Leseprobe "Aktenmanipulationen und andere Vertuschungen"

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Leseprobe „Aktenmanipulationen und andere Vertuschungen“

Seit einigen Tagen ist das Buch „Hannover-Connection 2.0 – Justiz und Verwaltung im Zwielicht“ im Handel erhältlich. In den folgenden Wochen werde ich für die Leser/innen meines Blogs Leseproben aus einzelnen Kapiteln des Buchs vorstellen. Heute aus dem Kapitel „Aktenmanipulationen und andere Vertuschungen“.

„Es wurden im Fall Mertins zwei Aktenzeichen geführt und wir mussten die Berichte über den Fall immer wieder umkopieren. Noch Tage und Wochen nach dem Polizeieinsatz am 12. Dezember 2008 mussten wir Änderungen an den Berichten vornehmen. Es gab Gerüchte, dass ein Richter einen Fehler gemacht haben soll, den wir jetzt korrigieren sollten. Vielen Kollegen wurde versprochen, dass man für die Arbeit belohnt werden würde. Nachdem dann Polizeipräsident Binias versetzt wurde, konnte sich niemand mehr an die Versprechen erinnern.“
Der Auszug aus einem Schreiben eines Polizeibeamten an mich zeigt eindrucksvoll, dass ganz offensichtlich im Fall des vermeintlichen Bombenattentäters von Anfang an getrickst wurde. Auch Petro, ganz ohne Frage mit Insiderkenntnissen ausgestattet, räumt in einem Blog-Kommentar vom 17. Februar 2017 freimütig ein, dass die vorgenommenen Aktenmanipulationen in den Ministerien und Behörden bekannt seien.
Die Manipulationen sind mit den nachträglichen Änderungen von Polizeiberichten im Fall des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri vergleichbar, wenn auch die Folgen im Fall Anis Amri mit zwölf Todesopfern und sechzig Verletzten ungleich dramatischer sind. In beiden Fällen wurden Vermerke von Polizeibeamten geschönt. Von Beamten des LKA Berlin, um von eigenem Versäumnissen abzulenken; im vorliegenden Fall, um übertriebene und richterlich nicht genehmigte polizeiliche Maßnahmen zu rechtfertigen und - wie der Polizist mir schrieb - einen Fehler eines Richters zu verschleiern. Wenn eine Polizeibehörde Akten manipuliert, um von behördlichen Fehlverhalten abzulenken und der betroffene Bürger noch acht Jahre nach den zu Grunde liegenden Vorfällen als Bombenattentäter beschimpft und mit Morddrohungen überzogen wird, kann das nicht hingenommen werden.
Mertins selbst wurde nach Bitte um Akteneinsicht eine Akte der Landesbeauftragten für den Datenschutz unter dem Aktenzeichen 1.4.3075-75-00/476 ausgehändigt. Diese Akte wurde auch dem Verwaltungsgericht Hannover übergeben, als das Gericht über den Schadensersatzanspruch des Kaufmanns zu befinden hatte. Laut der Mitarbeiterin des Landesamtes für den Datenschutz sollte die Akte eine vollständige Kopie der Originalakte der Polizeidirektion sein. Dem war nicht so. Tatsächlich war die Akte unvollständig. (Ende Leseprobe)

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  • Klaus Höwekamp
    Klaus Höwekamp Sonntag, 10. September 2017 15:21 Kommentar-Link

    Im Herbst 1974 sind wir uns in Bonn über den Weg gelaufen, liebe Bettina Wübben aus Papenburg!
    Seither ist das Leben an uns vorbeigerauscht und hat Gebrauchsspuren hinterlassen. Eigentlich hätte ich gedacht, dass Du eine Anwalts-Karriere in der Kanzlei Deines Vaters hinlegen würdest. Aber so ist es - unterm Strich wohl besser gelaufen. Aus Dir ist - wie ich sehe - eine anerkannte Autorin geworden. Dazu meinen herzlichen Glückwunsch! Auch ich bin irgendwann zum Autor mutiert und habe zwei Romane geschrieben, die sich mit deutscher Schuld im 2. Weltkrieg und der Zeit nach dem Krieg bis in die Gegenwart auseinandersetzen. Allerdings spielt bei mir die Politik nur eine geringe Rolle.

  • Gerhard Krieg
    Gerhard Krieg Montag, 04. September 2017 12:45 Kommentar-Link

    Ich habe es erlebt, dass Urkundenfälschungen in Ermittlungsverfahren und um Vergehen und Verbrechen von Staats- und Justizbeamten zu vertuschen, bis zum BGH reichen. Nachdem die GenStA-Oldenburg von sich aus eine Urkunde für das OLG-Oldenburg vorsätzlich fälschte, fälschte im weiteren Fortgang die Bundesanwaltschaft eine Urkunde für den BGH. Die urteilserheblichen Sachverhalte wurden durch den Bundesanwalt Dr. C. maßgeblich dem 2. Senat und unter Vorsitz des Richters F. beim BGH unterschlagen (2 AR 217/15 zum Az. 2 ARs 283/15).
    Obwohl die Richter beim 2. Senat von der Urkundenfälschung im Rechtsverkehr wussten und gemäß § 183 Abs. 1-4 GvG hätten handeln müssen, wurde das vorsätzliche Vergehen/Verbrechen der Justiz durch den BGH in Nichtannahme bis heute vertuscht. Der Hintergrund dieser Vertuschung durch den BGH und weiterer Vertuschungen durch das BVerfG, sollen die Wahrheiten über kriminelle Teile dieser unserer Exekutive und Judikative und in Mitwisserschaft bis zum Bundestag, dem Bürger nicht zur Kenntnis gelangen. Dieser Unrechtsgestank ist nicht nur in Niedersachsen zu finden, auch in Thüringen, NRW und Brandenburg sowie in Hessen und Baden- Württemberg.
    Es gibt nur wenige Bürger wie Frau Raddatz und die den Mut haben, gegen das Unrecht öffentlich aufzutreten. Frau Raddatz gehört nicht zu den vielen Angsthasen von Journalisten, deren eigener Joberhalt wichtiger ist, als der Schutz der Menschenwürde und Menschenrechte.

  • Theodor W. Stahmeyer
    Theodor W. Stahmeyer Samstag, 02. September 2017 08:27 Kommentar-Link

    HANNOVER CONNECTION 2.0
    Justiz und Verwaltung im Zwielicht

    Liebe Frau Raddatz,

    Ein erschreckendes und aufschlussreiches Enthüllungsbuch mit einem hervorragenden Vorwort des Vorsitzenden des Vereins gegen Rechtsmissbrauch e.V. Horst Trieflinger.

    Ich habe das Buch an einem Tag gelesen.

    Wes Geistes Kind sind diese „Menschen“?
    Welch brutale Machenschaften der Existenzzerstörung in einem „demokratischen Rechtsstaat“?

    Danke für Ihren Mut Ross und Reiter zu nennen.
    Danke für Ihre Standhaftigkeit, sich den Einschüchterungen und Drohungen entgegenzustellen.
    Danke für Ihre Zivilcourage, das findet man leider nicht häufig.

    Dieses Buch sollte man gelesen haben!

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