Urteile, die Existenzen vernichten - Fortsetzung

2 Kommentare

Urteile, die Existenzen vernichten – Fortsetzung

Das Jahresende bietet Gelegenheit, Bilanz zu ziehen. Was hat das Jahr gebracht: beruflich, im privaten Bereich, in der Familie? Haben sich Hoffnungen erfüllt, wurden selbst gesteckte Ziele erreicht oder gab es Rückschläge?
Für den Landwirt Hubert Hümme, über dessen Schicksal im Beitrag „Fehlurteile, die Existenzen vernichten“ berichtet wurde, hätte es kaum schlimmer kommen können. Bekanntlich führte ein Fehlurteil des OLG Schleswig-Holstein dazu, dass der Landwirt den Großteil seines Besitzes an seinem ehemals intakten Landwirtschaftsbetrieb verlor. Inzwischen arbeitet er als Lohnarbeiter in dem Betrieb, der seit vier Generationen seiner Familie gehörte. Das OLG Schleswig-Holstein hatte dem Landwirt statt der begehrten Schadenssumme von 250 000,--Euro wegen gravierender Behandlungsfehler des damaligen Tierarztes, die zur Vernichtung seines Zuchtschweinebestandes führten, gerade mal 24 268,34 Euro zugesprochen. Der Landwirt beauftragte daraufhin den renommierten Fachanwalt für Agrarrecht, Christian Teppe, mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Es ging dem Landwirt um prozessuale Fehler des vorherigen Anwalts und eine Korrektur des für Hümme existenzvernichteten Fehlurteils bezüglich der Folgekosten. Nach Akteneinsicht kam es zur Mandatsübernahme, dafür wurde ein Prozesskostenhilfeantrag gestellt. Bei einem Streitwert von 250 000 Euro Hauptschaden und nach 14 Prozessjahren aufgelaufenen rund 400 000 Euro Folgeschäden war klar, dass Hümme die Verfahrenskosten niemals würde aufbringen können. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits seinen gesamten Besitz verloren. Als es zur Verhandlung über den Folgeschaden kam, schlug das Gericht einen bereits von den Voranwälten vorgebrachten Vergleich vor, der dem Landwirt einen Schadensersatz von 50 000 Euro einbringen sollte. Nach 16 Jahren, in denen der Landwirt um sein Recht und seine Existenz kämpft, erscheint auch dieser Betrag angesichts des Verlustes eines Landwirtschaftsbetriebs mit 40 ha Ackerzucht und 120 Zuchtschweinen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Mit dem Vergleichsurteil sollten zugleich alle Anwaltskosten erledigt sein, so dass dem Landwirt ein Nettobetrag von 15 000 Euro geblieben wäre. Doch dann ein böses Erwachen! Rechtsanwalt Teppe stellte eine Rechnung auf Grundlage des Streitwertes und behielt 7283,62 Euro ein. Er kündigte zudem eine Nachforderung wegen Berechnungsfehlern an. Doch damit nicht genug, die Honorarrechnung des Anwalts liegt nach Aussage des Landwirts über dem ihm zugesprochenen Betrag von 15 000 Euro und dies obwohl der Anwalt den Erwartungen des Landwirts nicht entsprochen und keinen Schriftsatz vor Gericht vorgelegt hätte. Auch steht zu befürchten, dass Hümme am Ende leer ausgeht.
Der um Stellungnahme gebetene Rechtsanwalt Teppe teilte mir mit, dass es keine Honorarvereinbarung gegeben habe. Vielmehr sei eine Vergütung nach dem Streitwert vereinbart worden. Auch trage der Landwirt eine Mitschuld an den Vorfällen, da er ja einen anderen Tierarzt hätte hinzuziehen können. Eine bemerkenswerte Auffassung, die die Frage aufwirft, weshalb der Anwalt dann überhaupt das Mandat angenommen hat. Hubert Hümme sieht sich jetzt gleich dreifach um sein Recht gebracht, vom Oberlandesgericht und von seinen beiden Anwälten. Er hat jegliches Vertrauen in den Rechtsstaat Deutschland verloren.

Nicht viel anders geht es dem Unternehmensberater Theodor Stahmeyer, über den mehrfach berichtet wurde. Auch sechs Jahre nachdem der BGH dem Unternehmensberater bestätigt hat, dass ihm umfassende Auskunftsansprüche zur Bemessung seines Schadensersatzanspruchs gegen seinen vormaligen tschechischen Geschäftspartner zustehen, kämpft er noch immer um sein Recht. In einer Verhandlung vor dem Landgericht Hannover sah sich Stahmeyer veranlasst, die Richter der 6. Kammer unter dem Vorsitz der Richterin Wevell von Krüger wegen Befangenheit abzulehnen. Die Berichterstatterin Weißenborn soll zuvor unzutreffende Feststellungen getroffen haben, die zudem im Widerspruch zu den Urteilen des OLG Celle und BGH stehen. So habe sie erklärt, an einem für Stahmeyer ungünstigen Beschluss nicht mitgewirkt zu haben, obwohl das Gegenteil der Fall war, wie Stahmeyer in der Verhandlung vortrug. Auch seien – so der Geschädigte - nachweislich unrichtige Tatsachenfeststellungen zu Lasten des Geschädigten in einem Parallelverfahren getroffen worden. Wenn höchstrichterliche Gerichtsentscheidungen nach so vielen Jahren noch immer nicht umgesetzt wurden, sind die vorliegenden Bedenken hinsichtlich der Neutralität der mit dem Fall befassten Richterinnen und Richter nachvollziehbar.

Letzte Änderung amMontag, 19 Dezember 2016 16:34 Gelesen 2266 mal

2 Kommentare

  • Rudolf Walch
    Rudolf Walch Samstag, 21. Januar 2017 14:58 Kommentar-Link

    Schade, daß es für die Aufdeckung deratiger Mißstände, in denen sich das Establishment die Taschen gierig vollstopft, keine größere Lobby gibt.
    Liebe Frau Raddatz bitte werden Sie nicht müde in Ihrem Engagement.
    Speziell der Fall des Landwirtes erschüttert das Vertrauen in unser System und Ihre Bediensteten.

  • Gerhard Krieg
    Gerhard Krieg Freitag, 23. Dezember 2016 19:05 Kommentar-Link

    Datum 12. Juli 2015


    Deutscher Bundestag
    Für alle Abgeordneten der im
    Deutschen Bundestag vertretenden Parteien
    Platz der Republik 1

    11011 Berlin




    „Demokratischer Rechtsstaat“ – vorsätzliche und bandenmäßige Beseitigung der Rechtsordnung durch Teile der Exekutivorgane sowie mit Wissen höchster Legislative sowie Judikative, hier in der Bundesrepublik Deutschland – systembedingte vorsätzliche Vergehen und Verbrechen gegen die Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs GG.


    Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,


    als ehemaliger politischer Häftling der Ex-DDR des Jahres 1977/1978 setze ich Sie, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, über folgende vorsätzliche und bandenmäßige Beseitigung der Demokratischen Rechtsordnung seit 1988 in der Bundesrepublik Deutschland, hier in meinen und beteiligter Dritter Belangen mit nachfolgender Erklärung und unter Beifügung von entsprechenden Beweismitteln (durch Nennung der Ermittlungsakten) in Kenntnis. Der Deutsche Bundestag war über viele vergangene Jahre immer wieder über vorsätzliches bandenmäßiges schwerstkriminelles Verhalten von Exekutiven und Judikativen schriftlich durch Petitionen in Kenntnis gesetzt worden.

    Ich schreibe nun diese Erklärung an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus dem Grunde, weil sich kein Anwalt mehr wagt und selbst in einfachen OWi-Angelegenheiten, ein Mandat für mich vor Gericht zu übernehmen. Es ging und geht sogar soweit, dass Zivilklagen beim Gericht (AG DEL Az. NZS 11 M 272/13 einfach bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg verschwanden) oder mit fadenscheinigen Gründen (AG Syke Az. 9 C 646/15) abgelehnt wurden. Richter am Sozialgericht Oldenburg mit vorliegenden Anschuldigungen und Beweismitteln mündliche Verhandlungen verweigerten, eben um Recht beugen zu können. Auch vertritt aktuell eine promovierte Richterin am AG Wildeshausen die Meinung, dass ein OWi-Angeklagter vor Gericht keinen Anwalt benötigt. Das Ziel der Ablehnungen oder auch die Unterdrückung dieser Klagen bei Gericht, ist einzig und allein in der Umgehung des § 183 Abs. 1-4 GVG durch das betreffende Gericht und damit gleichfalls dem Legalitätsprinzip zu suchen. Als Zeugen in solchen Verfahren wurden höchste Justiz – und Staatsbeamte aus vier Bundesländern, wie unter anderem auch der Generalbundesanwalt benannt. Diese gelten in den Zivilverfahren als Mitwisser und Fachaufsichtsführende an schwersten Straftaten zu meinem und Dritter Nachteil.

    An nachfolgenden Beispielen aus nichtgeführten Ermittlungsverfahren ( gemäß § 170 Abs. 2 StPO oder § 152 Abs. 2 StPO) können Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete ersehen, welche vorsätzliche bandenmäßige und kriminelle Energie von Teilen der Exekutiven und Teilen der Judikativen ausgingen und ausgeht, wobei die Bundeskanzlerin schon im Jahre 2012 (Az. 131- K- 500 617/12 0001) sich auf die Verfassung berief und nichts dagegen unternehmen darf.

    Unangreifbare Tatsachen:

    -Falschparken bestrafen die Exekutive und Judikative bis zur Erzwingungshaft des Beschuldigten oder auch Schuldigen-

    Nicht ermittelt und nicht bestraft wurden folgende schwerste Straftaten gegen den Unterzeichner und im Zusammenhang Dritter, mit unglaublichen finanziellen und nun auch körperlichen Schäden:

    1. Anstiftung zu BtM-Verbrechen durch– LOStA Roland Herrmann StA-OL
    Az. 103 Js 3848/03 StA Verden

    2. Strafvereitelung der Anstiftung von BtM-Verbrechen
    Az. 6 Zs 939/03 GenStA-Celle
    Az. 4121E-S5.176/03 NDS-Justizministerium
    Ein Fachaufsichtsführender und Beamter der Bundesrepublik Deutschland in der Justiz und der sich an der Anstiftung von zumindest
    einem BtM-Verbrechen beteiligte, wenn auch strafrechtlich verjährt.

    3. Steuerhinterziehung
    Az. 1 AR 359/04 Generalbundesanwaltschaft
    FA Delmenhorst 14. April 2005 St.-Nr. 57/124/02617

    4. Strafvereitelung der Steuerhinterziehung
    – zweifach ab 100.000EUR aufwärts –
    Az. NZS 910 Js 22232/11 StA Oldenburg
    Az. 13K 137/08 Finanzgericht Hannover
    Az. 02265/01/15 NDS-Landtag vom 16. Januar 2006
    Ministerpräsident Christian Wulff 15. Dezember 2005
    Bundesfinanzminister 16. November 2011 – per Fax
    Bundesjustizminister 16. November 2011 – per Fax
    BVerfG Az. 2 BvR 2156/09 und EMGR Az. 17132/10
    Az. 4 Zs 1197/13 GenStA-Düsseldorf

    5. Verletzung des Patentrechts DE 197 050 11
    Az. 4 Zs 18/13/08 GenStA Düsseldorf
    Az. 4 Zs 1197/13 GenStA-Düsseldorf
    Az. BC-2011 2045616 Staatskanzlei Düsseldorf

    6. Strafvereitelung der Verletzung des Patentrechts DE 197 050 11
    Az. 4 Zs 1197/13 GenStA-Düsseldorf
    Az. BC-2011 2045616 Staatskanzlei Düsseldorf

    Obwohl der Justiz in NRW Kopien der Lizenzverträge der US-Börsenaufsicht SEC und eines Deutschen Notars, ebenfalls aus Düsseldorf als unangreifbare Beweismittel vorlagen, verweigerte diese ein Strafverfahren.
    Schadenssumme bisher $1.8 Mio. USD

    7. Urkundenfälschung
    Az. 103 Js 3848/03 StA-Verden Blatt 9 Ermittlungsverfahren gegen LOStA Roland Herrmann u.A.
    Az. NZS 171 Js 15483/15 StA-Oldenburg

    8. Strafvereitelung der Urkundenfälschung
    Az. 103 Js 3848/03 StA-Verden
    Az. NZS 500 Zs 581/15 GenStA- Oldenburg

    9. Falsche Anschuldigung
    Az. NZS 522 Js 37725/02 StA-Verden

    10. Strafvereitelung der Falschen Anschuldigung
    Az. 103 Js 60310/02 StA Oldenburg

    11. Verfolgung und Bestrafung Unschuldiger
    Az. 4 Cs 301 Js 28583/01 AG-Verden
    Az. 22 Ss 151/03 GenStA-Celle
    Az. 665 Js 56105/04 LG-Mülhausen
    Der Petitionsausschuss des Bundestages hatte das Vorgehen der Thüringer Justiz zum § 6 Abs. 2 S.3 GmbHG im Jahre 2011
    verurteilt. Der Thüringer Staatskanzlei ist die Rechtsansicht des Bundesjustizministeriums und des Petitionsausschusses des Deutschen
    Bundestages egal, so die Thüringer Staatskanzlei vom 28. März 2011. So sah das Landgericht Mülhausen die erhebliche Fälschung eines Gutachtens zur Insolvenz, der erheblichen Untreue, sowie zwei getürkte originale Finanzierungsbestätigungen der Deutschen Bank -
    hier in mittlerer Millionenhöhe, nicht als strafbare Handlungen zum Nachteil aller Gläubiger an. Der Täter wurde soweit von der Justiz
    und Politik in NRW vor Strafverfolgung beschützt, so das sich dieser an einer weiteren Straftat zum Aktenzeichen Az. 4 Zs 18/13/08 der
    GenStA-Düsseldorf straffrei beteiligen durfte. Schadenssumme bisher €270.000EUR - LG Mühlhausen

    12. Strafvereitelung der Verfolgung Unschuldiger
    Az. NZS 103 Js 63185/02 StA-Erfurt
    Az. Zs 403/08 GenStA–Jena
    Az. 15/WE, Fr-4631 Staatskanzlei Erfurt vom 28. März 2011

    13. Rechtsbeugung der Abgabenordung – anhaltend-
    Az. 16 V 10089/03 Finanzgericht Hannover
    Schadenssumme lässt sich noch nicht beziffern, dürfte sich aber im dreistelligen Millionenbereich bewegen

    14. Strafvereitelung der Rechtsbeugung der Abgabenordnung
    Az. NZS 1141 Js 40496/04 StA-Hannover
    Az. 02265/01/15 NDS-Landtag vom 16. Januar 2006

    15. Verletzung des Postgeheimnisses
    Az. NZS 402 Js 18253/06 der StA-Verden
    Schadenssumme aus Lebensversicherung 50.000EUR

    16. Strafvereitelung der Verletzung des Postgeheimnisses
    Az. NZS 402 Js 18253/06 der StA-Verden

    17. Postunterdrückung
    Az. NZS 402 Js 18253/06 der StA-Verden

    18. Strafvereitelung der Postunterdrückung
    Az. NZS 402 Js 18253/06 der StA-Verden

    19. Fahrlässige Körperverletzung durch Rechtsbeugung – anhaltend –
    Az. 171 Ujs 56225/14 StA-Oldenburg
    Schadenssumme €40.000EUR
    zum Az. LSG Celle S 15 VE 40-13
    1 BvR 1669/16

    20. Strafvereitelung der fahrlässigen Körperverletzung
    Az. 171 Ujs 56225/14 StA-Oldenburg

    21. Technologiediebstahl – anhaltend –
    Az. 4 Zs 18/13/08 GenStA Düsseldorf
    Az. 4 Zs 1197/13 GenStA-Düsseldorf
    Az. BC-2011 2045616 Staatskanzlei Düsseldorf
    Schadenssumme noch nicht zu beziffern

    22. Strafvereitelung des Technologiediebstahls
    Az. 4 Zs 18/13/08 GenStA-Düsseldorf
    Az. 4 Zs 1197/13 GenStA-Düsseldorf
    Az. BC-2011 2045616 Staatskanzlei Düsseldorf

    23. Beihilfe durch Unterlassen zu vorgenannten Straftaten
    Gemäß vorliegender Aktenzeichen

    24. Strafvereitelung der Beihilfe durch Unterlassen – anhaltend –
    Gemäß vorliegender Aktenzeichen

    25. Beweismittelunterdrückung oder Vernichtung gegen Finanzrichter
    Az. NZS 1141 Js 40469/04 der StA-Hannover

    26. Strafvereitelung der Beweismittelunterdrückung oder Vernichtung
    Az. NZS 1141 Js 40469/04 der StA-Hannover
    Az. 4 Cs 301 Js 28583/01 AG-Verden
    Az. NZS 1141 Js 44619/15 StA-Hannover

    27. Betrug 180TDM plus - aus dem Jahre 2000
    Az. 1755 Js 34002/00 StA-Cottbus
    Schadenssumme DM180.000 plus

    28. Strafvereitelung des vorsätzlichen schweren Betruges 2000-2005
    Az. 1755 Js 34002/00 StA-Cottbus
    Az. 1070- E I. 16/05(II/02) Staatskanzlei Potsdam
    Urteil des Southern District of Florida vom 17. Mai 2000 - 240 Monate State Prison gegen Garry Parker u.A.

    29. Prozessbetrug
    Az. 16 V 10089/03 FG Hannover durch FA Syke
    Gutachten vom 12. Februar 2002 zur St.-Nr. 46/124/04008
    -Schadensgröße noch nicht abzusehen-

    30. Strafvereitelung des vorsätzlichen Prozessbetruges
    An GenStA-Oldenburg 07. April 2004 - per Fax

    31. Weitere finanzielle Schäden sind durch schwere Untreu sowie vorsätzliche Falschbeurkundung in Höhe von
    nochmals €350.000EUR entstanden.RA Robert Hohler Starnberg Az. 40 Js 21449/06 StA-München
    Notar Michels Hamburg Az. 152 Js 18093/04 StA-Oldenburg

    Die Staatsanwaltschaft Hannover sowie die Generalsstaatsanwälte in Celle und Oldenburg verweigern Ermittlungsverfahren gegen die Justizministerin Frau Antje Niewisch-Lennartz, hier in Bezug auf anhaltende Straftaten zum Az. NZS 1141 Js 44619/15 (§ 13 StGB mit § 258a StGB und § 129 Abs. 1 StGB).

    Alle diese vorgenannten Straftaten sind gemäß dem Beschluss des BGH als vorsätzlich und bandenmäßig zu bezeichnen.

    Der zu beziffernde Gesamtschaden aus Eigenmitteln und verlorenen Patentrechten dürfte seit 1997 ca. €2.7 Millionen EUR betragen. Der tatsächliche Schaden aus Einnahmeverlusten aller vorgenannten Vergehen und Verbrechen, hier seit 1997, dürfte sich im höheren dreistelligen Millionenbereich bewegen. Dieser finanzielle Schaden lässt sich problemlos an Hand von in etwa vergleichbaren Unternehmen der Umwelt- und Recyclingbranche nachweisen.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte zu den Straftaten der Strafvereitelung der Steuerhinterziehungen durch das Finanzgericht Hannover drei Beschwerden erhalten (u.a. Az. 2 BvR 2156/09), jedoch diese Beschwerden ohne Begründung gemäß § 93b BVerfGG mit § 93a BVerfGG abgelehnt. Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages können gern aktuell gegenüber Griechenland und den anderen EU-Staaten öffentlich erklären, dass Steuerzahlungen und Steuer-gerechtigkeit nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung sind. Für alle EU- Staaten hatte der EMGR unter dem Aktenzeichen 17132/10 die gleiche Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts aus 2009 vertreten – Ablehnung gemäß Art. 24 Abs. 2 der Konvention und ohne Begründung -

    Nun können die Abgeordneten wohl nachvollziehen, warum kein Anwalt mehr ein Mandat weder vor einem Amtsgericht, geschweige denn vor denn entsprechenden Beschwerdegerichten mehr übernehmen möchte. Damit verliert die Bundesrepublik Deutschland das Prädikat sich öffentlich und weltweit „Demokratischer Rechtsstaat“ zu nennen. Hier hilft auch die Ausrede „per Order de Mufti“ nicht mehr und so, wie Richter Fahsel in der Suedeutschen Zeitung im Jahre 2008 die täglichen Vergehen und Verbrechen von Staatsanwälten und Richtern kommentierte.

    Die vorgenannten Straftaten sind nur als systembedingte Verbrechen im Auftrage des Staates zu bezeichnen und für diese der Deutsche Bundestag die volle Mitverantwortung trägt, „denn Wegsehen heißt Zustimmen“.

    Hochachtungsvoll
    Gerhard Krieg

    Ehemaliger Politischer Häftling der DDR
    Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.


    Cc: ´
    Bundespräsident
    Bundeskanzleramt
    Bundesjustizminister – Herr Heiko Maas
    Richterschaft beim BGH
    Richterschaft beim BFH
    Richterschaft beim BVerfG
    Internetveröffentlichung

    Der Deutsche Bundestag hat am 03. Mai 2016 schriftlich durch MdB Kersten Steinke alle diese Straftaten im Sinne der Verfassung des Demokratischen Rechtsstaat für straffrei sowie auch schadensrechtlich für ausgeschlossen erklärt.

Schreibe einen Kommentar

Bitte achten Sie darauf, alle Felder mit Stern * zu füllen. HTML-Code ist nicht erlaubt.