Staatsanwaltschaft Hannover ein Aktengrab?

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Staatsanwaltschaft Hannover ein Aktengrab?

Ist die Staatsanwaltschaft Hannover nicht nur ein Millionengrab, sondern auch ein Aktengrab? Einiges spricht dafür.
Fall Norman Gilster: Eine Akte zeitweilig verschwunden.
Fall Gerhard Krieg: Unterlagen/Bankbelege verschwunden
Fall Carsten Schulz: Eine Strafanzeige verschwunden.

Gegenüber Carsten Schulz hat der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich das unerklärliche Verschwinden einer Strafanzeige schriftlich bedauert. Immerhin! Entspricht es doch sonst eher den Gepflogenheiten des Leitenden Oberstaatsanwalts auf Eingaben gar nicht erst zu antworten. Dies mussten nicht nur der Unternehmensberater Stahmeyer und andere Anzeigenerstatter erleben, über die noch zu berichten sein wird, auch ich selbst warte seit fast einem Jahr auf eine Nachricht, ob meine Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Siegfried Reszat denn nun bearbeitet wird oder nicht. Und das, obwohl Dr. Fröhlich mich ausdrücklich aufgefordert hatte, ihm den Sachverhalt zu übermitteln. Er werde sich persönlich darum kümmern, hatte er versichert.Bemerkenswert ist es auch, dass immer wieder dieselben Namen auftauchen. So spielte auch bei Strafanzeigen von Carsten Schulz der bereits mehrfach von mir erwähnte Staatsanwalt Colin Arnold eine tragende Rolle. Dienstaufsichtsbeschwerden gegen ihn verliefen im Sande. Und auf eine Strafanzeige von Schulz, bei der es um das ernst zu nehmendes Delikt der Anwendung körperlicher Gewalt ging, soll die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen bereits nach kurzer Zeit eingestellt haben. In meinem Fall hatte Staatsanwalt Arnold bekanntlich Probleme mit der korrekten Anwendung von Indikativ und Konjunktiv. Kurzerhand erklärte er handfeste Tatsachenbehauptungen zu strafrechtlich nicht zu beanstandenden Vermutungen. Und auch der ebenfalls von mir mehrfach erwähnte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge kommt bei Anzeigen von Carsten Schulz ins Spiel; er soll die Auffassung vertreten haben, dass es nicht genügend Zeugen für eine von diesem angezeigte Prügelattacke gab. Schulz hingegen macht geltend, dass zwölf Zeugen namentlich benannt wurden.

Aber: Dass man bei der hannoverschen Staatsanwaltschaft mit der Wahrheit gelegentlich großzügig verfährt, wissen wir spätestens seit dem obskuren Verfahren des angeblichen Bombenattentäters Olaf Mertins vor dem Verwaltungsgericht Hannover – Blogbeitrag „Verwaltungsgericht Hannover zwischen Fiktion und Märchenwelt“, bei dem sich die 10. Kammer allem Anschein nach neben eigenen, ziemlich luschigen Internetrecherchen auch auf unzutreffende Angaben der Staatsanwaltschaft verlassen hat.

Und die Niedersächsische Justizministerin? Sie ist gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover weisungsbefugt und war in allen genannten Fällen eingeschaltet. Geschehen ist nichts! Die Führungscrew der Staatsanwaltschaft Hannover sitzt weiterhin auf hohem Ross, unbeschadet der hinlänglich bekannten Pannen bei den Ermittlungen gegen die Politiker Wulff und Edathy und der für die Geschädigten mit Millionenverlusten verbundenen Versäumnisse im Fall Reinhard Mühl. Selbst auf meine Anzeige gegen den hannoverschen Anwalt Reszat wegen des nach meinem Rechtsverständnis vorliegenden Verstoßes gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen habe ich keine Eingangsbestätigung, geschweige denn ein Aktenzeichen oder eine Zwischennachricht erhalten. Ist den Staatsanwälten womöglich nicht bekannt, dass sie aus Steuergeldern bezahlt werden und nicht von Luft und Liebe leben? Womit wir bei einem weiteren überaus interessanten Thema wären: Der gekauften Liebe und der Affinität einzelner Staatsanwälte zum Rotlichtmilieu. Doch das verdient einen eigenen Blogbeitrag!

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  • Norman Gilster
    Norman Gilster Mittwoch, 22. Juli 2015 11:53 Kommentar-Link

    Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte gegen mich im Jahr 2000 Strafverfahren wegen Nötigung geführt, weil ich einen Rettungswagen, der nicht im Einsatz war, mit einer Vollbremsung ausgebremst haben soll. Mit einem absichtlich falschen Gutachten hat man mich verurteilt. Die Orginal Tacho Scheibe des Rettungswagens wurde für das Verfahren beiseite geschafft. Nachdem die Scheibe später wiedergefunden war, konnte ich mit einem korrekten Gutachten nachweisen, dass es diesen Vorfall nicht gegeben hat, sondern dass die Mitarbeiter der Johanniter Unfall Hilfe diesen Vorfall komplett erfunden haben. Selbst die Staatsanwaltschaft Hannover hatte schriftlich meine Verurteilung als Irrtum anerkannt. Neu aufgerollt wurde der Fall trotzdem nicht. Aus diesem Grund habe ich vor gut zwei Jahren einen eigenen Wiederaufnahmeantrag beim Amtsgericht Hannover gestellt. Mir wurde vom Amtsrichter freigestellt ob ich zu Protokoll in der Geschäftsstelle oder über einen Anwalt meine Begründungen für den Wiederaufnahmeantrag nachreichen wollte. Als ich fristgerecht zu Protokoll geben wollte, waren die Akten nicht mehr auffindbar, die Sekretärin verweigerte die Aufnahme zu Protokoll. Ich habe mich schriftlich über diesen Vorgang per Telefax sofort an dem selben Tage beschwert, einen Staatsanwalt aus Hannover sicherte mir zu, dass man sich um meine Eingaben kümmern würde, er bat um Geduld und wünsche mir ein frohes Osterfest. Ungefähr fünf Wochen später kam eine Entscheidung des Landgerichts Hannover, wonach mein Wiederaufnahmeantrag abgelehnt wurde, weil ich keine Begründungen nachgereicht hätte. Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid war rechtlich nicht möglich. Hinzu kommt der interessante Aspekt, dass Amtsrichter K. aus Hannover mir mehrere Kostennoten schickte, weil er sich in der Summe mehrfach vertan hatte. Obwohl die Kostennoten vollständig gezahlt worden waren, und das ganze auch fristgerecht, habe ich eine Zahlungserinnerung mit einer erhöhten Summe erhalten. Ein weiterer Staatsanwalt, den ich zu diesem Vorfall telefonisch befragt hatte, riet mir die neue Summe dennoch vollständig zu zahlen, ich würde sie später zurückerhalten können. Amtsrichter K aus Hannover hat auf insgesamt 22 Telefaxe sowie Telefonanrufe nicht reagiert. Bereits einen Tag nach meiner erneuten vollständigen Bezahlung der Mahnungssumme hat die Oberfinanzdirektion in Aurich dem Amtsgericht Hannover mitgeteilt, dass eine Überzahlung stattgefunden hat, und diese Überzahlung sofort ausgekehrt werden muss. Die für diesen Vorgang zuständige Kostenbeamtin R. , zufälligerweise die Sekretärin des Amtsrichters K aus Hannover, fühlte sich nicht für zuständig. Weil sich auch sonst niemand zuständig fühlt, habe ich nach Rücksprache mit der Oberfinanzdirektion in Aurich einen Mahnbescheid gegen das Amtsgericht Hannover erwirkt. Ohne auf Details eingehen zu wollen, habe ich lediglich durch das Stellen des Mahnbescheides einen Großteil der zweiten gezahlten Summe zurückerhalten.
    Genauso wie ein Anwalt, der Mandantengelder umgehend auskehren muss, ist auch ein Amts-Richter dazu verpflichtet, zu viel gezahlte Beträge auszukehren, und dieses umgehend.
    Meine gegen Amtsrichter Klinkenborg gestellte Strafanzeige wegen Unterschlagung und Nötigung, er hat mich gezwungen das Geld zu zahlen, weil er mir ein erhebliches Übel schriftlich androhte, sind von der Staatsanwaltschaft Hannover überhaupt nicht bearbeitet worden.
    Die Staatsanwaltschaft Hannover interessiert es überhaupt nicht, dass zwei Mitarbeiter der Johanniter Unfall Hilfe aus Wunstorf bei Hannover die Staatsanwaltschaft regelrecht missbraucht haben, um vom eigenen Fehlverhalten, drängeln durch extrem dichtes Auffahren in einem Baustellenbereich mit Überholverbot und Tempolimit auf einer Landstrasse abzulenken.
    Vielmehr versuchte die Staatsanwaltschaft Hannover zumindest anfangs durch kindisches Verhalten deren Position zu rechtfertigen. Die Kette an Verfahrensfehlern, die weder in der Menge noch in der Art und Weise, wie sie entstanden sind, können kein Zufall gewesen sein. Obwohl in einem weiteren Verfahren festgestellt wurde, dass die Unitas vor Gericht und eigentlich falsch ausgesagt, also gelogen haben, ist diesen beiden Menschen nichts geschehen. Beide wurden von der Staatsanwaltschaft Hannover vorsätzlich in Schutz genommen.
    Es bleibt am Ende anzumerken, dass die mir vorgeworfene Vollbremsung, zu der ich den Rettungswagen gezwungen haben soll, nicht mit unkontrolliertem Schleudern aus Tempo 80 bis zum Stillstand erfolgt ist. Ein Gutachten und ein weiteres Urteil hat rechtswirksamen ergeben, dass diese Vollbremsung ein ausrollen lassen des Rettungswagens aus Tempo 65 über eine Distanz von über 320 m war.
    Eine Staatsanwaltschaft, regelrechte Fachleute, wie sich selber bezeichnen, sollten den unterschied zwischen einer Folge sind aus Tempo 80 mit einem Anhalteweg von weniger als 50 m und eine Distanz von 320 mit den aus fast der Hälfte des Tempos erkennen können.
    Ich stelle es jedem frei, sich über die Kompetenz und die Ehrlichkeit der Startseite Hannover eine eigene Meinung zu bilden.

  • Patricia Johns
    Patricia Johns Sonntag, 19. Juli 2015 07:07 Kommentar-Link

    Liebe Frau Raddatz, für mich war und ist Reinhard Mühl eher derjenige, den man am Ende opfern musste, damit die wunderbaren verfilzten Strukturen innerhalb von Banken und Justiz unbehelligt bleiben konnten. So wie man zu Beginn aus einem Bäcker den Konkursverwalter machte, so wurde er zu gegebener Zeit offiziell entsorgt. Wir haben oft darüber gesprochen und waren nicht immer konform. Ich selbst verklage gerade wieder das Jobcenter Hermannsburg, weil man bestehendes Recht mal wieder negiert. Bislang hat mein Rechtsanwalt immer Recht erhalten und kurz vor der Klage ist das Jobcenter eingeknickt. Mittlerweile sehe ich es nur noch sportlich, wenn man es denn so will...bitte sehr. Aber ist es nicht ein Wahnsinn, wie Ignoranten Steuergelder verbraten können und an anderer Stelle gibt es Kinder-und Altersarmut. Unsere Niedersächsische Justiz...welch ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik Deutschland...wie können wir verächtlich über die DDR urteilen, ist es hier etwa besser? Nein , nicht die Spur! Bis bald, liebe Frau Raddatz.

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