Pleiten, Pannen, Todesdrohungen: Justizfall Olaf Mertins

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Pleiten, Pannen, Todesdrohungen: Justizfall Olaf Mertins

Ausgerechnet in dem eher unspektakulären Land zwischen Harz und Heide, Nordsee und Weserbergland, deren Bewohner als zurückhaltend gelten– böse Zungen sprechen von mundfaul –, spielt sich ein Justizskandal ersten Ranges ab. Seit nunmehr sieben Jahren schlägt sich der Kaufmann Olaf Mertins mit dem Vorwurf herum, ein Bombenattentat auf den damaligen Justizminister und heutigen Landtagspräsidenten Bernd Busemann geplant zu haben. Dabei notierte der damalige Büroleiter Bernard Südbeck bereits am 12.12.2008, dass ein Missverständnis vorliege. Ähnlich hatte sich auch der mit dem Fall befasste Staatsanwalt Streufert in einer Verfügung vom 14.12.2008 – AZ 2182 AR 760/08 geäußert. POK Landsiedel machte einen Irrtum in der Informationskette aus, soweit von einem Sprengstoffanschlag die Rede gewesen war und auch das Verwaltungsgericht Hannover sprach in seinem Urteil vom 1.7.2013- AZ 10 A 732/11 von einem Irrtum.
Die glasklare Faktenlage hindert Mitarbeiter, die sich als Polizei- bzw. Justizbeamte outen und von ihren Polizeikollegen und Geschäftsstellen sprechen, die zudem aus internen Vernehmungsprotokollen zitieren, nicht daran, eine beispiellose Hetzkampagne gegen den Kaufmann zu betreiben. Der Zorn macht selbst vor den minderjährigen Kindern des Kaufmanns nicht halt, die als „Brut, Abschaum und Scheißkinder“ bezeichnet werden. Man mag für Überreaktionen von Angehörigen im Justiz- und Polizeidienst Verständnis aufbringen. Das Polizistendasein ist alles andere als vergnügungssteuerpflichtig: Überstunden als Dauerzustand, Nachtschichten, Wochenendeinsätze, kaum Aufstiegschancen und zunehmende Pöbeleien und Gewalttätigkeiten - immer häufiger mit lebensgefährlichen Folgen- prägen ihren Berufsalltag. Da kann man schon mal die Nerven verlieren! Doch längst hätten die verantwortlichen Behördenleiter und Politiker einschreiten und dem bösen Spiel ein Ende machen müssen. Zumindest hätten sie sich von den Drohungen distanzieren müssen. Dies ist bis heute nicht geschehen!
Eine fragwürdige Rolle in dem Durcheinander spielte von Anfang an das niedersächsische Justizministerium. Nur wenige Tage nachdem der Kaufmann mit Billigung des Ministeriums Bescheidlos gestellt worden war, wurde er plötzlich ins Justizministerium „gelockt“, um ihn von vier Polizeibeamten zu überwältigen – nachzulesen im behördeninternen Vermerk  AZ 3431 E-201.742 der damaligen Referatsleiterin Dr. Wiegand-Schneider. Einen Bürger ins Justizministerium zu locken, um ihn von Polizeibeamten zu überwältigen, ist alles andere als eine vertrauenserweckende Maßnahme. Überhaupt: Was war bloß los im Justizministerium im Dezember 2008? Frei nach der Devise „was schert mich mein Geschwätz von gestern!“ wurde die Ministerialrätin zunächst von ihren Vorgesetzten gebeten, die Kontakte zu Mertins einzustellen, um sie wenige Tage darauf anzuweisen, erneut mit Mertins das Gespräch zu suchen. Zur allgemeinen Überraschung urteilte sie kürzlich als Richterin über einen Antrag von Mertins, obwohl sie doch bereits in anderer Funktion mit dem Fall befasst gewesen war. Der vormalige Büroleiter Bernard Südbeck, ein enger Vertrauter des damaligen Justizministers, der im Lena- Mord in Aurich mit der öffentlichkeitswirksamen Festnahme eines tatsächlich unschuldigen 17jährigen Jugendlichen und einer fragwürdigen Anzeige gegen den Fleischfabrikaten Tönnies in Verbindung gebracht wird, leitet inzwischen die Staatsanwaltschaft Osnabrück, wo ihm besonders Opferschutzfragen am Herzen liegen.
Fragen wirft auch die Rolle der Pressestelle des OLG Celle auf. Die Erklärung der vormaligen Pressesprecherin Stephanie Springer zu dem Telefonmitschnitt des Präsidialrichters Dr. Busse über einen Anruf des Kaufmannes war zumindest missverständlich, entstand doch der Eindruck, dass es keine solchen Vermerke gibt. Inzwischen ist ein Schreiben des im Jahre 2011 verstorbenen Richters vom 11.12. 2008 aufgetaucht, mit dem dem Justizministerium der Telefonmittschnitt übermittelt und zugleich angeregt wird, den Kaufmann polizeilich auf Waffen zu untersuchen. Gibt es also zwei Telefonmitschnitte, den des inzwischen verstorbenen Richters Dr. Busse und den Mitschnitt, aus dem ich in einem früheren Beitrag zitiert habe? Pikanterweise war Dr. Busse noch 2013 als Telefonzeuge in einem Gerichtsverfahren vom Land benannt worden, obwohl er bereits zwei Jahre zuvor verstorben war. Tote Richter als Zeugen und manipulierte Akten? Einiges spricht dafür; denn obwohl die Existenz von Vernehmungsprotokollen der Exfrau des Kaufmanns von den befragten Mitarbeitern der Polizeidirektion vor Gericht verneint worden war, zitiert Hannes Pr… am 13.10.2016 in meinem Blog aus einem Vernehmungsprotokoll mit der Exfrau, die er wenig galant als Alte tituliert.
Fragen über Fragen!  Die Garantie der Menschenwürde ist eine staatliche Aufgabe, die auch für Olaf Mertins und seine Kinder gilt. Wer sich darüber hinwegsetzt, verstößt gegen die Verfassung. Ich bleibe am Ball.

Letzte Änderung amSonntag, 04 Dezember 2016 18:17 Gelesen 8064 mal
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7 Kommentare

  • Hans Flaschka
    Hans Flaschka Montag, 24. Oktober 2016 22:24 Kommentar-Link

    Ganz entsetzt bin ich, liebe Frau Raddatz, dass Sie diesen enthemmten Rechtsbrechern, die zur Ermordung von Mitbürgern aufrufen, auch noch ein Forum bieten.

    Kommentar Bettina Raddatz:
    Es ist der Sinn und Zweck eines Blogs, den Lesern ein Diskussionsforum zu geben. Die Todesdrohungen entsetzen mich ebenso, mehr noch, dass bis auf das Justizministerum und eine Landtagsabgeordnete, keiner der von mir angeschriebenen Politiker/Behördenvertreter bislang reagiert bzw. sich distanziert hat.

  • Gott sei Dank
    Gott sei Dank Montag, 24. Oktober 2016 10:45 Kommentar-Link

    Wie hier zu lesen ist, haben wir nicht nur das Recht (Kleine-Tebbe und Co.) sondern auch den Segen der Landeskirche erhalt...

    "Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll durch Menschenhand vergossen werden, denn Gott hat den Menschen seinem Bilde gemacht" ...

    ... also auf in den (heiligen) Kampf und nagelt dem Bombenleger ans Kreuz...

  • Hannelore Kr.
    Hannelore Kr. Montag, 24. Oktober 2016 10:18 Kommentar-Link

    Zuerst bedanke ich mich, dass Sie meinen Beitrag über die hervorragende Arbeit des Präsidenten Dr. Guise-Rübe und des Richters am Landgericht Lange freigeschaltet haben.

    Ich finde es aber sehr bedenklich, dass Sie hier behaupten, Mertens wäre kein Terrorist oder Bombenattentäter. Sie schreiben selbst in Ihren Beiträgen, dass der damalige Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover, Dr. Fröhlich, diese Feststellung Ihnen gegenüber offengelegt hat. Auch der damalige Richter am Oberlandesgericht Dr. Busse wies in seiner Nachricht vom 11. Dezember 2008 auf die Gefährlichlkeit hin, welche von dem Bombenattentäter ausgehen würde.

    Dass der Bombenattentäter nicht dem Rassestandard der Niedersächsischen Justiz angehört, hat doch der Niedersächsische Landtag in einer Petition geprüft und auf die Zuständigekeit der Gerichte verwiesen. Die Entscheidung wurde damals auch durch die Fraktion der Linken getrage. Die kritischen Äußerungen des Bombenattentäter zu diesen Vorgaben und Standards hat das Landgericht Braunschweig als Nötigung und Beleidigung angesehen und mit 100 Tagessätzen bestraft. Dieses war ein Verdienst des Präsidenten Dr. Guise-Rübe und Herrn Lange vom Landgericht Hildesheim.

    Wo genau soll denn das Verwaltungsgericht Hannover entschieden haben, dass Mertens kein Bombenattentäter ist? Vielmehr haben die Richter eine öffentliche Richtigstellung mehrmals verneint, was wohl mehr auf eine Schuld des Terroristen hindeutet.

    Kommentar Bettina Raddatz:

    Auf S. 10 des genannten Urteils stellt das Verwaltungsgericht wörtlich fest: "Dass diese Information falsch war (gemeint war das angeblich geplante Bombenattentat).

  • Beate R.
    Beate R. Montag, 24. Oktober 2016 07:57 Kommentar-Link

    Liebe Frau Raddatz,

    ich finde es ein Unding, dass Sie in diesen Zusammenhang auch noch die Präsidentin der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannover, Frau Staphanie Springer, reinziehen und kritisieren. Wenn sie in ihrer Funktion als damalige Pressesprecherin des OLG Celle Protokolle oder Stellungnahmen einer kosmetischen Anpassung unterzogen haben sollte, was sowieso erst einmal zu beweisen wäre, dann erfolgte dieses wohl nur zum Schutz der Bürger und der Christen.

    Ich jedenfalls kann die Wut und Reaktionen der Bürger auf den Terroristen Mertiens sehr gut nachvollziehen. In der Bibel steht:

    "Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll durch Menschenhand vergossen werden, denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht" 1. Mose 9,6

    Hieran muss sich der Bombenattentäter messen lassen und sich der Strafe unterziehen.

    Kommentar Bettina Raddatz:
    Liebe Beate R.!
    Ich ziehe niemanden in den Fall herein! Ich schreibe über mir vorliegende Fakten, das ist nun mal mein Job als Buchautorin und Bloggerin.
    Ich halte große Stücke auf die Evangelisch-Lutherische Kirche in Hannover und deren verdienstvolle Tätigkeiten, habe maßgeblich in der Vorbereitungsgruppe am Kirchentag in Hannover mitgewirkt, unterhalte gute Kontakte zum Evang. Frauenbund und mir würde es niemals einfallen, die Präsidentin der Evang. Luth. Kirche zu kritisieren. Dennoch muss ich auf offenbar unrichtige Aussagen in 2008/9 hinweisen, wobei nicht auszuschließen ist, dass die damalige Pressesprecherin ihrerseits unrichtig bzw. unvollständig informiert wurde. Und nochmals; Mertins ist kein Terrorist!

  • KP
    KP Montag, 24. Oktober 2016 04:54 Kommentar-Link

    Wie? Der Bombenattentäter schwimmt noch nicht leblos im Maschsee? Das ist wirklich ein Skandal!

  • Hannelore Kr.
    Hannelore Kr. Sonntag, 23. Oktober 2016 21:39 Kommentar-Link

    Sehr geehrte Frau Raddatz,

    ich muss Ihre Arbeit kritisieren. Sie lassen Lobeshymnen auf die Richter Kleine-Tebbe und Muhsmann zu und löschen gleichzeitig meine Kommentar über den Präsidenten am Landgericht Hannover Dr. Guise-Rübe und dem Richter am Landgericht Lange.

    Ohne die Vorarbeit der Herren hätten die Richter am Verwaltungsgericht Hannover und am Oberverwaltungsgericht Lüneburg nie diese hervorragenden Erledigungszahlen erreichen können.

    Gerade die Arbeit des Präsidenten (damals noch am Landgericht Hildesheim tätig), der unter Einsatz seiner Gesundheit, ständig und unermüdlich der Staatsanwaltschaft Braunschweig zugearbeitet hatte, wird hier an keiner Stelle erwähnt. Bereits 2010 erkannte Dr. Guise-Rübe die ständige Wiederholungsgefahr des Bombenattentäters und alarmierte die Staatsanwaltschaft Braunschweig.

    Die Feststellung, dass Mertens nicht dem Rassestandard der niedersächsischen Justiz entsprechen würde, ist ein Verdienst der Herren Dr. Guise-Rübe und Lange. Ohne diese Grundlage, wäre die Verfolgung des gefährlichen Bombenlegers und seines Abschaums überhaupt nie möglich gewesen.

    Dr. Guise-Rübe leitete auch die damaligen Sicherheitsmaßnahmen in der mündlichen Verhandlung beim Landgericht Braunschweig ein und verhinderte so, dass der Attentäter seine EDV zur Verteidigung nutzen konnte.

    Ich finde, Sie Frau Raddatz, müssen die Verdienste des Präsidenten am Landgericht Dr. Guise-Rübe und des Richters am Landgericht Lange im Kampf gegen den lokalen Terrorismus mehr würdigen und einen eigenen Beitrag hierüber schreiben.

    Kommentar Bettina Raddatz

    Hallo Hannelore Kr.!

    Ich habe Ihren Beitrag in der Tat gelöscht, weil ich es für unvorstellbar halte, dass ein Gerichtspräsident aus Niedersachsen mit dem Rassestandard in einem Verfahren argumentiert. Dies gilt übrigens nach wie vor, da die Richterinnen und Richter, die ich kenne, niemals mit Rassebegriffen argumentieren würden. Da ich allen meinen Lesern ein Forum geben möchte und die genannten Personen die Möglichkeit haben, sich ihrerseits zu äußern, habe ich Ihren Kommentar nunmehr freigeschaltet. Um Missverständnissen vorzubeugen. Ja, der Kampf der Justiz- und Sicherheitsbehörden gegen Terrorismus ist von herausragender Bedeutung für unser Land und die Bevölkerung. Und ja: Die weit überwiegende Zahl der RIchterinnen und Richter sowie Polizeivertreter macht einen guten bzw. sehr guten Job. Dennoch müssen Pannen aufgedeckt werden und Mertins ist - siehe die zitierten Fakten - kein Terrorist oder Bombenattentäter.

  • PT
    PT Sonntag, 23. Oktober 2016 21:13 Kommentar-Link

    Jetzt geht der Mist hier in die nächste Runde…

    Kleine-Tebbe hat schon lange festgestellt, dass der Quatsch, den Sie hier schreiben, kompletter Blödsinn ist.

    „bestehe an der Echtheit der Abschrift einer vom Antragsteller auf den Anrufbeantworter hinterlassenen Nachricht vom 11. Dezember 2008, in der u.a. von Selbstjustiz die Rede gewesen sei, keine Zweifel.“ VG Hannover Az. 10 A 5854/15

    Es ist egal, ob es ein, zwei oder fünf unterschiedliche Abschriften gibt. DER BOMBENATTENTÄTER GEHÖRT ABGESCHLACHTET.

    Kleine-Tebbe hat dem tollen Mertens auch schon eingehend nahe gelegt, er soll die Fresse halten und wie ein Mann sterben. ES FEHLT EIN FESTSTELLUNGSINTERESSE ZUR FESTELLUNG TIEFGREIFENDER GRUNDRECHTSVERLETZUNGEN !!! (VG Hannover Az. 10 A 5854/15)

    Für alle Rechtsanfänger hier: Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ zählt nicht für den Penner und seinen Missgeburten. Unsere Handlungen und Aktivitäten sind keine tiefgreifenden Grundrechtsverletzungen, wir tun allen nur einen Gefallen.

    Abschließen möchte ich auch mit einem Beitrag des VG Hannover (Az. 10 A 5854/15)

    „Eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, würde bei verständiger Würdigung dieses Umstandes keine weitere Leistungsklage erheben, sondern von der Rechtsverfolgung absehen und stattdessen die Feststellung aus dem Urteil nutzen“

    Gezeichnet: Kleine-Tebbe Matthies Lange

    Die Geschäftsstellen liest Ihnen, Frau Raddatz, gern die Inhalte des oben genannten Beschlusses vor.

    Ein Justizskandal ist, dass der Bombenattentäter und seine Brut noch leben....

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