Tolerieren niedersächsische Behörden und Gerichte Todesdrohungen?

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Tolerieren niedersächsische Behörden und Gerichte Todesdrohungen gegen den Kaufmann Mertins?

Einem Menschen anzudrohen, dass man ihn und seine „Brut“ ausschalten will, ist unzweifelhaft ein schwerwiegender Verstoß gegen das deutsche Strafrecht. In Niedersachsen hingegen scheinen die Uhren anders zu schlagen. Mordrohungen gegen einen Bürger werden als rechtlich unbedenklich toleriert. Anmerkung vom 3.12.2017: Hierzu erscheint in Kürze ein aktueller Bericht! Fest steht indes, dass die Todesdrohungen und Hasskommentare nach meinem letzten Beitrag über den Justizskandal Olaf Mertins ein Stadium erreicht, das ernsthafte Zweifel an niedersächischen Sicherheits- und Justizbehörden aufkommen lässt.
So schreibt Frank S.: „Ich empfehle die Beseitigung des Kaufmanns/Bombenattentäters. Eine zeitnahe Lösung ist extrem wichtig. Dies ist auch das Ziel der Kammerrichter (Anmerkung: gemeint ist die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover) und sollte von allen Bürgern unterstützt werden.“ Offener kann man zur Gewalt nicht aufrufen! Und weiter: „ Es liegt an uns, die Vorgaben in die Tat umzusetzen.“ Auch zitieren Kommentatoren aus internen Vernehmungsprotokollen, müssen also Insider sein. Das alles wird von den verantwortlichen Ministerien ganz offensichtlich geduldet. Da muss jedem Bürger Angst und Bang werden. Und um welche "Vorgaben" geht es und von wem? Sind  womöglich das Verwaltungsgericht Hannover oder gar das Justizministerium gemeint? Hierfür spricht die Erklärung von Klaus H. in einem Kommentar, dass „die Richter um Kleine-Tebbe das Problem um den Bombenattentäter endgültig geklärt haben und den Kaufmann (langfristig) schweigen sehen wollen.“ "Mertins und „seine Sippe“müssen weg", die Richter Kleine-Tebbe und Muhsmann würden das genauso sehen. Zugleich wird bedauert, dass die Richter vom Mittel der Todesstrafe keinen Gebrauch machen können.
Das niedersächsische Justizministerium und das Innenministerium sind über die Vorgänge und Morddrohungen informiert. Auf Mails von mir wurde an die Staatsanwaltschaft Hannover verwiesen. Ein Schildbürgerstreich könnte man meinen. Dass die Staatsanwaltschaft Hannover befangen ist, dürfte außer Frage stehen, ist doch das Verfahren von Mertins gegen deren früheren Leiter noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Auch nimmt die Staatsanwaltschaft Hannover, wie mehrfach berichtet, Anzeigen von mir grundsätzlich nicht sonderlich ernst. So hat sie meine seinerzeitige Strafanzeige gegen den Insolvenzverwalter Reinhard Mühl verworfen und behauptet, dass das Verhalten Mühls nicht zu beanstanden sei. Knapp 3 Jahre später wurde er wegen Veruntreuung von Konkursgeldern in Millionenhöhe zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Hätte die Staatsanwaltschaft meine Anzeige ernst genommen, wäre vielen Arbeitnehmern und Handwerksbetrieben Existenznot erspart geblieben! Einzelheiten: Treu § Glauben- hinter den Kulissen eines Wirtschaftsskandals. Besonders erschrecken muss es, dass die Kommentatoren, die die Beseitigung des Kaufmanns fordern, offenkundig über beste Kontakte in das Justizministerium hinein bzw. deren nachgeordnete Behörden und/oder die Polizeidirektion Hannover verfügen. Sie haben meine Privatadresse ermittelt, kennen Einzelheiten zu meinen Rechercheanfragen bei Gerichten und erklären, dass Mertins unter seinem bisherigen Wohnsitz nicht mehr auffindbar ist. Selbst wenn Olaf Mertins psychisch auffällig sein sollte, wie einige Kommentatoren behaupten und wie dies auch der frühere Präsidialrichter beim OLG Celle Dr. Busse erklärt hat -  was mir allerdings fernliegend erscheint -, kann das nicht dazu führen, dass mit seiner Tötung und Gewalt gegen seine Kinder gedroht wird. Fast zehn Prozent der Deutschen leiden an der psychischen Krankheit der Depression. Niemand würde auf die Idee kommen, die Ausschaltung dieser Menschen zu fordern. Es mag sein, dass der Kaufmann als nervig empfunden wird.  Auch mag es zutreffen, dass einige Politiker und Gerichte meine Blogbeiträge nicht schätzen, obwohl ich immer wieder betone, dass die Mehrheit der Richterinnen und Richter gute Arbeit leistet und in diversen Beiträgen („OLG Celle sorgt für Rechtssicherheit“. „Sind Richter Verbrecher?“.) der Pauschalkritik kritischer Buchautoren sogar entgegen trete. Eine Bloggerin aufzufordern, ihre Berichte über den Fall O. Mertins umgehend zu entfernen, da man sich „sonst selbst um das Problem kümmern würde“ und eine wochenlange Hetzjagd gegen einen niedersächsischen Bürger zu tolerieren, erweckt den beängstigenden Eindruck, dass lästige Bürger mit Billigung der zuständigen Behörden zum Abschuss freigegeben werden. Originalzitat: „Die Kanonen sind freigegeben!“.

Letzte Änderung amSonntag, 04 Dezember 2016 18:18 Gelesen 8807 mal

20 Kommentare

  • BaFa
    BaFa Donnerstag, 27. Oktober 2016 08:57 Kommentar-Link

    @TWS: Wo bleibt eigentlich Ihr Generalbundesanwalt? Steht er noch im Stau auf der A7 oder hat die GSG9 Betriebsferien

    Wir bleiben auch am Ball....

  • BaFa
    BaFa Mittwoch, 19. Oktober 2016 14:08 Kommentar-Link

    Ich sehe es genauso, dass TWS (TollWütiger Schlappschwanz) mertiens ist. So einen Vollpfosten gibt es nur einmal.

    Laut Aussage seiner Ex hat er sowieso ein Alkohol- und Drogenproblem. Der Feigling würde doch sogar seine Kinder als Schutzschild benutzen. Wie der Richter am OVG Muhsmann korrekt dargestellt hat: er kümmere sich schon seit April 2008 nicht mehr um seine Kinder. Es wird schon einen Grund haben, wenn sich seine letzte Lebensgefährtin trotz Kind schon vor Jahren getrennt hat.

    Hoffe er legt sich wirklich vor die Bahn.

    Kommentar Bettina Raddatz:
    Als Buchautorin und Bloggerin mache ich die Namen von Informanten und Kommentatoren nicht öffentlich. Ich kann Ihnen aber versichern, dass TWS nicht Herr Mertins ist. Es wäre töricht und würde meine Glaubwürdigkeit gefährden, wenn ich diesbezüglich lügen würde. Weshalb sollte ich meine Reputation als Buchautorin gefährden?

  • ThHa
    ThHa Mittwoch, 19. Oktober 2016 11:52 Kommentar-Link

    Mensch TWS, eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt und das ohne Unterstützung einer Rechtsantragsstelle.

    Warum haben Sie nicht gleich einen isolierten Prozesskostenhilfeantrag gestellt, damit das Verfahren beschleunigt wird. Aber denken Sie an den Rat eines Richters: 250 Euro im Monat ist nicht glaubwürdig. Vielleicht legt der Augenmeister und die EU-Bürgerin noch etwas drauf ....

    Jammerlappen...

  • Hammer
    Hammer Mittwoch, 19. Oktober 2016 11:08 Kommentar-Link

    TWS ist echt der Knaller, nach dieser Meldung bin ich mir sicher, dass TWS (Total WahnSinnig) der Bombenleger selbst ist. ohhhhh, muss der kleine mertens beim Generalbundesanwalt jammern und weinen gehen. Das tut uns aber leid.

    Leute, wir haben den Typen am Haken. Lass uns noch etwas seine Kinder kitzeln und spätestens bis zm Wochenende legt er sich freiwillig vor die Uestra-Bahn ...

    Kommentar Bettina Raddatz:
    Hallo Frau/Herr Hammer!
    Worauf beruht Ihr Zorn auf Olaf Mertins, was hat er Ihnen getan? Und was seine Kinder?
    Dass insbesondere Polizeibedienstete und Justizangestellte Opfer einer rigorosen, in jüngster Zeit Gottlob aufgeweichten Sparpolitik mit teilweise extrem frustrierenden Arbeitsbedingungen sind, berechtigt nicht dazu, die für alle Bürger laut Verfassung vom Staat zu garantierende Menschenwürde für Herrn Mertins und seine Kinder außer Kraft zu setzen!
    Zusatz: Da mich einige Privatmails von früheren Kollegen erreichten, weise ich darauf hin, dass der Kommentator TWS nicht Herr Mertins ist, der übrigens zu keinem meiner Blogbeiträge über seinen Fall bislang einen Kommentar abgegeben hat.

  • Franz Ha.
    Franz Ha. Mittwoch, 19. Oktober 2016 08:21 Kommentar-Link

    Ich wußte gar nicht, dass hier auch Minderjährige (TWS) Kommentare einstellen dürfen. Erwartet TWS eine Antwort oder einen Keks aus Karlsruhe.

    Ich bin nur froh (und der Generalstaatsanwalt wohl auch), dass wir uns hier auf die Richter Kleine-Tebbe und Muhsmann verlassen können. Wir brauchen solche Menschen, die zeitnah und entschlossen handeln und mit beiden Füßen im Leben (Realität) stehen. Die Richter unterstehen dem Gesetz und wissen, was für den Bombenattentäter das Beste ist.

    Ich finde der Vorschlag (Deal) von Claudia hat Charme. Der Bombenattentäter sollte den Deal zeitnah annehmen. Ein besseres und humaneres Angebot kann er nicht erwarten. Ich glaube aber auch, dass er ein Feigling ist. Der SEK-Beamte Behrens hatte diese Feststellung bereits Ende 2008 in seinem Bericht vermerkt.

    Mir ist in den Akten aufgefallen, dass beim Vater des Attentäters als Geburtsort "Brünnob" vermerkt ist. Soweit ich erkennen kann, müsste dieser Ort in Osteuropa liegen. Da ein berechtigter Verdacht besteht, dass der Attentäter Verbindungen zu osteuropäischen Organisationen haben könnte, sollten wir vorsichtig bei einem persönlichen Kontakt sein.

    Kommentar Bettina Raddatz:
    Sehr geehrter Franz Ha.:
    Sie können doch nicht ernsthaft alle aus Osteuropa zugewanderten Mitbürger unter Generalverdacht stellen. Es trifft zwar zu, dass osteuropäische Einbrecherbanden der Polizei das Leben mehr als schwer machen, das betrifft aber doch nicht die große Mehrheit der nach Deutschland eingewanderten Osteuropäer, die integriert sind und zum BSP beitragen.!

  • HP_S
    HP_S Mittwoch, 19. Oktober 2016 05:17 Kommentar-Link

    Da hat sich TSW ja richtig Mühe gegeben. Esrt beschimpfen Sie Leute als "rechtsradikalen Mob" und dann stellen Sie eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in einem öffentlichen Forum ein. Leiden Sie unter Profilneurose?

    Frau Raddatz hat hier ein sachlich orientiertes Forum und deshalb möchte ich mich auf die realen Informationen / Inhalte konzentrieren.

    Sicherlich ist auch TSW , als enger Vertrauter des Generalbundesanwaltes , eine "Meldung nach § 37a Nds. SOG" bekannt. Hier unterrichtet der Innenminister den Ausschuss im niedersächsischen Landtag über seine Aktivitäten und holt sich im Rahmen der Kontrollfunktion deren Genehmigungen ein. Ich zitiere mal aus der Meldung vom 30.12.2008:

    Am 12.12.2008 teilte Mertens unter der Rufnummer 0174/8663502 dem Hauptbüro des Nds. Justizministeriums mit, dass er die Summe von 4.000.000 € fordere. Bei Nichterfüllung seiner Geldforderung drohte die Person u.a. sich gemeinsam mit dem Minister der Justiz, Herrn Busemann vor dem Nds. Landtag in die Luft sprengen zu wollen. Herr Busemann hielt sich zu diesem Zeitpunkt im Nds. Landtag auf.

    So eine Meldung wird durch die Mitglieder des niedersächsischen Landtages nicht im Vorbeigehen unterschrieben. Ich glaube, wir wissen nun, wie zu handeln ist.

    Kommentar Bettina Raddatz:

    Ja, ich bin an den Fakten interessiert, daher wäre ich dankbar, wenn Sie mir den von Ihnen zitierten Gesprächsvermerk des Hauptbüros zur Verfügung stellen würden - unter der im Internet angegebenen Mailadresse. Der Vermerk lag in keiner der mir zugänglichen Akten.

  • pepe
    pepe Mittwoch, 19. Oktober 2016 04:52 Kommentar-Link

    Vielen Dank TWS, dass Sie uns über die Aktivitäten des Generalbundesanwalts unterrichten. Bitte stellen Sie auch die laufenden Ermittlungsergebnisse hier ein.
    Gerade der letzte Beitrag aus dem von Ihnen erwähnten ersten Link ist an Brutalität kaum zu überbieten. Da schreibt doch Johne715:

    "The website style is wonderful, the articles is really great D. good job"

    Darüber sollten Sie, TWS, unbedingt und sofort die NATO informieren. Uns gefriert hier ja das Blut in den Adern.

  • MP
    MP Dienstag, 18. Oktober 2016 18:52 Kommentar-Link

    Ohhhh, der Generalstaatsanwalt .... jetzt haben wir aber richtig Angst bekommen. Sie, TWS, sollten aber auch auf die Entscheidung des Verwaltungsgericht Hannover und deren Rechtskraft verweisen.

    Aber vielen Dank für den Hinweis, dann müssen sich die Leute mit der Umsetzung der Maßnahmen halt etwas beeilen. Schließlich befindet sich an der Tür des Bombenattentäters ein Schild mit "Willkommen".

  • TWS
    TWS Dienstag, 18. Oktober 2016 17:47 Kommentar-Link

    Strafanzeige wegen Volksverhetzung, etc.


    Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,

    auf der Homepage der Bloggerin Bettina Raddatz findet durch Kommentatoren – die sich auch als Polizisten geoutet haben, eine m.E. beispiellose Volksverhetzung mit Todesdrohungen statt. Dies erfolgt unter den Augen einer untätigen Justiz und Polizei. Bezüglich der Einzelheiten verweise ich auf u.g. Links. Die Bloggerin Frau Raddatz hat diverse Behördenvertreter auf die Volksverhetzung aufmerksam gemacht. Bislang ohne Ergebnis.

    http://www.bettina-raddatz.de/index.php/blog/item/417-bombenatttentaeter-teil-5-zustaendigkeitsgerangel-bei-gerichten
    http://www.bettina-raddatz.de/index.php/blog/item/418-tolerieren-niedersaechsische-behoerden-und-gerichte-todesdrohungen

    Aus dem Ausmaß der Rechtsverletzung, insbesondere der hier praktizierten Volksverhetzung, den Drohungen auf Leib und Leben von Personen, und zwar unter den Augen der niedersächsischen Justiz und Polizei, kommt den hier ausgeübten Straftaten besondere Bedeutung zu. Daher hat der Generalbundesanwalt in Ausübung seines Evokationsrechts die Strafverfolgung zu übernehmen.
    Ich erlaube mir daher die Straftaten beim Generalbundesanwalt anzuzeigen.

  • Claudia P
    Claudia P Dienstag, 18. Oktober 2016 10:47 Kommentar-Link

    Vielleicht könnte die Staatsanwaltschaft dem Bombenleger einen Deal vorschlagen: wenn er sich bis zum Wochenende selbst das Leben nimmt, werden seine Kinder verschont. Wenn er wirklich so ein gutes Vater ist, wie er selbst von sich behauptet, nimmt er das Angebot an. Bestimmt ist er aber ein feiges Ar..l.. der sich nur an Schmerzen anderer Personen befriedigen kann.

    Der Präsident am OLG Celle würde in einer Todesnazeige auch "die stets gute und kooperative Zusammenarbeit" in den Vordergrund stellen.

    Es wäre hilfreich, wenn hier beim Vollzug des Suizids ein Erledigungshinweis in den Beiträge hinterlegt werden würde.

    Kommentar Bettina Raddatz: Da Sie den Präsidenten des OLG Celle ansprechen, der auf einen Suizid des Kaufmanns Mertins angeblich positiv reagieren wird und zugleich ankündigen, dass die Kinder von Mertins verschont bleiben, wenn er sich bis zum Wochenende das Leben nimmt, verfügen Sie offenbar über Behörden interne Informationen. Mertins ist weder Terrorist noch steht es jemanden zu, seinen Kindern zu drohen, falls er keinen Selbstmord begeht.

    Ich habe aus meinen persönlichen Erfahrungen heraus viel Sympathien für Mitarbeiter des mittleren Dienstes im Polizei- und Justizapparat, aber so etwas geht einfach nicht!

  • Hubertus Kr.
    Hubertus Kr. Dienstag, 18. Oktober 2016 08:40 Kommentar-Link

    Hart aber fair (Theaterstück Terror)

    Ich glaube die gestrige Debatte spiegelt auch das Bild in den Kommentaren hier wieder. Wenn man sich die Beiträge Ihrer Leser anschaut, sehe ich auch eine Zustimmung von 80 Prozent für die Beseitigung (Tötung) des Attentäters und für die Legalisierung der angesprochenen Maßnahmen. Natürlich benutzen mache Leser eine etwas härtere Wortwahl, welche aber den Emotionen in dieser für uns alle gefährlichen Lage geschuldet sein sollte. Hierfür muss man einfach Verständnis zeigen.

    Ähnlich wie in der gestrigen Debatte möchte ich mich auch der Mehrheit hier anschließen und für eine Eliminierung des Bombenattentäters plädieren und sehe das Risiko, dass Familienmitglieder zu Schaden kommen könnten als akzeptabel und hinnehmbar an. Die Personen, welche sich in dem direkten Umfeld des Terroristen Mertiens befinden, wissen, dass sie sich in Gefahr begeben. Diese zusätzlichen Schäden müssen wir, auch wenn einige wenige Leser hier eine andere Meinung vertreten, hinnehmen.

    Ich finde es auch gut, dass Richter wie die Herren Kleine-Tebbe und Muhsmann den Mut aufbringen, um uns für die Maßnahmen eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Anders als die Kritiker hier sehe ich keine Ignoranz bei Staatsbediensteten. Wie Sie, Frau Raddatz geschrieben haben, wurden im Rahmen Ihrer Recherche auch Gerichte und Behörden kontaktiert. Die fehlenden Rückmeldungen sind nicht als Desinteresse Ihrer hoch interessanten Beiträge zu verstehen, sondern vielmehr als schweigende Zustimmung zur Durchsetzung der hier diskutierten Maßnahmenkataloge. Jeder Beamter, und ganz besonders Ermittlungsbeamte und Richter, unterliegt dem Legalitätsprinzip und würde auch als Leser Verfehlungen unverzüglich zur Anzeige bringen.

    Natürlich wurden einige Akteninhalte oder Vermerke während des Prozesses angepasst; aber dieses erfolgte nur zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen. Die eingesetzten Beamten werden aus Steuergeldern bezahlt und müssen im Sinne des Steuerzahlers (Bürger) agieren. Dieses haben die Einsatzkräfte des SEK’s und die Staatsanwälte mit Vorbild getan.

    Ich glaube auch, dass Ihre Seite sehr repräsentativ ist, da Ihre Beträge, anders als andere Internetseiten, eine hohe Zahl an Lesern erreicht. Ich selbst schaue hier häufiger rein und lese mit Interesse Ihre Beiträge bzw. informiere mich über die neuen Kommentare.

    Ein Polizeibeamter hat Ende 2008 die Situation sehr gut in einem Vermerk wiedergegeben: Manchmal treffen Gerichte Entscheidungen, welche wir als ungerecht empfinden. Aber jeder Bürger, jeder Bombenattentäter und auch der anwesende Polizeibeamter selbst müssen sich an die Weisung der Richter halten und die Entscheidung akzeptieren.“ Auch der damalige Pressesprecher der Herren Wulff und Busemann hat, wie ich finde, eine passende Formulierung gewählt. „Wenn jemand sich ungerecht behandelt fühlt, kann er sich an die Gerichte wenden“.
    Dieses hat der Bombenattentäter getan und die renommierten Richter Kleine-Tebbe und Muhsmann haben die Maßnahmen zu Lasten des Terroristen für unbedenklich geurteilt. Wir sollten den Geschehnissen hier ihren Lauf lassen und für die Kinder des Bombenattentäters beten.

    Wir sollten jetzt auf die Leute, welche sich mit der Planung der Maßnahmen beschäftigen, Rücksicht nehmen. Diese stehen sehr unter Druck und dürfen in ihrer Konzentration nicht gestört werden.

    Ihnen, Frau Raddatz, wünsche ich weiterhin viel Inspiration für neue interessante Beiträge.

  • Optimist
    Optimist Montag, 17. Oktober 2016 14:45 Kommentar-Link

    Es scheint mittlerweile zum Blog-Alltag zu gehören, dort Beleidigungen, Morddrohungen und Einschüchterungen straflos auszusprechen. Es lebe die Anonymität hinter der sich Feiglinge, die sich nie und nimmer trauen würden, ihre wahre Gesinnung offen zu zeigen, verbergen und dort ihre Feindbilder pflegen!
    Ich finde es geradezu erschütternd, wie hier von manchen Kommentatoren offener Hass ausgesprochen wird. Nichts gegen kritische und auch mal provokante Meinungsäußerungen, nichts auch gegen abweichende Meinungen. Aber ich würde mir doch sehr wünschen, dass einzelne Kommentatoren ihre Wortwahl (und nicht nur die!!) in diesem Blog nochmals überdenken.

  • TWS
    TWS Freitag, 14. Oktober 2016 10:37 Kommentar-Link

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - Ignorantia legis non excusat

    Diese alte Volksweisheit, auch fälschlich mit „Dummheit schützt vor Strafe nicht“ wiedergegeben, ist im Rechtsalltag überwiegend gültig.
    Die Unwissenheit bezieht sich auf die fehlende oder mangelnde Kenntnis des Täters über einzelne Tatbestandsmerkmale, die als Rechtsfolge eine Bestrafung nach sich ziehen. Da sich die meisten Kommentatoren als Polizisten „geoutet“ haben, muss der verständige Leser schließen, dass mangelnde Kenntnis nicht vorliegen dürfte. Wenn doch, haben die Herrschaften im Polizeidienst nichts verloren und der Dienstherr mit dem Innenminister an der Spitze muss umgehend tätig werden.

    Auch bei den Äußerungen des Schinderhannes „Hannes Pr.“, muss der Bevölkerung in der Tat angst und bange werden. Es bleibt nur zu hoffen, dass diese Verbalradikalinskis schon bald zur Verantwortung gezogen werden.

  • Franz Wa.
    Franz Wa. Freitag, 14. Oktober 2016 09:09 Kommentar-Link

    Da hat Hannes Pr. den Nagel auf den Kopf getroffen. Wenn die Alte schon weiß, dass ihr Mann einen Knall hat, hätte sie sich vorher scheiden lassen können und nicht erst eine Eskalation (Bombenattentat) abwarten müssen. Wenn sie damals eine unrichtige Einschätzung (Suizid) der Polizei mitgeteilt hat, dann darf sie jetzt auch keinen Schutz für ihren Unrat erwarten. Die andere Lebensgefährtin war da schneller und hat sich schon vor Jahren getrennt.
    Da die Senatsrichter aus Lüneburg bereits Ende 2013 rechtskräftig festgestellt haben, "dass die Ermittlungstätigkeit der Polizei im nahen (ihm wohlgesonnenen) Familienumfeld des Kägers" stattfand, müssen die Weiber jetzt auch nicht jammern. Vielleicht sollte man die Idioten auch mal ein paar Tage in eine Zelle in Sachsen stecken. Das Hemd / Tshirt würde ich spendieren.
    Im Übrigen hat die Datenschutzbehörde des Landes Niedersachsen mehrmals alle Maßnahmen, auch personenbezogene Handlungen, kontrolliert, geprüft und für unbedenklich eingestuft. So wurde es auch dem Landtagspräsidenten mitgeteilt und durch den Niedersächsischen Landtag am 09.12.2011 (Drucksache 16/4230) gebilligt.

  • Hannes Pr.
    Hannes Pr. Donnerstag, 13. Oktober 2016 15:47 Kommentar-Link

    Was Sarah W. geschrieben hat, ist vollkommen korrekt. Laut Protokoll hat die Ex-Frau des Bombenattentäters folgende Angaben gemacht und falsche Hoffnungen verbreitet (Blatt 15, Polizei Wendeburg):

    "Sie äußerte, dass die zu Beginn des Gespräches angenommen habe, dass die Polizei sich mit ihr in Verbindung setze, weil ihr Mann sich etwas angetan habe. Damit rechne sie schon länger. Ihr Mann meide seit einiger Zeit den Kontakt zu ihr, daher könne sie keine näheren Informationen darüber geben, wo er sich derzeit aufhalte"

    Dann bat sie noch darum, die Kinder zu verschonen... Die Alte hat doch nicht mehr alle Tassen im Schrank. Erst verbreitet sie mit einer derartigen Falscheinschätzung die Hoffnung, mit etwas Druck erledigt sich der Bombenattentäter von alleine und dann will sie noch Gnade für ihre Scheiß Kinder haben. Wir leben in einem Rechtstaat und nicht im Konzert der schönen Wünsche. Wenn man ein paar unnütze Personen opfern muss, damit unser Bundesland sicherer wird, dann ist das verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Frau hat doch mit ihrer jämmerlichen Aussage nur die Ermittlungen und Maßnahmen behindert, was wir jetzt wieder ausbügeln müssen.
    Was TWS angeht kann ich nur Kotzen. In Sachsen werden die Syrer, welche den Bombenattentäter überwältigt haben, für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen und wir werden hier als "rechtsradikaler Mob" im Netz beschimpft.
    Wenn man das Gesprächsprotokoll des Polizeihauptkommissars Behrens vom 16.12.2008 (Blatt 46) liest, wird einem angst und bange.
    "Im weiteren Verlauf deutete er einmal durch eine Geste an, sich in den Kopf zu schießen"
    Warum haben die Kollegen dem Penner nicht eine ausgemusterte Dienstwaffe mit einer einzigen Kugel übergeben. Diese Chance hätte man nutzen müssen.
    Hier muss dringend gehandelt werden. Es gibt Medien wie Whatsapp (die Handynummern sind ja aktenkundig) und Facebook, wo man über die Profilbilder eine ausreichende Identifizierung hinbekommen kann. Man kann sich nicht immer hinter den Richtern Muhsmann, Kleine-Tebbe und deren Kollegen verstecken, man muss diese auch durch Taten unterstützen.

    Kommentar Bettina Raddatz:
    Da Sie sich als Polizeibeamter geoutet haben:
    1. Ich bin keinesfalls der Meinung, dass Polizeibeamter rechtsradikaler Mob sind. Im Gegenteil habe ich mehrfach geschrieben, dass ich selbst nur gute Erfahrungen mit Polizeiangehörigen der PD Hannover gemacht habe, die in nur wenigen Tagen einen Wirtschaftsbetrüger auf eine Anzeige von mir ermittelt haben und außerdem eine Einbrecherbande, die nachts in mein Haus eindringen wollte - Asylbewerber aus Albanien!
    2. Es geht überhaupt nicht, dass Mitarbeiter der Polizei die Beseitigung eines Bürgers fordern, der angeblich Suizid gefährdet ist und der angeblich ein Bombenattentat geplant haben soll, obwohl er niemals für dieses Delikt angeklagt, geschweige denn verurteilt wurde, sondern laut Aktenlage ein Kommunikationsfehler vorlag. Sie und Ihre Kollegen tun sich mit den verbalen Attacken keinen Gefallen!

  • Walter He.
    Walter He. Mittwoch, 12. Oktober 2016 16:22 Kommentar-Link

    Mein Gott, was ist denn schon dabei, wenn wir von Zeit zu Zeit mal nachschauen, ob der Attentäter und sein Pack gerade in der Wohnung sind oder nicht. Das hat doch das Verwaltungsgericht Hannover rechtskräftig schon geklärt. Ich zitiere hier mal die Richter:
    Legt man die auch im Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung angelegte Unterscheidung zwischen dem bloßen Betreten einer Wohnung (§ 24 Nds. SOG) und ihrer Durchsuchung (§ 25 Nds. SOG) zugrunde, haben die Beamten der Beklagten lediglich das Treppenhaus und damit gemeinschaftlich genutzte Nebenräume zur Wohnung betreten. Anders als bei einer Durchsuchung, die eine zweck- und zielgerichtete Suche ist, um planmäßig etwas aufzufinden, umfasst das Betreten eine oberflächliche Nachschau, ob sich die gesuchte Person, Sache oder Gefahrenursache an dem betretenden Ort befindet. Entsprechend den Ausführungen im Bericht hat sich die Prüfung der Beamten im Hausflur auf eine Nachschau dahingehend beschränkt, ob sich Hinweise darauf finden, wo sich der Kläger zu dem Zeitpunkt befunden haben könnte. Dies ist jedoch kein tiefgreifender Eingriff in die durch Artikel 13 GG geschützte Privatwohnung.
    Fragen Sie beim Verwaltungsgericht nach. Das Aktenzeichen haben Sie ja und im Urteil finden Sie meine Abschrift auf Seite 13 unten. Herr Muhsmann und seine Kollegen haben das mehrmals bestätigt, sodass es rechtskräftig ist. Sie können auch den Richter Strube fragen, der hat eine Kopie von dem Urteil in seinen Akten.
    Solange wir den Hausflur nur betreten, um oberflächlich zu schauen, ob sich die Gefahrensache und sein Clan in der Wohnung befinden oder nicht, spricht hier nichts dagegen. Hier tobt sich auch kein rechtsradikaler Mob (TWS) aus und die Richter haben schon längst reagiert und bereits im Juli 2013 entschieden.

    Kommentar Bettina Raddatz
    Ich teile Ihre Auffassung, dass es völlig okay ist, wenn Polizeibeamte ein Treppenhaus betreten und Ermittlungen durchführen. Es ist aber keineswegs vertretbar, wenn Polizeibeamte öffentlich die Ausschaltung eines Bürgers fordern, der zudem weder rechtskräftig verurteilt wurde und bei dem laut Aktenlage Ermittlungspannen passiert sind. Ermittlungspannen können passieren, zumal die Polizei in den letzten Jahren finanziell und personell eher stiefmütterlich behandelt wurde. Aber Drohungen, einen Bürger auszuschalten, müssen dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • TWS
    TWS Mittwoch, 12. Oktober 2016 15:58 Kommentar-Link

    Nicht in die Pfanne hauen!

    Die Untätigkeit des Justizministeriums mit Frau Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz an der Spitze verwundert nicht. Denn Richter am Verwaltungsgericht Hannover Andreas Kleine-Tebbe ist ehemaliger Kollege und Mitautor des Aufsatzes Gerichtsnahe Mediation im öffentlichen Recht | SGb 2003, 266-272.
    Seit Jahren ist Kleine-Tebbe stellvertretender Vorsitzender des Hauptrichterrats der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.


    König Friedrichs II. von Preußen im Fall des Müllers-Arnold:
    „Wo die Justiz-Collegia nicht mit der Justiz ohne alles Ansehen der Person und des Standes gerade durch gehen, sondern die natürliche Billigkeit bei Seite setzen, so sollen sie es mit Sr.K.M. zu thun kriegen. Denn ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Passiones auszuführen, vor die kann sich kein Mensch hüten. Die sind ärger, wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind, und meritiren eine doppelte Bestrafung.“

    Wir haben heute das Postulat des unabhängigen Richters. Dieser ist aber an Recht und Gesetz gebunden. Da kaum ein Staatsanwalt gegen einen Richter ermittelt, sind der Willkür vor Gericht Tür und Tor geöffnet.

    Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Gewaltenteilung hin oder her.

    Bei Herrn Mertins nebst Familie bedient sich die Justiz im Prinzip der mittelalterlichen Methode des „Teerens und Federns“ als Form der Selbstjustiz; heute mit den Mitteln der Psychiatrisierung, Stigmatisierung, Rechtlos- und Bescheidlosstellung.

  • HP_S
    HP_S Mittwoch, 12. Oktober 2016 11:12 Kommentar-Link

    Das ist doch hier kalter Kaffee ..
    Diese Frage hat bereits der Pressesprecher Georg Weßling Mitte 2009 im Namen der Herren Wulff und Busemann der Journalistin Marianne Brückl beantwortet. Wenn dem Bombenattentäter unsere Methoden nicht gefallen, soll er sich an die Gerichte wenden. Wie Sie richtig geschrieben haben, hat das Verwaltungsgericht alle Maßnahmen als rechtskonform eingestuft.
    Ausserdem wie soll man jemanden finden, wenn deren Familienangehörige alle 8 Wochen ihren Arbeitsplatz wechseln. Und bevor Sie jetzt wieder Kommentare in eigener Sache posten: etwaige Drohanrufe bei der Dienststelle durch einen Polizeibeamten sind laut dem Verwaltungsgericht Hannover erlaubt. Gilt auch für Falschaussagen hinsichtlich der Vernehmung des toten Richters. Alles im grünen Bereich hier.

    Kommentar von Bettina Raddatz
    Die Polizeibeamten, die ich im Laufe meiner Tätigkeit in der Staatskanzlei und danach kennen gelernt haben, haben mit Drohanrufen nichts zu tun.Dass Gerichte Falschaussagen für zulässig halten, ist befremdlich.

  • Hannes Sch.
    Hannes Sch. Mittwoch, 12. Oktober 2016 11:00 Kommentar-Link

    Jetzt geht der Quatsch hier in die nächste Runde ...
    Bereits im Jahr 2009 hat der Staatsanwalt Dr. Lehmann (StA Hannover), als man auf den armen Bombenattentäter geschossen hat, intensive Ermittlungen durchgeführt. Diese waren sehr zeitintensiv und haben viele Ressourcen in Anspruch genommen. Die Korrektheit der Arbeit von Dr. Lehmann wurde nicht nur die Generalstaatsanwaltschaft Celle bestätigt, sondern auch durch die Richter des Oberlandesgerichtes.
    Wie Sie sehen, Frau Raddatz, sind wir alle dem Bombenattentäter und seiner Sippschaft wohlgesonnen. Das der Schütze nicht getroffen hat, ist nicht die Schuld der Ermittlungsbehörden.

    Kommentar Bettina Raddatz
    Mir war bislang nicht bekannt, dass auf Herrn Mertins geschossen wurde. Dieser Vorfall war in den mir vorliegenden Akten nicht dokumentiert und ist auch bei meinen Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft nicht erwähnt worden. Der Fall bringt immer neue Ungereimtheiten an den Tag!

  • Sarah W.
    Sarah W. Mittwoch, 12. Oktober 2016 10:08 Kommentar-Link

    Ich wollte den Beitrag eigentlich im letzten Beitrag eingestellen, möchte dieses aus Aktualitätsgründen aber auch hier vornehmen.
    Ich glaube, dass wir hier die Emotionen rausnehmen sollten und uns lieber auf die Sache konzentrieren. Es ist aus meiner Sicht nicht zielführend, wenn man planlos Aktionen startet und die Koordination bei der Umsetzung fehlt.
    Die Mehrheit der Leser (Kommentare) verfolgt doch dasselbe Ziel. Natürlich gibt es, wie bei anderen Sachverhalten (z.B. der Fall Mundlos, Zschäpe) auch, unterschiedliche Meinungen. Ich sehe es wie Frau Raddatz, dass die Polizei gute Arbeit geleistet hat. Dass eine zeitnahe Ausschaltung des Bombenattentäters nicht erfolgte, lag vielmehr an den Zeugenaussagen (Ex-Frau, Dr. Wiegand-Schneider usw.), wo auf den zeitnahen Selbstsuizid des Bombenattentäters verwiesen wurde. So hätten die Einsatzkräfte durch die Erhöhung des psychischen Druckes eine schnelle und moralisch vertretbare Eliminierung des Gefährders erreicht und Kollateralschäden (z.B. im familiären Umfeld) auf ein geringes Maß reduziert. Dass sich der Bombenattentäter im Nachgang als zäh erwiesen hat, war aufgrund der internen Vermerke und den Aussagen der Zeugin nicht erkennbar.
    Man muss auch sehen, dass die Richter (Kleine-Tebbe, Muhsmann usw.) uns nur die rechtlichen Grundlagen geben können, für die Umsetzung sind die Juristen nicht zuständig. Die Ausschaltung des Gefährders muss durch andere Personen erfolgen. Die Richter können hier nur eine rechtliche Rückdeckung geben und die Auslegungsspielräume für eine Zeitgewinnung nutzen. Aufgrund der Gefährdung ist aus meiner Sicht eine Gefährdung von Familienmitgliedern akzeptabel und vertretbar.
    Auch die Tatsache, dass versehentlich die Adresse des Gefährders nicht aktualisiert wurde, war keine Absicht, sondern der Arbeitsbelastung in der Geschäftsstelle geschuldet. Die Versäumnisse wurden nachgeholt und somit kann dieser Sachverhalt nicht mehr als Ausrede herhalten.
    Ich glaube, dass ein guter Weg geebnet ist, um an einer sachlich (zielorientierten) Lösung arbeiten zu können. Für Emotionen ist jedenfalls kein Platz, da die Gefahr, welchen vom Bombenattentäter ausgeht, immer noch allgegenwärtig ist.

    Kommentar Bettina Raddatz:
    Welche planlosen Aktionen meinen Sie? Sprechen Sie von Justizbehörden, der Polizei oder von wem? Ich habe der Polizei gute Arbeit, Engagement und Kompetenz in anderen Fällen zugesprochen, aber eben nicht im Fall Mertins.Hier gab es nachweislich Pannen!

    Es ist unerträglich, dass Sie eine "Ausschaltung" des angeblichen Bombenattentäters fordern, obwohl mehrere Staatsanwälte, Polizeibeamte, der Büroleiter und der persönliche Referent des damaligen Justizministers in Abrede gestellt haben, dass Mertins einen Bombenanschlag geplant hat und in Polizeiberichten von Kommunikationspannen die Rede war. Und eine Gefährdung der Kinder von Mertins als akzeptabel zu bezeichnen, ist an Zynismus kaum noch zu überbieten. Ich hoffe nur, dass Personen wie Sie und die anderen Kommentatoren nicht bei der Polizei beschäftigt sind, denn dann würde der gute Ruf, den die Polizei zu Recht in der Bevölkerung genießt, nachhaltig beschädigt!

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