings zum (von den Kameraden bemühten) Pädoring ist derzeit fraglich, da ich mich auf belegbare Fakten beschränke.

  • der Bock spielt Gärtner
    der Bock spielt Gärtner Samstag, 17. Juni 2017 20:13 Kommentar-Link

    Von Herrn Behrens kann man keine sinnvolle Antwort erwarten. Schließlich ist Kleine-Tebbe sein Ziehsohn und beide Herren haben zusammen in der 4. Kammer gearbeitet. Warum Kleine-Tebbe immer wieder in Angelegenheiten zum Terrorismus erwähnt wird ist nicht nachvollziehbar, da er eigentlich für die Abfallentsorgung vorgesehen war. In der freien Wirtschaft werden Führungsposten mit Fachleuten besetzt, beim Verwaltungsgerincht anhand von Vitamin B und xxxxx Ehefrauen.

    Ich hoffe, Ihr Buch erscheint bevor der Richter in Pension geht. Dem komischen Herrn mit seinen unrealistischen Ansichten rieselt ja schon der Kalk aus der Robe.

    Bettina Raddatz:

    Dass jemand über 60 ist, heißt nicht, dass er senil ist - gilt auch für mich übrigens. Mein Buch wird im September 2017 erscheinen, es geht um mehr als die "Vorgänge" im Justizfall Mertins. Ich thematisiere die Themen Zivilcourage, Umgang von Politikern und Behörden mit "Normalbürgern/innen", die Arroganz der Macht gegenüber Kritik und Bürgern, die nicht im mainstream schwimmen und sich gegen Behördenwillkür wehren.

  • A. Tr.
    A. Tr. Samstag, 17. Juni 2017 10:01 Kommentar-Link

    Ein Zwischenruf - die Nerven liegen blank - Justitia ist blind und sie hat einen guten Schlaf

    Der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Hannover, Ingo Behrens, scheint zum Mittel der Diffamierung ihrer Person zu greifen, sehr geehrte Frau Raddatz. Als Diffamierung (von lateinisch: diffamare = Gerüchte verbreiten) bezeichnet man heute allgemein die gezielte Verleumdung Dritter. Dies kann durch die Anwendung von Schimpfwörtern oder durch diverse Unterstellungen geschehen.

    Da liegen die Nerven wohl blank und Richter Andreas Kleine-Tebbe kann nicht für sich selber sprechen. Einmal ist es seine Frau Prof. Rauh-Kühne, die für ihn spricht, dann wird der Bischof bemüht und das Justizministerium und jetzt Ingo Behrens, der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts..

    Fragwürdig und befremdlich ist aber die Tatsache, dass die Richter des Verwaltungsgerichts in den Verfahren wegen Mertins die Widersprüchlichkeit des Vorbringens von Polizei, Staatsanwaltschaft, Justizministerium und sonstigen Behörden nicht erkannt haben wollen. Dabei verlangt die Verwaltungsgerichtsordnung gemäß § 86, dass das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen erforscht und die Beteiligten dabei heranzuziehen sind. Das Gericht ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.

    Die Rechtsprechung nach Art. 20 Abs. 3 GG ist an Gesetz und Recht gebunden. Der dem Gesetz unterworfene Richter wird durch diese aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitete Bindung in seiner verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit nicht berührt (Art. 97 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 18, 52 ; 19, 17 ; 111, 307 ). Sowohl die Rechtsbindung als auch die Unterwerfung unter das Gesetz konkretisieren die den Richtern anvertraute Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt (Art. 92 GG; vgl. BVerfGE 111, 307 ). So gesehen soll die in Art. 97 Abs. 1 GG garantierte sachliche Unabhängigkeit der Richter gerade sicherstellen, dass die Gerichte ihre Entscheidung allein an Gesetz und Recht ausrichten (vgl. BVerfGE 107, 395 ). Rn 17, - 2 BvR 661/16 -

    Da stellt sich die Frage, warum das Gericht nicht festgestellt hat, dass ein toter Richter nicht aussagen kann, dass mehrere Aktenzeichen mit unterschiedlichen Inhalten existieren, dass entgegen dem Vorbringen der Polizei sehr wohl die Wohnung von Mertins eingedrungen wurde, dass sein Computer mit Geschäftsgeheimnissen widerrechtlich angeeignet und ausgewertet wird und dies bestritten wird? Etc. etc.

    Dabei verlangt die Verwaltungsgerichtsordnung in § 86 (3):
    Der Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, daß Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.

    Die Verwaltungsgerichte haben im Falle Mertins ihre Entscheidungen entscheidungserheblich nicht allein an Gesetz und Recht ausgerichtet.

    Hier entsteht der Eindruck, dass alles und jedes unter den Teppich verkehrt wurde und der Dreck unter dem Teppich einen Tisch nicht mehr gerade darauf stehen lässt.

    Eine Justiz-Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Justitia ist blind und sie hat einen guten Schlaf. Wer schläft, der sündigt auch!

    Bettina Raddatz:

    Danke für die rechtlichen Erläuterungen, die für mich sehr aufschlussreich waren!

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