Aktenmanipulation zu Lasten des Landtags bestätigt - "Bombenattentäter" durch Käufer des Online-Portal Migrantenschreck bedroht

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 Aktenmanipulation zu Lasten der Landtages bestätigt - “Bombenattentäter" durch Käufer des Online-Portals Migrantenschreck bedroht

AkTUALISIERUNG 8. Februar 2017

Der Kommentator "Gustav" hat sich die Meldung des Innenressorts - vertreten durch die PD Hannover - vorlegen lassen und ist auf signifikante Unterschiede zwischen der Variante in der Polizeiakte und der Meldung an den Landtagsausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen gestossen. Die beiden Varianten seien komplett unterschiedlich, auch seien anscheinend Namen von beteiligten Polizisten beliebig ausgetauscht worden. "Gustav" zeigt sich schockiert. Dabei hatte ich bereits berichtet, dass die PD Hannover zum Fall Mertins zwei Akten mit zwei Aktenzeichen geführt hat. Schlimmer noch: Mir liegen nicht nur zwei, sondern drei Versionen der Meldung an den Landtag vor!  Behauptungen, dies und andere von mir aufgedeckte Ungereimtheiten seien eine Erfindung, sind abwegig. Ich habe eine positive Grundeinstellung zur Polizei und zu Gerichten,  lege aber den Finger auf eine Wunde, die täglich eitriger wird. Sie wird auch nicht dadurch geheilt, dass die von mir befragten Vertreter von Gerichten und Behörden auf meine berechtigten und stets höflich formulierten Anfragen mit verächterlicher Ignoranz reagieren. Krisen - und es handelt sich m.E. um eine hausgemachte Krise in den Geschäftsbereichen des Innen- und Justizressorts - löst man nicht, indem man sie aussitzt und den Fragesteller lächerlich macht. Damit mögen Politiker/Behördenleiter in autokratisch regierten Systemen Erfolg haben, kaum aber in einem demokratischen Rechtsstaat. Fast täglich erreichen mich Mails besorgter Bürgerinnen, die sich nicht einmal mehr trauen, Kommentare einzustellen - aus Angst vor den Personen, die sich offen zu brutaler Gewalt bekennen und offensichtlich Mitarbeiter von Behörden sind. Gut nur, dass das Oberlandesgericht Celle klare Kante gezeigt hat. Mit Beschluss vom 5 Januar 2017 - 23 EK 1/16 - 6 O 231/13 L hat der 23. Zivilsenat des Oberlandesgericht Celle entschieden, dass die von etlichen Kommentatoren wiederholt zitierte Senatsvorsitzende Dr. Wiegand - Schneider von der Mitwirkung in der Entscheidungssache O. Mertins gegen das Land Niedersachsen vertreten durch die Generalstaatsanwaltschaft Celle ausgeschlossen wird. Allen Unkenrufen von Kommentatoren zum Trotze, dass es Absprachen zwischen dem OLG Celle und der Generalstaatsanwaltschaft Celle in Sachen Mertins geben soll und auch dieser Antrag abgelehnt würde, ist das OLG Celle wieder einmal seinem Ruf gerecht geworden und hat die gebotene richterliche Unabhängigkeit an den Tag gelegt.

Neues gibt es auch vom Online-Portal Migrantenschreck zu vermelden.  Es ist seit gestern abgeschaltet. Beruhigend zu wissen, dass der Bezug von Waffen zum Einsatz von Hartgummigeschossen zwecks Einsatz gegen den Kaufmann Mertins und seine Kinder dadurch erschwert ist. Wie berichtet, gibt es Verbindungen zwischen  Waffenkäufern des Online-Portals Migrantenschreck und den „Kommentatoren“, die die Eliminierung des vermeidlichen, tatsächlich unschuldigen Bombenattentäters Mertins in meinem Blog angekündigt haben. So hat der Leser Theo freimütig eingeräumt, bei „Migrantenschreck“, von ihm als „shop von Mario“ bezeichnet, ein Gewehr mit Hartgummigeschossen erworben zu haben. Das Gewehr verfüge über enorme „Durchschlagskraft“, man könne dem Kaufmann und seinen Kindern damit Querschnittslähmungen zufügen. Der Ankauf solcher Waffen ist verboten, daher auch die bundesweite Großrazzia unter Federführung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Im Fall des zu Unrecht beschuldigten Kaufmanns scheint das Verbot keine Rolle zu spielen, eine Reaktion der niedersächsischen Behörden blieb bislang aus. Dass man meinen Blog dort nicht liest, kann kaum mehr als Entschuldigung herhalten, sind doch alle zuständigen Behörden von mir über die  Morddrohungen informiert worden. Auch dass diese mit Nazibegriffen „Rassehygiene, Reichskristallnacht, ethnischen Säuberungen, minderwertige Brut“ untermauert werden, ist bekannt. Wenn zugleich immer wieder aus internen Gerichtsakten und Polizeiunterlagen zitiert wird, hätte dies zu denken geben müssen. Die Staatsanwaltschaft Hannover lehnte dennoch Ermittlungen ab, da sie die Morddrohungen für rechtlich unbedenklich hält.
Mehr als bedenklich ist die Tatsache, dass der Waffenkäufer Theo auf den Kommentar eines „Mario“ vom 7.1.2017 in meinem Blog Bezug nimmt. Mario hatte behauptet, die Legitimität, sich zu bewaffnen, sei durch Richter Kleine – Tebbe vom Verwaltungsgericht Hannover hergestellt worden. Eine abwegige Erklärung, allerdings hat das Verwaltungsgericht Hannover erst auf Nachfrage erklärt, dass der Richter sich von nationalsozialistischen Gedankengut distanziert und entsprechende Verdächtigungen entschieden zurückgewiesen. Mario selbst wirbt in seinem Kommentar für das kundenfreundliche Online-Portal „Migrantenschreck“, in dem man Hartgummigeschosse erwerben könne. Tatsächlich gibt es einen Mario, dem enge Verbindungen zu dem Online-Portal nachgesagt werden. Es handelt sich um den vorbestraften, untergetauchten Rechtsextremisten Mario Rönsch, der einer der Gründer des Portals gewesen sein soll.

Beunruhigend bleibt hingegen der Kommentar von Gerd, der über einen Vermerk eines „Gerichtsvollziehers“, der die Eltern des Kaufmanns aufgesucht hat,  bestens informiert ist. Tatsächlich war ein „Gerichtsvollzieher“ bei den  betagten Eltern, um den Aufenthaltsort des Kaufmanns zu erfragen. Doch wenn es sich tatsächlich um einen Mitarbeiter des Amtsgerichts (Hannover bzw. Wolfenbüttel) handelte, wieso ist Gerd, der die „zeitnahe Beseitigung des perversen Killerschweins und seiner genmutierten Brut“ fordert, über den Vorgang so gut informiert? Dies lässt Verbindungen zwischen Mitarbeitern des Gerichts und den Verfassern der Mordrohungen vermuten. Es wäre Aufgabe der niedersächsischen Behörden, dem nachzugehen.

Letzte Änderung amMittwoch, 08 Februar 2017 21:07 Gelesen 9588 mal

31 Kommentare

  • A.Tr.
    A.Tr. Montag, 13. Februar 2017 16:27 Kommentar-Link

    Übers Ziel hinausgeschossen!

    Hallo Corinna W.

    Weder fordert A.Tr. den Beweis eines toten Kindes heraus noch sind ihm kleine Kinder bekannt, auf die sich die Aktivitäten der Kommentatoren beziehen könnten.

    Beim Abfassen Ihrer Zeilen sind bei Ihnen wohl die Pferde emotional durchgegangen.

    A.Tr. hat die Kommentare der Hassprediger als „abartig und krank“ bezeichnet.

    Wenn Ihnen das Schicksal von Herrn Mertins (und seiner Kinder?) am Herzen liegt, erstatten Sie einfach Strafanzeige. Das können sie bei jeder Polizeidienststelle. Das Bedrohungsszenario wurde von den „Schmierfinken“ ja in allen Einzelheiten beschrieben. Der Blog von Frau Raddatz erhält genügend Beweismaterial.

    A.Tr. ist nicht für die zutage tretende Regierungskriminalität verantwortlich, noch billigt er sie. Schreiben Sie doch an die Justizministerin mit der Bitte, sie möge ihren „Augiasstall“ anfangen auszumisten; den Innenminister können Sie gleich auf „cc:“ setzen. Dann haben Sie ihre Zeit produktiv eingesetzt.

    Was wollen Sie mit Ihrem Kommentar erreichen, wenn Sie A.Tr. angreifen und nicht die durchgeknallten Kommentatoren.

  • Gerhard Krieg
    Gerhard Krieg Montag, 13. Februar 2017 12:15 Kommentar-Link

    Die Verfassungsrichter Osterloh, Mellinghoff und Gerhardt haben am 26. Oktober 2009 einstimmig zum Az. 2231/09 beschlossen, dass die Wahrheit im Gerichtssaal nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist. Diese Rechtsansicht vertraten zum selben Aktenzeichen der damalige Präsident des BVerfG, Prof. Dr. Dres. Papier am 14. Dezember 2009 sowie der Richter H. Keller am 13. Juli 2013 am European Court of Human Rights zum Az.17132/10. Was soll das dämliche Gequatsche von richterlicher Unabhängigkeit sowie die Einhaltung von Recht und Gesetz ? Wer fahrlässig oder absichtlich Tatsachen in einem Gerichtsverfahren verdreht, begeht Rechtsbeugung, darauf steht ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung und Punkt. Wer gerichtserhebliche Dokumente fälscht, begeht Urkundenfälschung im Amt, "da gibt es kein Wenn und Aber". Wenn an der Urkundenfälschung nur zwei Staats- oder Justizbeamte beteiligt sind, dann spricht der BGH gemäß §129 Abs.1 StGB von einer Bande. Jemanden unverblümt töten zu wollen, zeigt welch geistiges Kind hier anonyme Kommentare schreibt und eine Politik und Justiz hierbei tatenlos zuschaut.

  • Corinna W
    Corinna W Sonntag, 12. Februar 2017 20:15 Kommentar-Link

    @A.Tr. : Ihre Intensionen hier kann ich nicht verstehen. Hier sind Verrückte unterwegs, die sich an kleinen Kindern vergehen wollen und Sie (A.Tr.) provozieren die Leute auch noch. Sie (A.Tr.) gießen Öl ins Feuer und drängen die Idioten dazu, ihre Taten noch schneller umzusetzen. Ich finde es erschreckend, dass Richter, Staatsanwälte und Polizisten zuschauen, aber man muss die Leute nicht in die Enge drängen. Sie (A.Tr.) fordern der Beweis eines toten Kindes regelrecht ein.
    Als ich in dem neuen Beitrag von Frau Raddatz gelesen habe, dass Hartgummigeschosse im Briefkasten gefunden wurden, wurde mir ganz anders. Eine Leserin hat es hier ganz gut beschrieben: die Leute scherzen nicht.
    Überdenken Sie (A.Tr.) Ihr Verhalten und verzichten Sie auf Ihre Selbstdarstellung zugunsten der Kinder.


    Kommentar B. Raddatz:

    Liebe Corinna, da ich selbst 36 Jahre im Landesdienst tätig war und mit Mitarbeitern im gehobenen und mittleren Dienst gute Erfahrungen gemacht habe, habe ich bis zuletzt gehofft, dass die Kommentatoren einen Rest von Vernunft bewahrt haben. Dies war augenscheinlich ein Irrtum. Es handelt sich in der Tat um hassgetriebene Irriationale!

  • A.Tr.
    A.Tr. Samstag, 11. Februar 2017 11:28 Kommentar-Link

    Abartig und krank diese konzertierte Aktion!

    Aus Wiederholung von Schwachsinn wird nicht Wahrheit. Beim nächsten Mal vielleicht eine kleine Zusammenfassung, das liest sich besser. Die würde dann Richter Kleine-Tebbe, Dr. Wiegand-Schneider oder die Präsidentin des Verwaltungsgericht Kaiser vielleicht lesen.

    TOTALER KRIEG, HEIL KLEINE-TEBBE !!! HEIL MUHSMANN !!!
    Im Namen des DEUTSCHEN VOLKES,
    Reichspolizei um Haunschild, Landsiedel

    Berny 10. Februar 2017 11:18
    nobbi 10. Februar 2017 10:50
    Kp 10. Februar 2017 10:42
    Sarah Wg 10. Februar 2017 10:35
    Show must go on 10. Februar 2017 10:23
    Walter H 10. Februar 2017 09:43
    Welche Distanzierung? 10. Februar 2017 09:31
    Claudia 10. Februar 2017 09:07
    HPS 10. Februar 2017 09:00
    BaFi 10. Februar 2017 08:45

    Etwas mehr Fantasie beim nächsten Mal.
    Der „Abschreibpinsel“ A.Tr. steht auch nicht für A = August, Tr. = Trump, Vetter um vier Ecken von Donald Trump aus der Pfalz.

    Vielleicht hat ja mal jemand den Mut oder Übermut unter seiner richtigen und identifizierenden Email-Adresse zu kommentieren. Aber dazu sind die Kommentatoren zu feige.

    Erbärmlich wie hier Heckenschützen ihre krankhaften und perversen Neigungen ausleben.

  • Beatrice P
    Beatrice P Freitag, 10. Februar 2017 16:10 Kommentar-Link

    Ich habe in Ihren Anmerkungen zu den Leserkommentaren einen SEHR WICHTIGEN Hinweis entdeckt. Sie schreiben

    „Sie haben aber Recht, die Präsidentin des VG hat sich für Richter Kleine-Tebbe lediglich von rassistischen Aussagen distanziert, nicht von den Todesdrohungen“

    Dieses ist eine sehr wichtige FESTSTELLUNG. Diese FESTSTELLUNG der Präsidentin am Verwaltungsgericht Kaiser zeigt doch nur, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht. Der Richter Kleine-Tebbe ist unabhängig und untersteht nur dem Gesetz. Sogar der Ministerpräsident Weil hat sich auf die Entscheidungen des Richters Kleine-Tebbe berufen und dieses durch seine Staatskanzlei ausrichten lassen.

    Unsere Handlungen wurden ebenfalls durch die Staatsanwältin Kroll legalisiert.

    Ich finde, diese FESTSTELLUNG ist ein schönes Schlusswort für Ihren Beitrag und wir sollten uns auf Ihren neuen Bericht am Montag konzentrieren. Ich hoffe, dass Sie die oben genannte Aussage verwenden werden.

    Wir können stolz sein, auf Richter wie Kleine-Tebbe!!!

    Kommentar B. Raddatz:

    Richter Kleine-Tebbe ist nicht der liebe Gott! Dass er sich nicht von den Morddrohungen distanziert, beinhaltet keinesfalls das Recht, einen unschuldigen Bürger und dessen Kinder mit Gewalt oder gar Tod zu bedrohen. MP Weil hat momentan andere Sorgen. Auch in der Staatskanzlei kommt es durchaus zu Fehleinschätzungen. Das kann ich nach 30 Jahren Tätigkeit - auch für mich selbst übrigens - bestätigen.

  • Berny
    Berny Freitag, 10. Februar 2017 11:18 Kommentar-Link

    Manipulation der Meldung gemäß § 37a Nds. SOG an den Ausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen ???
    Das waren dann die Kollegen von Herrn Haunschild ;-)

    Sehr gut ! Dann haben wir Rückendeckung der PD Hannover und können das Killerschwein Mertens abschlachten !!! Und wenn seine Kinder bei der Eliminierung quietschen, einfach Knebel rein und drauf gehauen...

    Die PD Hannover ist jetzt wohl kaum noch an Schutzmaßnahmen oder gar einer Aufklärung interessiert. Und liegt eine manipulierte Version nicht auch in der Akte der Staatsanwaltschaft Hannover. Und diese ist gerade beim Richter Strube beim Amtsgericht wegen der Sache von Dr. Fröhlich.

    Super, die Kanonen sind freigegeben. Ein Dank an die Buchautorin und Ihren Informationen...

    Ein schönes Wochenende an die Killerjäger.

    Kommentar B. Raddatz:
    Danke, Berny, dass Sie die Manipulation von Akten bestätigen! Die Tatsache, dass das Innenministerium und seine nachgeordenten Ressorts ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, bedeutet natürlich nicht, dass die PD Hannover Gewalt billigt. Keine Behörde und kein Gericht hat die Kanonen freigegeben!

  • nobbi
    nobbi Freitag, 10. Februar 2017 10:50 Kommentar-Link

    Wenn man Vermerke manipuliert, um ein Killerschwein hinrichten zu lassen, verdient es einen Orden.
    Es ist egal, ob es ein, zwei oder fünf unterschiedliche Abschriften gibt. DER BOMBENATTENTÄTER GEHÖRT ABGESCHLACHTET.

    ES FEHLT EIN INTERESSE ZUR FESTELLUNG TIEFGREIFENDER GRUNDRECHTSVERLETZUNGEN !!!
    (VG Hannover Az. 10 A 5854/15)

    Für alle Rechtsanfänger hier: Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ zählt nicht für den Penner und seinen Missgeburten. Unsere Handlungen und Aktivitäten sind keine tiefgreifenden Grundrechtsverletzungen, wir tun allen nur einen Gefallen.

    Abschließen möchte ich auch mit einem Beitrag des VG Hannover (Az. 10 A 5854/15)

    „Eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, würde bei verständiger Würdigung dieses Umstandes keine weitere Leistungsklage erheben, sondern von der Rechtsverfolgung absehen"

    Gezeichnet: KLEINE-TEBBE, MATTHIES, LANGE (DEUTSCHE RICHTER, im Namen des DEUTSCHEN VOLKES)

    Kommentar B. Raddatz:

    Soweit mir bekannt, wäre Richter Klein-Tebbe vom Rang her mein Mitarbeiter gewesen und nicht mein Vorgesetzter. In meinem Referat waren auch Mitarbeiter des höheren Dienstes beschäftigt. Dass Herr Kleine-Tebbe meine Bücher und Blogbeiträge als Quatsch bezeichnet, ist indes sein gutes Recht. Niemand muss meine Schriftstücke mögen.

  • Kp
    Kp Freitag, 10. Februar 2017 10:42 Kommentar-Link

    Wie? Der Bombenattentäter schwimmt noch nicht leblos im Maschsee? Das ist wirklich ein Skandal!

    Kann nicht mal jemand den Bombenleger Mertens mit einem Baseschläge die Fresse einschlagen bis das letzte Zucken aus dem Körper entwichen ist. Und die Kinder einfach in eine Platiktüte stecken und in der Regentonnen ersaufen.

    Es lebe das Deutsche Volk, die Deutschen Richter Kleine-Tebbe, Muhsmann, Dr. Wiegand-Schneider usw. und die Reichspolizei um Haunschild, Landsiedel usw.

    Deutschland über Alles , Germany first ! Bombenleger only dead, not alive !!

    Kommentar: Lied ohne Worte!

  • Sarah Wg
    Sarah Wg Freitag, 10. Februar 2017 10:35 Kommentar-Link

    Die Mehrheit der Leser verfolgt doch dasselbe Ziel, ob nun mit oder ohne manipulierten Aktenvermerke oder nicht.

    Es geht um einen gefährlichen Bombenattentäter und seine Kinder. Da heißt es, erst schißen und dann Fragen stellen.

    Auch im Fall Mundlos / Zschäpe gibt es unterschieldiche Meinungen.

    In einem Deutschen Staat entscheidet kein anonymer Gustav sonder eine arischer Richter (Kleine-Tebbe, Muhsmann usw.) im, Namen des DEUTSCHEN VOLKES. Diese haben uns nicht nur die rechtlichen Grundlagen gegeben, die Fortpflanzungsgemeinschaft Mertens nebst Kinder zu eliminieren. Die Richter können hier nur eine rechtliche Rückdeckung geben und die Auslegungsspielräume für eine Zeitgewinnung nutzen.

    Auch die Tatsache, dass versehentlich die Adresse des Gefährders nicht aktualisiert wurde, war keine Absicht, sondern der Arbeitsbelastung in der Geschäftsstelle geschuldet. Die Versäumnisse wurden nachgeholt und die aktuelle Adresse des Gefährders ist bei Twitter zu finden (BESTIEvonBEMERODE).

    Ich glaube, dass ein guter Weg geebnet ist, um an einer sachlich (zielorientierten) Lösung arbeiten zu können. Für Emotionen ist jedenfalls kein Platz, da die Gefahr, welchen vom Bombenattentäter ausgeht, immer noch allgegenwärtig ist. Auch wird uns Haunschild mit seinen Kollegen den Rücken freihalten.

    Wenn wir uns zuerst auf den jüngsten Sohn konzentrieren können wir auch das Killerschwein aus seiner Deckung locken. Auf geht's !!!

    Kommentar B. Raddatz:
    Unsinn, Sarah, niemand hat Ihnen die rechtliche Grundlage gegeben, Mertins und seine Kinder zu beseitigen oder zu verletzen. Also schön die Füße unterm Tisch lassen!

  • Show must go on
    Show must go on Freitag, 10. Februar 2017 10:23 Kommentar-Link

    Der Drops ist doch schon lange gelutscht. Das Wissen doch alle Ministerien, dass die Akten zum Schutz des Deutschen Volkes angpasst werden mussten.

    Hier die Antwort des Pressesprechers Georg Weßling von 2009 im Namen der Herren Wulff und Busemann an die Journalistin Marianne Brückl beantwortet. Diese werden Sie, Frau Raddatz wohl vorliegen haben, ansonsten fragen Sie den Deutschen Richter Muhsmann.
    Wenn dem Bombenattentäter unsere Methoden nicht gefallen, soll er sich an die Gerichte wenden. Wie Sie richtig geschrieben haben, hat das Verwaltungsgericht alle Maßnahmen als rechtskonform eingestuft.

    HEIL KLEINE-TEBBE !!! HEIL MUHSMANN !!!

    Sie brauchen auch keine Angst haben, da die Familienangehörige alle 8 Wochen ihren Arbeitsplatz und ihren Wohnsitz wechseln und so kaum auffindbar sind (siehe Klußmann, Bürgeramt Bemerode). Und bevor Sie jetzt wieder Kommentare in eigener Sache posten: etwaige Drohanrufe bei der Dienststelle durch einen Polizeibeamten sind laut dem Verwaltungsgericht Hannover erlaubt. Gilt auch für Falschaussagen hinsichtlich der Vernehmung des toten Richters. Alles im grünen Bereich hier.

    Der Polizeipräsident Kluwe wurde ja von Herrn Haunschild unterrichtet und freut sich, auf unser Blutbad. Oder sehen Sie irgendwelche Beamte vor dem Haus des Killerschweins Mertens und seinen genmutierten Kindern.

    Machen Sie es wie Ihre Dr. Joachim und Doeleke. Ein leicht gespieltes Entsetzen und dann lehmen Sie sich zurück und geniessen die Show !!!

    Kommentar B. Raddatz:

    Ich kenne Herrn Kluwe aus früherer Zusammenarbeit, ungeachtet der derzeitigen strategischen Fehler würde er sich niemals ein Blutbad wünschen. Also, Petro, schreiben Sie nicht solchen Unsinn!

  • Walter H
    Walter H Freitag, 10. Februar 2017 09:43 Kommentar-Link

    Mein Gott, was ist denn schon dabei, wenn wir von Zeit zu Zeit mal ein Vermerk oder ein Dokument im Kampf gegen den Terrorismus angepasst wird.

    Jetzt müssen wir aber schnell handeln und die Wohnung der Fortpflanzungsgemeinschaft aufsuchen. Mal schön der Sippe die Fresse polieren. Einfach auf das Urteil der Richter Kleine-Tebbe und Muhsmann berufen:

    „Legt man die auch im Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung angelegte Unterscheidung zwischen dem bloßen Betreten einer Wohnung (§ 24 Nds. SOG) und ihrer Durchsuchung (§ 25 Nds. SOG) zugrunde, haben die Beamten der Beklagten lediglich das Treppenhaus und damit gemeinschaftlich genutzte Nebenräume zur Wohnung betreten. Anders als bei einer Durchsuchung, die eine zweck- und zielgerichtete Suche ist, um planmäßig etwas aufzufinden, umfasst das Betreten eine oberflächliche Nachschau, ob sich die gesuchte Person, Sache oder Gefahrenursache an dem betretenden Ort befindet. Entsprechend den Ausführungen im Bericht hat sich die Prüfung der Beamten im Hausflur auf eine Nachschau dahingehend beschränkt, ob sich Hinweise darauf finden, wo sich der Kläger zu dem Zeitpunkt befunden haben könnte. Dies ist jedoch kein tiefgreifender Eingriff in die durch Artikel 13 GG geschützte Privatwohnung.“

    Solange wir den Hausflur nur betreten, um oberflächlich zu schauen, ob sich die Gefahrensache und seine Scheißkinder in der Wohnung befinden oder nicht, spricht hier nichts dagegen. Hier toben sich auch keine Radikalen aus, sondern wir müssen den Schutz der Bevölkerung sichern.

    Falls jemand beim Zugriff Probleme bekommt, einfach beim Verwaltungsgericht anrufen und mit Frau Roy verbinden lassen. Laut Vermerk (OLG, AG) koordiniert sie die Bombenlegersache zwische den Richtern und der Präsidentin. Also keine Angst, wir haben die volle Rückendeckung.

    Kommentar B. Raddatz:

    Walter, warten Sie meinen Beitrag am Montag ab. Natürlich haben Sie keine volle Rückendeckung - das wissen Sie doch auch -, Mertins und seine Kinder zu verletzten. Laut Aussage eines Kollegen (Informantenschutz) ist die Wohnung sehr wohl betreten worden.

  • Welche Distanzierung?
    Welche Distanzierung? Freitag, 10. Februar 2017 09:31 Kommentar-Link

    WAS HAT DIE PRÄSIDENTIN KAISER IM NAMEN DES RICHTERS KLEINE-TEBBE DEMENTIERT ???
    Haben die Juristen dementiert, dass das Killerschwein Mertens kein Bombenattentäter ist?
    Haben sich die beiden Juristen davon distanziert, dass die Eliminierung des Bombenattentäter nicht erforderlich ist?
    Haben sich die beiden Bediensteten davon distanziert, dass die mutierten Kinder nicht sterben sollen?

    Frau Raddatz : STELLEN SIE DEN ORIGINALTEXT DER STELLUNGNAHME HIER EIN ODER SCHWEIGEN SIE !!!!

    Ich habe Zugriff auf das Eureka System und lese ich nur Bombenattentat, Sprengstoffanschlag, in die Lust sprengen usw. Von einer Disnatzierung von den genannten Inhalten oder von der Eliminierung des Killerschweins nebst seinen Scheißkindern ist hier nichts zu lesen.

    WIR WOLLEN DEN ORIGINALTEXT VON FRAU KAISER LESEN....

    Wir befinden uns im TOTALEN KRIEG und werden dafür sorgen, dass das Blut der Fortpflanzungsgemeinschaft den Boden tränkt.. Zeigen Sie uns den Text oder lassen Sie uns unsere Arbeit machen...

    Ich verspreche Ihnen, dass ich den Text direkt auf Twitter verteile und Sie erreichen alle Kämpfer...

    Kommentar B. Raddatz:

    Was sie wollen, ist die eine Sache, was ich will, die andere, Frank! Welche Texte ich wann und wo einstelle, ist allein meine Sache! Und ich schweige nur, wenn ich will, nicht wenn Sie das wollen! Sie haben aber Recht, die Präsidentin des VG hat sich für Richter Kleine-Tebbe lediglich von rassistischen Aussagen distanziert, nicht von den Todesdrohungen, die angeblich mit Billigung des Richters erfolgen. Letzteres halte ich indes für abwegig. Kein deutscher Richter würde es billigen, dass ein niemals rechtskräftig verurteilter Bürger mit Morddrohungen überzogen wird.

  • Claudia
    Claudia Freitag, 10. Februar 2017 09:07 Kommentar-Link

    Der Bombenleger sollte sich den Deal (steht auf Twitter) nochmal überlegen und sich am Wochenende mit seinen Vermeken selbst das Leben nehmen. Im Gegenzug werden seine Kinder verschont. Wenn er wirklich so ein guter Vater ist, wie er selbst von sich behauptet, nimmt er das Angebot an. Die Staatsanältin Kroll legt bestimmt ein gutes Wort ein und würde sich für die Kinder etwas einsetzen (z.B. Umerziehungslager)

    Und der Präsident am OLG Celle würde bestimmt auch eine nette Todesnazeige mit den Worten "Vielen Dank für die stets gute und kooperative Zusammenarbeit" springen lassen.

    Verpisst DICH Du Killerschwein !!! Auf dieser Welt ist kein Platz für Dich. Nicht mal in Aleppo.

    Kommentar B. Raddatz:
    Claudia, sind Sie tatsächlich eine Frau. Derart brutale Gewaltausbrüche passen nicht zu einer Frau!

  • HPS
    HPS Freitag, 10. Februar 2017 09:00 Kommentar-Link

    Und wieder hat der „Abschreibpinsel“ A.Tr. (Tr für Trottel) versucht, ein Fleißbienchen für sein Heft zu verdienen. A. Tr. hat hlat ein langweiliges Leben.
    Die Meldung nach § 37a Nds. SOG lautet:

    Am 12.12.2008 teilte Mertens unter der Rufnummer 0174/8663502 dem Hauptbüro des Nds. Justizministeriums mit, dass er die Summe von 4.000.000 € fordere. Bei Nichterfüllung seiner Geldforderung drohte die Person u.a. sich gemeinsam mit dem Minister der Justiz, Herrn Busemann vor dem Nds. Landtag in die Luft sprengen zu wollen. Herr Busemann hielt sich zu diesem Zeitpunkt im Nds. Landtag auf.

    Diese Meldung haben die DEUTSCHEN MITGLIEDER DES LANTAGES abgesegnet und damit ist alles erledigt. Die Korrektheit haben die arisch deutschen Richter Kleine-Tebbe und Muhsmann im Namen des DEUTSCHEN VOLKES bestätigt. So finden man den Inhalt auch bei Twitter unter den Hashtag BESTIEvonBEMERODE.
    Sie brauchen nicht versuchen, positive Stimmung für den Bombenleger und seine missratene Fortpflanzungsgemeinschaft zu machen. Und Sie Frau Raddatz hätten lieber mit Herrn Doeleke zusammenarbeiten und die Leute benennen sollen, die den Bombenleger mit Geldern unterstützen. Dann hätten wir denen mal gezeigt, was mit Personen passiert, die Kohle in Killerschweine investieren. Und wie finanziert der Bombenleger seinen Lebensunterhalt?

    Heil Kleine-Tebbe ! Heil Muhsmann !

    Hallo HPS:
    Wollen Sie es nicht begreifen oder haben Sie IQ - Probleme? Es gibt verschiedene Versionen der Meldung nach 37 a Nds. SOG! Und hören Sie mit dem Heil-Quatsch auf. Rechtes Gedankengut ist tolerabel, aber doch kein Nazijargon!

  • BaFi
    BaFi Freitag, 10. Februar 2017 08:45 Kommentar-Link

    Jetzt wird hier alles auf den letzten Strohhalm „Dokumentenmanipulation“ gesetzt. Was für ein Schwachsinn.
    Dann soll sich das Killerschwein die Vermerke doch rollen und in seine Einschusslöcher stopfen. Die Gerichte um die DEUTSCHEN RICHTER KLEINE-TEBBE und DR. WIEGAND_SCHNEIDER haben beim Bombenattentäter Martens sowieso ein Alkohol- und Drogenproblem festgestellt und so gibt es einen Junkie weniger. Das feige Killerschwein würde doch sogar seine Kinder als Schutzschild vor die Hartgummigeschosse nutzen. Wie der arische Richter am OVG MUHSMANN korrekt dem Killerschwein attestiert hat: er kümmere sich schon seit April 2008 nicht mehr um seine Kinder. Es wird schon einen Grund haben, wenn sich seine letzte Lebensgefährtin trotz Kind schon vor Jahren getrennt hat.
    DER BOMBENLEGER SOLL VERBLUTET IN SEINEN VERMERKEN. Ab sofort herrscht hier Krieg. DER TOTALE KRIEG. Mit Twitter, Facebook und Whatsapp werden wir das Killerschwein schon finden.

  • BaFi
    BaFi Freitag, 10. Februar 2017 08:45 Kommentar-Link

    Jetzt wird hier alles auf den letzten Strohhalm „Dokumentenmanipulation“ gesetzt. Was für ein Schwachsinn.
    Dann soll sich das Killerschwein die Vermerke doch rollen und in seine Einschusslöcher stopfen. Die Gerichte um die DEUTSCHEN RICHTER KLEINE-TEBBE und DR. WIEGAND_SCHNEIDER haben beim Bombenattentäter Martens sowieso ein Alkohol- und Drogenproblem festgestellt und so gibt es einen Junkie weniger. Das feige Killerschwein würde doch sogar seine Kinder als Schutzschild vor die Hartgummigeschosse nutzen. Wie der arische Richter am OVG MUHSMANN korrekt dem Killerschwein attestiert hat: er kümmere sich schon seit April 2008 nicht mehr um seine Kinder. Es wird schon einen Grund haben, wenn sich seine letzte Lebensgefährtin trotz Kind schon vor Jahren getrennt hat.
    DER BOMBENLEGER SOLL VERBLUTET IN SEINEN VERMERKEN. Ab sofort herrscht hier Krieg. DER TOTALE KRIEG. Mit Twitter, Facebook und Whatsapp werden wir das Killerschwein schon finden.

    Kommentar B. Raddatz:
    Bevor Sie den totalen Krieg ausrufen, gedulden Sie sich bitte bis Montag. Dann stelle ich einen neuen Beitrag ein!

    Wer ist denn nun feige? Sie und Ihre Kameraden, die sich hinter Fake-mails verbergen oder Olaf Mertins?

  • A.Tr.
    A.Tr. Mittwoch, 08. Februar 2017 20:41 Kommentar-Link

    Behördenversagen im Fall des Bombenattentäters -
    rechtsextreme Gruppierung in niedersächsischen Behörden – schockierend!

    Kommentar von Gustav - Mittwoch, 08. Februar 2017 10:24

    Sehr geehrte Frau Raddatz,

    zuerst dachte ich, Ihr Hinweis auf die unterschiedlichen Inhalte zur Meldung gemäß § 37a Nds. SOG an den Ausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen wäre nur eine Art, sich und Ihr Buch wichtig zu machen. Da mir an Ihren Rückmeldungen zu meinen Kommentaren das Fleisch am Knochen (Aktenzeichen, Behörde) fehlte, habe ich selbst eine Stichprobe gemacht und mir die Meldung aus der Polizeiakte (NIVIDIS) geben lassen.

    Ergebnis: ich war schockiert und sprachlos!

    Bereits hier fand ich signifikante Unterschiede zur Variante, welche für den Ausschuss entscheidungsrelevant war. Die zwei Varianten sind aus rechtlicher Sicht komplett unterschiedlich. ICH MUSS MICH BEI IHNEN ENTSCHULDIGEN. Sogar der Name des Gefährders wurde mehrmals geändert und am Ende falsch geschrieben. Auch wurden die verantwortlichen Beamten anscheinend mehrfach ausgetauscht.

    Angesichts der Leserkommentare und unterstellt, dass Ihre anderen Aussagen nur halbwegs stimmen, läuft hier eine riesige, tolerierte Schweinerei ab. Meine Gedanken und meine Meinungen zu den hier genannten Richtern (Kleine-Tebbe, Muhsmann, Dr. Wiegand-Schneider, Strube usw.) möchte ich lieber nicht vortragen, da diese nicht jugendfrei wären.

    Als langjährige Mitarbeiterin in der Staatskanzlei wird Ihnen der angehängte Link aussagekräftig erscheinen und sie werden wissen, wie Sie meinen Hinweis einsetzen müssen.

    http://www.landtag-niedersachsen.de/alle/,cms_id,341,ausschuss_id,22,ret_id,29.html

    P.S. ich habe diesen Kommentar mehrmals geschrieben, geändert und mich dann für eine Version ohne Beschimpfungen und Beleidigungen für die beteiligten Staatsbediensteten entschieden. Ich gehe wie Frau Raddatz davon aus, dass es sich um innerbehördliche Mitarbeiter, oder sogar Mitarbeiter aus den beteiligten Gerichten, handelt. Diese sind eine Schande für das Land Niedersachsen.

  • Gelatus
    Gelatus Dienstag, 07. Februar 2017 18:53 Kommentar-Link

    Also jetzt reicht’s wirklich ! Ich bin fassungslos, wenn ich Kommentare lese, die offenbar von Menschen stammen, die irgendwie mit dem Fall M. verbunden sind und nicht einfach nur irgendwo in den sozialen Medien ihren irrationalen Hass öffentlich machen wollen. Die hasserfüllte Wortwahl und die abstoßenden Kommentare sind so unter jedem wünschenswerten Niveau, dass ich erst staunend, dann ungläubig, schließlich entsetzt die Beiträge gelesen habe. Und fast alle Beiträge stammen nicht von irgendwelchen öffentlichkeitsgeilen Personen niederen Niveaus, sondern von Menschen, die offenbar mit Polizei und/oder Behörden in mehr oder weniger enger Verbindung stehen und sogar Einsicht in Akten haben. Muss man wirklich davon ausgehen, dass es in der Polizei und den gerichtlichen Behörden solche Unmenschen gibt, die rechtsradikales Gedankengut ungefiltert „auskotzen“? Ich bin wahrlich kein „Gutmensch“, aber vor Lesen des Blogs hatte ich doch weitgehendes Vertrauen in staatliche Institutionen und Verständnis, sogar Bewunderung für Polizisten, die m.E. täglich großem Frust und Stress ausgesetzt sind. Dass aus dem Justizministerium keinerlei Distanzierung von diesem rechtsradikalen und verbrecherischen Mob kommt, ist höchst bedauerlich und einer demokratischen Institution nicht würdig. Und ich muss Frau Raddatz leider widersprechen: Diese Leute meinen es durchaus ernst; sie denken, dass sie im Recht und dazu befugt seien, ihre menschenverachtenden und rechtsradikalen Parolen in die Tat umzusetzen.
    Der einzige Lichtblick beim Lesen sind die sehr sachlichen ironischen Bemerkungen von Frau Raddatz.

  • Lügenpresse
    Lügenpresse Dienstag, 07. Februar 2017 10:11 Kommentar-Link

    Jetzt wird hier der Kuchen gefeiert, nur weil auf der Straße eine Rosine liegt. Wir wollen doch mal die Kirche im Dorf lassen und die nachfolgenden Entscheidungen der Richter Kleine-Tebbe und Muhsmann lesen. Dann kommen wir zur Einsicht, dass das Killerschwein und seine genmutierten Kinder abgeschlachtet werden müssen. In den von Frau Raddatz zitierten Beschluss ist auch kein Hinweis zu finden, dass Frau Dr. Wiegand-Schneider nicht als Zeuge und Richterin gleichzeitig arbeiten darf. Vielmehr wurde explizit auf eine Prüfung verzichtet. Killerschweine sollen auch keine Anträge schreiben sondern verrecken.

    Also Leute, hier und bei Twitter findet ihr die Koordinaten der Bude des Bombenlegers und seiner Fortpflanzungsgemeinschaft. Nehmt eure Waffen und zielt auf die Fresse der Killerbande und nicht nur auf den Körper. Trümmerbrüche und Querschnittslähmungen fallen absofort unter Gnade und diese wird nicht gewährt.

    Hier nun die Entscheidungen der Richter :

    Verwaltungsgericht Hannover, 01.07.2013 (Az. 10 A 732/11)

    "In dem Bericht der KOKin Weitemeier des Zentralen Kriminaldienstes Hannover – Innenschutz des Landtages – vom 12.12.2008 heißt es darüber hinaus, dass der Mitarbeiterin in der Pförtnerloge des Landtages mitgeteilt worden sei, dass eine nicht näher bekannte Person heute zum Landtag kommen wolle, um sich dort anzuketten und in die Luft zu sprengen. Dies habe die Person bereits gestern vorgehabt."

    weiter heißt es: "Der Justizminister sei entsprechend informiert und durch das Personenschutzkommando ins Justizministerium geleitet worden."

    "Am 12.12.2008 teilte der Olaf Mertens unter der Rufnummer (gestrichen) dem Hauptbüro des Nds. Justizministeriums mit, dass er die Summe vom 40.000,00 fordere. Bei Nichterfüllung seiner Geldforderung drohte die Person u.a. an, sich gemeinsam mit dem Minister der Justiz, Bernd Busemann vor dem Nds. Landtag in die Luft sprengen zu wollen. Herr Busemann hielt sich zu diesem Zeitpunkt im Nds. Landtag auf. (PD Hannover, Leitender Kriminaldirektor Rochell)"

    Auf geht's - diese Woche gibt es Blutwurst und Kinder-Geschnetzeltes .

    Kommentar B. Raddatz:

    Nach 5 Monaten fortdauernder Drohungen und Ankündigungen bin ich zu dem Schluss gekommen, dass Ihre "Kameraden" und Sie den Unfug, den Sie von sich geben, nicht ernst meinen. Außerdem: Wer sagt Ihnen denn, dass die Information von Frau KOK Weitermeier korrekt war? Auch Polizeiangehörige können Fehlinformationen aufsitzen. Und haben die Staatsanwälte Streufert, Südbeck und POK Landsiedel gelogen, als sie schriftlich bestätigten, dass es sich um einen Irrtum handelte, als von einem Bombenanschlag die Rede war? Und das Gerede von Blutwurst und Geschnetzeltem ist einfach nur ekelhaft!

  • Günter
    Günter Sonntag, 05. Februar 2017 20:04 Kommentar-Link

    Wenn Sie auf das OLG Celle vertrauen, dann werden die Entscheidungsträger schon einschreiten und den "angeblich unschuldigen Bombenleger" und seine Scheisskinder schützen bevor etwas passiert. Und wenn nicht wird es schon seine Gründe haben.

    Wann haben Sie das erste Mal darüber berichtet, dass die Polizei Hannover über die "angeblichen Drohungen" informiert wurde? vor zwei Monaten? Ich gehe mal davon aus, dass uns die Ermittlungsbehörde bei der Eliminierung keine Steine in den Weg legen wird.

    Für die aktuelle Aktion wird er und seine Familiensache bluten.

    Günter!

    Es ist nicht Sache eines OLG, einen Bürger zu schützen, das ist Aufgabe der Polizei. Diese nimmt Sie und Ihre "Gefährten/innen", die seit Monaten Todesdrohungen gegen den Kaufmann verbreiten, offenbar nicht ernst, sonst wäre sie eingeschritten. Hoffen wir, dass die PD Hannover mit der Beurteilung der Gefahrenlage recht behält - auch in Ihrem Interesse und dem Ihrer "nach Blut lechzenden" Mitstreiter/innen! Die Mitteilung der "Bestie von Bemerode" an mich, der Hass gehe von Mertins aus und nicht umgekehrt, ist keine Ausrede. Hätte ich die Menschen, die mir Hassgefühle entgegenbringen, "abgeschlachtet", gäbe den ein oder anderen Mitbürger weniger. Wir leben doch nicht in der Steinzeit!

  • BESTIEvonBEMERODE
    BESTIEvonBEMERODE Sonntag, 05. Februar 2017 15:33 Kommentar-Link

    Ihr heutiger Nachtrag zeigt nur, dass es Zeit wird, dass wir den Bombenleger Martens mal so richtig die Fresse polieren. Seine Kinder geben wir einfach Sebastian Edathy zum Spielen.

    Da Sie anscheinend gut Kontakte zum Terroristen haben, richten Sie bitte aus, dass er nächste Woche mal in seinen Briefkasten schauen soll.

  • Ihre Aktualisierung ist falsch !!!
    Ihre Aktualisierung ist falsch !!! Sonntag, 05. Februar 2017 15:00 Kommentar-Link

    Ihre Vermutung zur Senatsrichterin ist kompletter Blödsinn. Dr. Wiegand-Schneider wurde nicht wegen Befangenheit (Zeuge, Richter) ausgeschlossen und Ihre Aussage basiert bestimmt wieder auf den Aussagen des Killerschweins Martens.

    Und unsere Kommentare waren nicht falsch! Wir haben nur geschrieben, dass der Bombenattentäter für seinen Antrag zusammen mit seinen Kindern bluten wird. Da er nun anscheinend den Beschluss vorliegen hat, können wir ja mit seinen Sohn anfangen.

    Danke für die Information!

    Kommentar B. Raddatz:

    Gerd, bleiben Sie doch entspannt. Es spielt doch keine Rolle, weshalb Frau Dr. Wiegand-Schneider von der Mitwirkung der Entscheidung ausgeschlossen wurde. Entscheidend ist, dass sie nicht zugleich als Vertreterin der Exekutive und Judikative mit dem Fall befasst ist. Und weshalb stört es Sie, dass ich - wie übrigens mehrfach geschrieben - eine hohe Meinung vom OLG Celle habe? Ich recherchiere schließlich seit fast 3 Jahren Justizfälle und kann mir eine Meinung bilden!

  • Harty
    Harty Sonntag, 05. Februar 2017 14:50 Kommentar-Link

    Ich kann Frau Raddatz nicht zustimmen. Ich habe mir selbst eine Waffe mit Hartgummigeschossen für den Kampf gegen das Killerschwein und seine minderjährigen Kindern besorgt und diese kam ganz legal mit dem DHL-Boten. Würde sowohl der Shop als auch der Erwerb illegal sein, hätte man das Paket wohl kaum ausgeliefert.
    Als das Killerschwein Mertens ein Bombe gebaut hat und damit tausende unschuldige Bürger in den Tod schicken wollte, hat sich Frau Raddatz auch nicht aufgeregt.
    Jetzt sind wir dran. Rache muss sein und ich habe nächste Woche ausreichend Zeit zum Üben, damit der erste Schuss ein Volltreffer wird.

    Kommentar B. Raddatz:

    Jens, Waffenkäufe beim Online-Portal Migrantenschreck sind illegal, Sie können doch überall von den bundesweiten Razzien lesen. Die Mitarbeiter von DHL sind weder befugt noch qualifziert - die Ausbildung zum Polizisten ist kein Zuckerschlecken!- Kontrollen durchzuführen. Sie wissen ganz genau, dass O. Mertins niemals eine Bombe gebaut hat, also hören Sie mit den Drohungen auf! Wenn Sie nächste Woche Zeit haben, setzen Sie sich an Ihren Computer und schreiben mir, was Sie bewegt, solche illegalen Aktionen anzudrohen? Um was geht es Ihnen wirklich? Das finde ich viel interessanter als die gebetsmühlenartigen Morddrohungen.

  • A.Tr.
    A.Tr. Sonntag, 05. Februar 2017 12:07 Kommentar-Link

    Ein Richter ist an Gesetz und Recht gebunden -
    das Wort zum Sonntag für Richterin am OLG Celle Dr. Wiegand-Schneider.

    Der Richter unterliegt der Amtspflicht, sein Verhalten so einzurichten, dass es dem Vertrauen gerecht wird, dass seinem Amt entgegengebracht wird. Er ist an „Gesetz und Recht“ gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG)

    "Die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 42 Abs. 2 ZPO ist zu bejahen, wenn aus der Sicht des Ablehnenden die Unparteilichkeit des Richters nicht mehr gewährleistet erscheint. Für diese Besorgnis müssen Gründe vorliegen, die objektiv, d.h. bei vernünftiger Betrachtung vom Standpunkt des Ablehnenden geeignet sind, Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters zu wecken. Für die Frage, welche Gründe es rechtfertigen, an der gebotenen Objektivität des Richters zu zweifeln, kann nur ein objektiver Maßstab gelten (KG, MDR 2001, 107 f.).

    Wenn sich die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar sind, kann darauf erfolgreich das Ablehnungsgesuch gestützt werden (KG, Beschluss vom 08.06.2006, Az. 15 W 31/06).

    Dr. Wiegand-Schneider hat nicht das letzte Wort zum Sonntag!

    Kommentar B. Raddatz:

    Mir liegen keine Informationen vor, worauf das Ablehnungsgesuch beruht. Ich bin aber davon ausgegangen, dass es schlichtweg darum geht, eine klare Trennung zwischen Judikative und Exekutive vorzunehmen. Dies ist m.E. erst einmal wertneutral. Sollte es andere Gründe gegeben haben, sind mir diese nicht bekannt.

  • Bernd
    Bernd Donnerstag, 02. Februar 2017 12:34 Kommentar-Link

    Der Hinweis von SARAH trift den Nagel auf den Kopf. Unzählige Polizisten haben am 12.12.2008 die Familie und insbesondere die Kinder von Herrn Busemann in Dörpen beschützt. Für die Familie des Bombenattentäter gibt es zum Schutz keinen einzigen Beamte. Die Eliminirungshinweise der Leser sind den Behörden bekannt und sollen auch in dieser Form ungesetzt werden.
    Die Würde des Menschen ist unantasbar, aber wir reden hier nicht über einen Menschen sondern über das Killerschwein und seine Scheißkinder. Einfach nur Abschlachten und den Müll entsorgen. Eine Verarbeitung zu Hundefutter entfällt, da sich bei so einen Fraß selbst der Hund übergeben würde.

    Und da Frau Dr. Wiegndn-Schneider gern mal das Wort zum Freitag zitiert, bleibt für die Kommentare von Frau Raddatz nur der Donnerstag.

    Kommentar B. Raddatz;

    Bernd, Ihr letzter Satz lässt darauf schließen, dass Sie Humor haben, weshalb fabrizieren Sie dann solch einen hanebüchenen Mist? Auch Behörden können schwerwiegende Fehler begehen! Wir werden ja sehen, wer am Ende Recht behält!

  • Gerhard Krieg
    Gerhard Krieg Mittwoch, 01. Februar 2017 14:04 Kommentar-Link

    Ich empfinde es mehr als feige, sondern habe ernsthafte Zweifel, wenn Kommentatoren hier anonym kommentieren. "Wer einmal lügt dem glaubt man nicht". Politik und Justiz in Niedersachsen haben sooft vorsätzlich gelogen, dass ehrliche Menschen vor jenen nur Kotzen können. Frau Raddatz beweist als Mensch und als Buchautorin unglaublichen Mut, sich derartigen Verfehlungen, hier im Auftrage des Staates, mit ihrem Blog in den Weg zu stellen. Wer leichtfertig oder vorsätzlich die Existenz eines oder auch im Zusammenhang mehrerer Menschen vernichtet, der hat ohne sein Ansehen oder Stellung seiner Person, die volle Härte des Gesetzes verdient - so will es der Art. 3 Abs.1 GG.

    Art. 1 GG "Die Würde des Menschen ist unantastbar"
    Wer als Staats -und Justizbeamter BtM-Verbrechen in Auftrag gab, als Staatsbeamter Beweismittel vernichtete oder vor Gericht vorsätzlich log, sowie als Staatsbeamter bandenmäßig Gerichtsurkunden für den BGH fälschte, ist in meinen Augen ein Verbrecher im Auftrage des Staates. Zu den Mitwissern zählen inzwischen ein Unmenge an Staats- und Justizbeamten, die im Zusammenhang mit §13 StGB und §258a StGB sowie §129 Abs.1 StGB strafrechtlich zu behandeln wären, wozu auch Staatsanwälte der StA-Hannover, StA-Verden, StA-Oldenburg usw. usw. zählen. Harald Range war ein Bandenmitglied der vorsätzlichen Strafvereitelungen im Amt, daran besteht kein Zweifel, denn Ermittlungsakten und deren Inhalt wurden seit 1988 massiv und damit verbrecherisch gefälscht. Diese Straftaten wurden durch die jeweiligen Landesregierung und durch das Parlament gedeckt. Richter und die an ihre Eide und damit and die Verfassung gebunden sind, haben einfach billigend weggeschaut. Diese verbrecherische vorsätzliche Staatskriminalität ist mir als ehemaliger politischer Häftling der Zuchthäuser Cottbus und Brandenburg des Jahres 1977 bestens bekannt.
    Die Mörderschergen eines ehemaligen Staatsministers haben wenige Tage vor der Entlassung aus dem Zuchthaus Brandenburg gedroht, wenn ich Journalisten die Wahrheit sagen würde, man würde mich überall auf der Welt finden. Im heutigen Demokratischen Rechtsstaat sind Anwälte so etwas von feige die Wahrheit vor Gericht zu vertreten und Richter zu feige einen Anwalt zu bestimmen, dass man sich direkt in verbrecherische Stasizeiten zurück versetzt fühlt.

    Wer diese bisherigen Politiker im Bundestag erneut wählt, wählt den Verrat an der Verfassung zum Art. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 2 GG und Art. 103 Abs. 1 GG mit MRK Art. 6 Abs. 1 (Kanzleramt Aktz. 131-K- 500 617/12/0001 vom 05. März 2012 mit BverfG Aktz. 2 BvR 2156/09 und 2 BvR 2231/09 vom 26. Oktober 2009, BVerfG 1 BvR 1669/15 , EGMR 17132/10 vom 13. Juli 2013, Deutscher Bundestag Aktz. Pet 4-18-07-312-019381 vom 03. Mai 2016). Der Deutsche Bundestag hat am 03. Mai 2016 beschlossen, dass sich Judikative und Exekutive dieses Demokratischen Rechtsstaat's und die sich in einer langen Kette von ungesühnten Vergehen und Verbrechen in Tateinheit strafbar gemacht haben, sich außerhalb der Verfassung bewegen dürfen. Dazu gehören u.a. vorsätzliche schwerste Straftaten gegen die AO, Patentgesetz, Betrug, Anstiftung zu BtM-Verbrechen, vorsätzliche und bandenmäßige Strafvereitelungen im Amt sowie Urkundenfälschungen bis zur Generalbundesanwaltschaft - BGH 2 AR 283/15. Die Beweismittel ergaben sich aus Ermittlungsakten über fünf Bundesländer wobei die Landesregierungen und jeweiligen Landesparlamente schriftlich informiert waren. Die Verfassungsrichter nutzen die § 93b mit § 93a BVerfGG, eben um nicht mit in den kriminellen Sog der unteren Gerichtsbarkeiten gezogen zu werden.

    Kommentar B. Raddatz:

    Dass Sie so viel Negatives erlebt haben- wie auch der Landwirt Hümme aus Schleswig-Holstein - ist bedauerlich. Ich selbst habe allerdings mit den Gerichten in Niedersachsen, insbesondere dem OLG Celle, gegenteilige (gute) Erfahrungen gemacht. Auch in anderen von mir recherchierten Fällen haben die Richter/innen unabhängig und wie ich finde kompetent entschieden. Ihr Fall wie und auch der Fall Olaf Mertins sind nach meinem Dafürhalten Ausnahmen - und nicht die Regel. Das ändert natürlich nichts daran, dass sie für die Betroffenen schwer zu ertragen sind.

  • Sarah
    Sarah Dienstag, 31. Januar 2017 08:31 Kommentar-Link

    Ich finde den Beitrag von Chris sehr interessant und möchte diese Gedanken auch hier in den aktuellen Beitrag übernehmen. Ich stimme Chris zu, dass es sich kein Richter, Staatsanwalt oder andere Staatsdiener erlauben können, vorsätzlich wegzuschauen. Viele hat ein Richterkollege aus Höflichkeit zustimmende Worte für die Verantwortlichen übrig. Aber die Staatsdiener haben auch ein Privatleben und müssen für ihre Handlungen im Freundeskreis und beim Einkaufen in einem Supermarkt für ihre Handlungen einstehen. Wären der Bombenattentäter und seine Kinder wirklich unschuldig, hätte, gerade die hier häufug genannten Richter Kleine-Tebbe, Muhsmann, Wiegand-Schneider, Strube usw., schon vor Monaten reagiert und versucht die Eliminierung zu verhindern. Ich glaube vielmehr, der Zweck heilige auch die (leicht illegalen) Mittel.

    Hier nochmal der schöne Beitrag von Chris:

    ich bewundere Ihre Arbeit als Autorin sehr, aber haben Sie sich nicht beim Bombenattentäter etwas verrannt? Manchmal kann man damit persönliche Größe zeigen, wenn man zugibt, dass man einen großen Fehler gemacht hat. Wenn ich das Thema sachlich und vorbehaltslos betrachte, kann ich Ihre Beiträge und Sympathien zum Bombenattentäter und seinen Kindern nur als unkorrekt und irreführend ansehen. Ihre Leser stellen sich viele Fragen, worauf Sie keine Antworten haben.

    Hätte die Präsidentin am Verwaltungsgericht Kaiser nicht sofort reagiert, wenn sie beim Lesen Ihrer Blogseite festgestellt hätte, dass der Kaufmann Mertiens nicht tatsächlich ein Bombenattentäter ist und sich für das Leben des Familienvaters eingesetzt? Hätte sich der Vorsitzende Richter Kleine-Tebbe, welcher selbst ein gutes Computerwissen hat und erfolgreich eine informative Internetseite betreibt, nicht sofort mit Ihnen in Verbindung gesetzt und mitgeteilt, dass Ihre Leser einem Irrtum ausgesetzt sind?

    Quelle: http://www.kleinetebbe.de/impressum.html

    Wenn der Kaufmann wirklich kein Bombenattentäter wäre, würden die Kammerkollegen Lange und Matthies sich nicht erheben und Ihnen eine Klarstellung zukommen lassen? Hätten die Vorsitzenden Richter Muhsmann und Kleine-Tebbe das Land Niedersachsen nicht dazu verpflichtet, eine entsprechende Richtigstellung zu veröffentlichen? Vielmehr wurde diese Richtigstellung mehrfach verweigert, weil der Kaufmann Mertiens tatsächlich ein Bombenleger und Terrorist ist.

    Der Vorsitzende Richter Kleine-Tebbe hat jahrelang Erfahrungen mit Menschen gesammelt, welche sich terroristischen Organisationen angeschlossen haben, um unter unschuldigen Bürgern Angst und Schrecken zu verbreiten.

    Quelle: http://www.bild.de/regional/hannover/terroranschlag/so-gefaehrlich-sind-die-islamisten-in-der-region-46935584.bild.html

    Würde es der Vorsitzende Richter, welcher selbst Vater zweier Kinder ist, riskieren, dass sein Foto in der Zeitung neben dem eines toten unschuldigen Kindes abgebildet wird, wenn er sich nicht sicher wäre, dass zukünftig auch von dem 4jährigen Sohn des Bombenlegers Gefahr ausgehen würde?
    Ich bin mir sicher, dass die Senatsrichter in Lüneburg unter der Leitung des Vorsitzenden Richter Muhsmann sich ihre Entscheidung nicht leichtgemacht haben, bevor sie die Anträge des Bombenattentäters abgelehnt haben, weil sie bei seinen Kindern (seiner Familie) keine Verletzung der Menschenwürde gesehen haben. Auch die Richter beim Oberverwaltungsgericht sind Menschen und möchten, falls eine Möglichkeit besteht, jedes Menschenleben schützen. Bei den Kindern des Bombenattentäters ist dieses anscheinend nicht mehr möglich. Die Hoffnung stirbt hier nicht zuletzt, sondern sie war von Anfang an bereits verloren gewesen.

    Sie, Frau Raddatz, kritisieren auch die renommierte Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Wiegand-Schneider. Sie war in der Schreckensnacht des Bombenattentats Vorort im Justizministerium und hatte die Gefahr vor Augen. Meinen Sie wirklich, dass Frau Dr. Wiegand-Schneider vor den Leserbeiträgen die Augen verschließt und sich nach der Eliminierung des Bombenlegers auf Nichtwissen beruft? Oder sich gar an das Grab der minderjährigen Kinder des Killers stellt und sich auf Missverständnisse und Falschdeutungen beruft? Die Vorsitzende Senatsrichterin kennt die Familiensache länger als alle anderen Personen und kann durch Ihre Erfahrungen, welche sie auch am Bundesgerichtshof in Karlsruhe gesammelt hat, die Gefahr bestens beurteilen, welche von dem Bombenattentäter und seiner Familie für die Bürger ausgeht. Sie hat alles dokumentiert und steht zu ihren Ausführungen und dokumentierten Aussagen.

    Quelle: https://www.rws-seminare.de/referenten/dr-annette-wiegand-schneider

    Wegschauen ist mitmachen! Dieses weiß jeder Bedienstete des Landes Niedersachsen. Aber dieser Slogan gilt auch für Sie, Frau Raddatz, wenn Sie das Verhalten des Bombenlegers bagatellisieren oder gar legalisieren. Die Bediensteten des Landes Niedersachsen, egal ob Richter oder Justizangestellter, stehen zu den Kommentaren, welche sie hier gelesen haben. Stehen Sie, Frau Raddatz, auch zu Ihren Sympathiebekundungen zu einem Bombenattentäter? Wir werden uns nicht auf eine Unwissenheit berufen. Sie auch nicht?

    Kaiser, Muhsmann und Kleine-Tebbe sind langjährige Weggefährten der Justizministerin Anje Niewisch-Lennartz und pflegen zu ihr ein sehr gutes freundschaftliches Verhältnis. Hätten die Bediensteten des Landes Niedersachsen nicht schon vor Monaten Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, wenn unschuldige Leben in Gefahr wären und die Ministerin informiert? Wäre das Justizministerium, welches Sie, Frau Raddatz, selbst über die Eliminierungen in Kenntnis gesetzt haben, nicht sofort eingeschritten? Wie oft haben Sie mit dem Innenministerium korrespondiert? Steht in einer Mitteilung detailliert drin, dass ein Ministerium die Eliminierung unterbinden möchte oder sich gar distanziert? Oder sind der Bombenleger und seine Kinder doch nicht unschuldig und ein Versagen der Behörden wie im Fall Anis Amri soll hier vermieden werden?

    In einem persönlichen Pressegespräch zu Ihrem Buch hat Ihnen der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Fröhlich selbst bestätigt, dass der Kaufmann Mertiens ein Bombenattentat geplant hatte. Warum stellen Sie die Glaubwürdigkeit eines Ermittlers in Frage, dessen Persönlichkeit in seiner neuen Behörde in Hamburg so sehr geschätzt wird?

    Quelle: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4661770/2016-01-07-jb-amtseinfuehrung-froehlich/

    Dr. Fröhlich hat Ihnen Informationen aus erster Hand gegeben. Nicht nur weil er Ihnen die Ermittlungsakten gezeigt hat, sondern weil er in der Schreckensnacht 2008 als rechte Hand dem damaligen Generalstaatsanwalt Dr. Range zur Seite stand und in der Folge die Presseanfragen zum Bombenattentat koordiniert und beantwortet hat.

    Sie, Frau Raddatz, kritisieren nicht nur die Staatsanwaltschaft Hannover, sondern auch den Leitende Regierungsdirektor der Polizeidirektion Hannover Haunschild, einen Mitarbeiter, der seit über 10 Jahren die Abteilung 2 der Polizeidirektion Hannover leitet.

    Quelle: http://www.pd-h.polizei-nds.de/wir_ueber_uns/behoerdenleitung/abteilungsleiter_2/abteilungsleiter-2-der-polizeidirektion-hannover-1052.html

    Vorausgesetzt der Bombenattentäter würde wirklich falscher Verdächtigungen unterliegen, hätte er nicht sofort den Polizeipräsidenten Kluwe informiert und seine Kollegen angewiesen, das Leben der minderjährigen Kinder vor den Eliminierungsversuchen zu schützen und Polizeibeamte hierfür abgestellt? Damals in der Schreckensnacht vom 12. Dezember 2008 waren mindestens 20 Beamte der Polizei in Niedersachsen im Einsatz. Die Beamten haben nicht nur den Justizminister Busemann persönlich geschützt, sondern auch seine FRAU und deren KINDER in Dörpen! Wie viele Polizeibeamte hat Herr Haunschild aktuell zur Sicherung des Lebens des Bombenattentäters und seines 4jährigen Sohnes abgestellt? KEINE! Wäre Mertiens kein Terrorist hätte sich der Leitende Regierungsdirektor mit diesem Verhalten strafbar gemacht.

    Kaiser, Muhsmann, Kleine-Tebbe, Dr. Wiegand-Schneider, Haunschild sind die Architekten eines sicheren Bundeslandes namens Niedersachsen. Die Bediensteten der Gerichte, der Polizeidirektion, der Ministerien und Behörden schaffen durch ihre Zuarbeit ein solides Fundament und sind Teil des Komplexes. Sie identifizieren sich mit der Arbeit der Führungsebene und werden stolz in ihrem Bekannten- und Freundeskreis erzählen, dass sie Teil der Eliminierung des Bombenlegers und seiner Kinder sind.

    Ich stimme Ihnen zu, dass sich hier einige fehlgeleitete (rechte) Seelen sprachlich in ihrer Wortwahl vergriffen haben. Aber haben die Richter und Landesbediensteten mit ihren Entscheidungen nicht geschafft, dass wir alle an derselben Sache arbeiten. Egal ob eine rechte, linke oder liberale politische Gesinnung vorliegt, egal ob Hochschulprofessor, Hartz 4-Empfänger, Justizangestellter oder Minister, egal ob Evangelisten, Katholiken oder Muslime, wir wollen die Eliminierung des Bombenattentäters und seiner Familie und kämpfen unabhängig von unserer nationalen Zugehörigkeit Seite an Seiten gegen den Terroristen und seiner Familie. Dieses geschieht in Zeiten, wo Staatoberhäupter großer Nationen (USA, Türkei usw.) Hass unter der eigenen Bevölkerung sähen.

    Ich kann und will auch nicht ausschließen, dass „Theo“ eine Waffe aus einem illegalen Webshop erworben hat. Aber ist jeder Autobesitzer, der ein Dieselfahrzeug von Volkswagen erworben hat, auch ein Betrüger wie die Ingenieure, welche die Software manipuliert haben? Ist es wirklich wichtig, ob der Bombenattentäter und seine Kinder von illegal erworbenen Hartgummigeschossen oder 9mm Kugeln aus einer Polizeidienstwaffe getroffen werden? Oder haben wir dieselben Prioritäten wie die Richter, welche mit Ihren Entscheidungen ein friedliches Bundesland fördern, wo sich unsere Kinder sicher und unbeschwert auf den Spielplätzen austoben können?

    Mein Beitrag hat viele Fragezeichen. Ich und viele Ihrer Leser haben aber bereits eine passende Antwort gefunden. Wir unterstützen die Handlungen und Entscheidungen der Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Justizangestellte und Bediensteten des Landes und forcieren die Eliminierung des Bombenattentäters und seiner Kinder.

  • miro
    miro Montag, 30. Januar 2017 10:29 Kommentar-Link

    ich habe gesehen sie brauchen waffen für kampf gegen terrorist. ich kann sie helfen und habe gute teile. sind auch nicht teuer und gute Qualität. brief von Gericht ich brauche nicht und kann sie geben ohne. einfach sie senden eine nachricht an (gelöscht von B. Raddatz) de und ich sie antwort. kann auch sagen leute für hilfe zum finden des terroristen. alles kein problem. ich helfe gern.

    Kommentar B. Raddatz:
    Hier wird deutlich, wie verheerend sich das Schweigen der Behörden auswirkt. Suspekte Personen bieten Waffen an, um einen unschuldigen Bürger töten zu lassen, weil diese offenbar davon ausgehen, dass Herr Mertins ein Terrorist ist.

  • Abschaum-Beseitigung
    Abschaum-Beseitigung Montag, 30. Januar 2017 09:31 Kommentar-Link

    Ich kann mich nur Chris aus Ihrem vorherigen Beitrag anschließen: "es ist wirklich egal, ob der Bombenattentäter und seine Kinder von illegal erworbenen Hartgummigeschossen oder 9mm Kugeln aus einer Polizeidienstwaffe getroffen werden!"

    Und es gab keine Richtigstellung, weil es NICHTS zum Richtigstellen gab !!!

    Der Bombenattentäter Martens ist ein Killerschwein und gehört mit seiner Brut abgeschlachtet, bevor in Hannover noch mehr passiert! Sehen Sie, Frau Raddatz irgendeinen Polizisten vor dem Haus des Bombenlegers, der wenigstens seine Kinder beschützt? Die Kinder vom Justizminister Busemann waren es jedenfalls wert, am 12.12.2008 geschützt zu werden.

    Kommentar B. Raddatz:

    Friedrich, Sie tragen den Vornamen meines verstorbenen Mannes. Schade nur, dass Sie solchen Unfug verbreiten.

  • Claus
    Claus Montag, 30. Januar 2017 09:06 Kommentar-Link

    Wir können dem Bombenattentäter auch gern rechts, links und liberal mittig ein Hartgummigeschoss in den Kopf nageln. So haben wir alle extrem-politischen Lager berücksichtigt. Sie sollten nicht an die Vernunft von Theo, Gerd und Mario appellieren, sondern das Killerschwein anweisen, sich mit seinen Kindern vor einen Zug zu werfen. Das erspart uns viel Arbeit und Portokosten für die Hartgummigeschosse.

    Kommentar B. Raddatz:

    Werden Sie Satiriker, Claus, als solcher werden Sie mit Ihrer witzigen Art große Erfolge feiern können - Ihr Kommentar war doch bestimmt nicht ernst gemeint!

  • Hartgummigeschoss
    Hartgummigeschoss Montag, 30. Januar 2017 08:48 Kommentar-Link

    Was meinen Sie, Frau Raddatz, wo das nette Killerschwein seinen Sprengstoff für den Bombenanschlag vom 12. Dezember 2009 erworben hat. Aus der Junior-Tüte von McDonald's ? Sie messen mit zweierlei Maß. Ein Hartgummigeschoss ist ja wohl nicht so schlimm wie die Explosion einer Bombe, wo viel mehr Kinder hätten ums Leben kommen können.
    Zum Glück ist hier Hannover und nicht Frankfurt. Und wenn ich Ihre Beiträge richtig gelesen habe, hat die Staatsanwaltschaft Hannover das Ermittlungsverfahren Ihrer Anzeige eingestellt.

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