Rechtsanwälte: Niedergang eines Berufsstandes?

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Rechtsanwälte: Niedergang eines Berufsstandes?

Rechtsanwälte nehmen als „Organe der Rechtspflege“ eine Schlüsselrolle im deutschen Rechtssystem ein. Sie sollen ihre Mandanten unabhängig und kompetent beraten, konfliktentschärfend und lösungsorientiert wirken. So verheißt es die Berufsordnung für Rechtsanwälte. „Vorsicht Rechtsanwalt: Ein Berufsstand zwischen Mammon und Moral“ warnt hingegen der Sachbuchautor Joachim Wagner in seinem 2014 erschienenen Buch und erklärt den Anwaltsstand zum Sammelbecken schlechter Juristen, die einem harten Konkurrenzkampf ausgesetzt, massenhaft ihre Anwaltspflichten verletzen und ausschließlich ihre pekuniären Interessen im Auge haben. Auch wenn ich persönlich mit meinen Anwälten besser gefahren bin, spricht einiges dafür, dass nicht wenige Vertreter des Anwaltsstandes dem von Wagner skizzierten Szenario entsprechen. In meinen Blogbeiträgen habe ich wiederholt über das Fehlverhalten einzelner Anwälte und vom Versagen der Berufsaufsicht berichtet. So konnte der ehemalige Notar und Anwalt Siegfried Reszat mit Billigung der zuständigen Justizbehörden und Rechtsanwaltskammer Celle eine jahrelangen Zermürbungs- und Nötigungskampagne gegen mich betreiben, nachdem ich nicht auf seine schriftliche Aufforderung eingegangen war, auf das Erbe meines verstorbenen Mannes zu Gunsten seiner beiden Stiefkinder und deren Tante zu verzichten. In der darauf folgenden Klagewelle wimmelte es vor Beleidigungen und unzutreffenden Anschuldigungen. Selbst ein geschlagenes Jahr, nachdem der Gegenbeweis durch meinen Anwalt erbracht worden war, behauptete Reszat dreist vor dem Landgericht, ich hätte Nachlassgeld veruntreut und einen privaten Gartentisch vom Nachlasskonto bezahlt. Die Rechtsanwaltskammer und die Staatsanwaltschaft Hannover fanden das völlig okay. Selbst die Satire reife Behauptung des Anwalts, ich hätte ein zuvor gefälschtes Dokument in James Bond Manier unbemerkt in die Akten des Amtsgerichts Hannover geschmuggelt, wurde wohlwollend akzeptiert. Nicht nur von der Kammer und der Staatsanwaltschaft auch vom Landgericht Hannover und sogar Oberlandesgericht Celle, bis dahin in meinem Fall stets neutral und auf strikte Einhaltung von Recht und Gesetz bedacht.

In meinem Blogbeitrag „Hannoverscher Anwalt diskreditiert Hausfrauen“ war zu lesen, dass mit Rechtsanwalt Claus – Rudolf Löffler ein „würdiger Nachfolger“ des rücksichtslos agierenden Anwalts gefunden wurde. In einem abenteuerlichen Entlassungsantrag, der sich eher als Vorlage für einen Kriminalroman und weniger als ernst zu nehmender Schriftsatz vor Gericht eignete, verstieg er sich zu absurden Behauptungen, so dass eine Grundbuchsache gescheitert sei, weil ich zu dem vom Notar festgesetzten Termin nicht erschienen sei. Der als Zeuge benannte Notar konnte über die blühende Fantasie seines Kollegen nur den Kopf schütteln. Es gab gar keinen Termin, also konnte ich auch nicht fernbleiben. Sodann führte der Anwalt aus, dass in den von mir erstellten Kontennachweisen aus 2013 über 50000 Euro verschleiert worden seien. Peinlich nur, dass die Aufstellung gar nicht von mir stammte, sondern vom gerichtlich bestellten Nachlasspfleger und an Transparenz nichts zu wünschen übrig ließ. In die Welt der Fabeln gehörten auch seine seitenlangen Anschuldigungen, wonach ich Steuerbetrug – bemerkenswerter Weise zu Gunsten seiner Mandanten, was dem Anwalt offenbar nicht gefiel - begangen haben soll. Alles Unfug und durch Schriftwechsel mit dem Finanzamt widerlegt. Auch der als Zeuge für meine angebliche psychische Erkrankung benannte Mieter erklärte vor dem Landgericht, niemals behauptet zu haben, dass ich an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung leiden würde. Gleichermaßen lächerlich, wenn auch für die Betroffenen ärgerlich, mutete Löfflers Versuch an, einen notariellen Kaufvertrag über eine Immobilie in Bielefeld zu Fall zu bringen. Nachdem sein Antrag wegen rechtlich und sachlich abwegiger Behauptungen gescheitert war, schaltete der Anwalt sogar die Bank des Käufers in Paderborn ein. Der Notariatsvertrag sei illegal und die Finanzierungszusage zurückzunehmen, begehrte er. Es ist sicherlich nicht Aufgabe der „Organe des deutschen Rechtswesen“ Chaos und Unfrieden zu verbreiten. Doch damit nicht genug! Nachdem das Nachlassgericht die geforderte Entlassung abgelehnt hatte, wies auch der 6. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Celle die Berufungsbeschwerde als unzulässig zurück. In seinem Eifer, fast 100 Seiten Schriftsätze nebst Anlagen zu produzieren, hatte der Anwalt die Fristen aus den Augen verloren. Doch obwohl der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde beim OLG Celle scheiterte, wurde dennoch der IV. Zivilsenat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingeschaltet. Heißt es in der Berufsordnung nicht, dass ein Anwalt seine Mandanten vor aussichtslosen Klagen abhalten soll?

Leider kein Einzelfall anwaltlichen Fehlverhaltens! Auch der Landwirt  Huemme, der Unternehmensberater Stahmeyer und andere Betroffene mussten die Erfahrung machen, dass einige Anwälte sich einen Deut um berufsrechtliche Vorschriften scheren und es weder mit der Wahrheitsliebe noch mit der gebotenen Seriosität genau nehmen. Dies geschieht fast immer sanktionslos, da Rechtsanwaltskammern und Staatsanwaltschaften überwiegend untätig bleiben, frei nach dem Motto „Eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus“.

Letzte Änderung amDonnerstag, 25 August 2016 15:56
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7 Kommentare

  • Renate Biehl
    Renate Biehl Dienstag, 11. Oktober 2016 08:21 Kommentar-Link

    Sehr geehrte Frau Raddatz,
    ich bin auf Ihren Blogg aufmerksam geworden, weil ich mir bzw. dem Internet die Frage stellte :
    Ethik im Berufsbild des Rechtsanwalts?
    Ich stelle mir aber noch andere Fragen
    Soll ich mit meinem " Fall" an die Öffentlichkeit und wenn ja wie ?
    Und wo finde ich einen kompetenten Gesprächspartner mit dem ich den " Fall " diskutieren kann damit ich es eventuell verstehen kann.
    Ich würde gerne mit Ihnen per Mail in Kontakt kommen und Ihnen meine Geschichte erzählen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Renate Biehl

  • Michael Meyrich
    Michael Meyrich Sonntag, 04. September 2016 18:03 Kommentar-Link

    Will man das Problem verstehen, muss man wissen, dass die Zahl der Rechtsanwälte in den letzten Jahrzehnten dramatisch gestiegen ist – auf fast 163.000 (Stand 2014).
    Deutschland ist das einzige Land in Europa mit einem nahezu unbeschränkten Zugang zum Jurastudium und einem unbeschränkten Zugang zur zweiten Ausbildungsphase, hierzulande dem Referendariat. Qualitätsverluste sind die logische Folge. Der Berufsstand ist neben vielen guten und sehr guten Juristen mittlerweile zu einem Sammelbecken für schlechte Rechtsvertreter geworden. Durchschnittlich 27 Prozent der Absolventen bestehen das zweite Examen mit "ausreichend". Wer wundert sich da noch über falsche Rechtsberatungen?
    Als Beauftragter meines Unternehmens habe ich als Vertreter der Beklagten an vielen Prozessen - vornehmlich vor Sozialgerichten - teilgenommen. Immer wieder wunderte ich mich, wie Klienten trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage und völliger Aussichtslosigkeit der Klage von ihren Rechtsanwälten immer wieder bestärkt wurden, zu klagen.
    Um zu einer Verbesserung der Situation zu kommen, muss m. E. die Anwaltschaft endlich Ethik-Richtlinien und Qualitäts-Standards verabschieden. Es ist nicht einzusehen, dass für Rechtsanwälte nicht gelten soll, was für Banken und Unternehmen schon seit Jahren gilt: nämlich freiwillige Professional-Governance-Regeln und Qualitätssicherung.
    Allein die Anwaltschaft hat bisher das Privileg verteidigt, über ihre Mitglieder selbst zu Gericht zu sitzen. Diese Sondergerichtsbarkeit muss abgeschafft werden. Solange Anwälte oder eine Mehrheit von Anwälten über Kollegen zu Gericht sitzen, stehen sie im Verdacht, nach dem Prinzip zu handeln: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
    Es gibt noch viele heilige Kühe zu schlachten, bevor Blog-Beiträge wie der obige entbehrlich werden.

  • Anka
    Anka Sonntag, 04. September 2016 17:27 Kommentar-Link

    Guten Tag, zusammen,

    nachdem sich bei mir ein völliger Stillstand der Rechtspflege eingestellt hat, habe ich nach Antworten gesucht. U.a. scheinen mittlerweile mehrere Millionen Strafanzeigen gegen die BRD beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag vorzuliegen, aber die genauen Zahlen habe ich noch nicht ausmachen können, weil eine Quellenangabe nicht mehr abrufbar ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 6 sowie die UN-Menschenrechtskonvention Artikel 8 sprechen gegen einen Anwaltszwang, obwohl beide gemäß Artikel 25 GG geltendes Recht darstellen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits am 08.06.2006 in seinem Urteil 75529/01 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 der Menschenrechtskonvention in der BRD festgestellt. Das EGMR-Urteil Art. 36 Menschenrechtskonvention besagt zusammenfassend, dass ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. Seitdem sind zehn Jahre vergangen und die Situation spitzt sich im ganzen Land zu, weil keine Lösungswege in Sicht sind. Die Menschen wenden sich verzweifelt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und trotz einer Flut von Beschwerden und dem internationalen Wissen um diese Situation bleibt der Weg zum Recht versperrt. Wenn tatsächlich bis zu 4.000 000 Anzeigen wegen Menschenrechtsverletzungen beim Strafgerichtshof in Den Haag aufgelaufen sind, ist dies zumindest als ein wichtiges Signal zu werten, aber es hilft den Menschen in keinster Weise.

  • Gerhard Krieg
    Gerhard Krieg Freitag, 29. Juli 2016 13:16 Kommentar-Link

    In Deutschland herrschen bei Teilen der Justiz schlimmere Zustände, wie in der Türkei. Dort gab es wenigstens noch Rechtsanwälte und Journalisten und die nicht zu feige waren, öffentlich gegenüber der Regierung ihre Rechtsansichten zu den Menschenrechten zu vertreten. In meinen juristischen Angelegenheiten wagt sich kein Anwalt mehr mich vor Gericht zu vertreten, noch ein Journalist sich öffentlich zu Wort zu melden. Die Gerichte, egal ob Bundessozial -, oder Verwaltungsgericht verweigern gemäß § 78b ZPO die Beistellung eines Anwalts und obwohl das Bundesverfassungsgericht klare Leitsatzentscheidungen zum Art. 1GG , Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 103 Abs. 1GG erlassen hat. Ganz abgesehen von einer Vertretung vor einem Oberlandes- oder dem Bundesverfassungsgericht. Ich würde gerne mal diese Richter und Staatsanwälte sehen, die von heute auf morgen einen verantwortungsvollen Beruf ausüben und den diese nicht erlernt haben. Der dann von jenen möglicherweise angerichtete Schaden könnte sogar hunderte Menschenleben kosten.

    Welcher Anwalt würde schon das Risiko eingehen, den Bundesfinanzminister, die Kanzlerin, Ministerpräsidenten mehrerer Bundesländer oder die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag als Mitwisser von Rechtsbeugungen oder vorsätzlichen bandenmäßigen Strafvereitelung im Amt gegen die Abgabenordnung, hier als Zeugen vor Gericht zu zitieren? Die Mitwisserschaft beinhaltete damals im Jahre 2009 den dringenden Verdacht von zwei schweren Steuerhinterziehungen über ein Minimum von 250TEURO bzw. 500TEURO. Dieser dringende Verdacht von damals hat sich inzwischen als ungesühnte Tateinheit entpuppt, nur als ein Beispiel. Nun kämpft die Justiz mit vorsätzlichen Urkundenfälschungen durch Generalsstaatsanwälte und Bundesanwaltschaft, hier bis zum BGH und zum BVerfG, um eine Verschleierung des Ganzen. Die Krone des Ganzen setzte der Deutsche Bundestag sich selbst auf, indem er einem solchen Treiben als Legislative und damit Hüter der Exekutive gegen den Demokratischen Rechtsstaat seine volle Unterstützung gewährte (Pet4-18-07-312-019381 vom 03. Mai 2016). Für alle Interessierten, im Internet unter Prirat3002/Pressemitteilungen/Recht ist ein Schriftsatz an die Richterschaft beim Bundesverfassungsgericht über den Demokratischen Rechtsstaat nach zu lesen. Dieser Schriftsatz ging im Zusammenhang mit einer Strafanzeige vom 03. März 2016 gegen die Bundesrepublik Deutschland (Römische Statuten aus 1997), an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. In äußerst heikler politischer Brisanz hatte erst vor kurzem die bekannte New Yorker Kanzlei Hausfeld ein Mandat für eine zivilrechtliche Klage im Auftrage der King & Krieg Inc. gegen die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt. Mrs Armal Clooney lässt seit mehreren Wochen auf eine Antwort in Bezug auf eine Mandatsübernahme warten.

  • OMertins
    OMertins Dienstag, 19. Juli 2016 16:05 Kommentar-Link

    Sehr geehrte Frau Raddatz,

    Sie haben ja schon sehr viel über meinen Fall geschrieben, wo ich mich aber mit Kommentaren - da ich in den Beiträgen als befangen anzusehen bin - zurück gehalten habe.

    Zu diesem Beitrag - und auch zum Kommentar der Leserin Anka - möchte ich mein Schweigen mal (unter)brechen. Ich glaube gar nicht, dass sich das Verhalten der Richter, Juristen und Beamten in den letzten Jahren sehr stark geändert hat. Vielmehr haben die neuen (Internet)Medien - und auch Ihre Arbeit - dazu beigetragen, dass deren Verhalten transparenter geworden ist. Die Juristen und Justizbeamten haben sich über Jahrzehnte als kleine elitäre Insel angesehen, dessen Handlungen und Tätigkeiten im Verborgenen geblieben sind. Jetzt werden diese offenkundig und die Öffentlichkeit bekommt einen Einblick. Der Vorsitzende des deutschen Richterbundes hat sich vor ein paar Monaten darüber beschwert, dass das Verhalten der Öffentlichkeit gegenüber den Richtern als unfair anzusehen ist. Hier habe ich schon öfter darauf verwiesen, dass man sich Anerkennung und Respekt für seine Arbeit verdienen muss und nicht durch ein Richterprivileg diktiert werden kann. Gleiches scheint auch für die Anwälte zu gelten.

    Ich habe selbst bei einem Termin in einem Gerichtsgebäude mitbekommen, wie sich zwei Personen (ich gehe davon aus, dass es Richter waren) über die Öffentlichkeit beschwert haben. Es war zu erkennen, dass die Richter versuchen, Ihre Anerkennung und Ehrungen untereinander beim Mittagessen oder in Pausen zu bekommen; die Öffentlichkeit wird als lästige Pöbel angesehen, deren Aufgabe es ist, die Steuergelder für die Gehälter und Pensionen beizubringen. Auch habe ich in den Akten handschriftliche Vermerke gelesen, wo sich Richter ehrverletzend über Kläger / Beklagte geäußert haben. Ein Richter war sogar als Mediator beim Verwaltungsgericht eingesetzt und unterlag der absoluten Geheimhaltung.

    Ich wünsche Ihnen auch weiter viel Erfolg beim Schreiben.

    Gruß OMertins

  • Anka
    Anka Montag, 27. Juni 2016 20:57 Kommentar-Link

    Sehr geehrte Frau Raddatz,
    nachdem ich eine Weile in Ihrem Blog gelesen habe, möchte ich einen Ausschnitt meiner anwaltlichen Erfahrungen skzizzieren, die ich niemals für möglich gehalten hätte und die sich zu einem einzigen Alptraum entwickelt haben!

    Als ich mich aufgrund eines Behandlungsfehlers an einen Anwalt wandte, den ich über seine viel versprechende Homepage fand, war ich voller Glauben an unseren Rechtsstaat, die Seriosität des Anwaltsberufes und dass grundsätzlich hier in Deutschland alles in bester Ordnung ist.

    Doch kurz vor der mündlichen Verhandlung kam dann alles Schlag auf Schlag: Der besagte Anwalt lud den Gutachter - den ich vehement und mehrmals schriftlich - abgelehnt hatte, gegen meinen Willen vor Gericht! Die Streitverkündung löschte er in Eigeninitiative am Tag der Frist aus meinem Schriftsatz und erst später stellte ich fest, dass wichtige Dokumente nicht an das Gericht geleitet wurden. Ein eiligst weiterer eingeschalteter Anwalt ließ dann zwischen Vollmachterteilung und mündlicher Verhandlung nichts von sich hören, ignorierte meine mails und sogar zwei Einschreiben, die an mich zurückkamen. Da dieser Anwalt nur wenige Wochen Zeit hatte, sich auf meinen Fall vorzubereiten und meine Akte letztendlich erst eine Woche vor der Verhandlung anforderte, ging mein Fall verloren - durch den Anwaltszwang hatte ich keine Chance, meine Interessen zu vertreten und durchzusetzen. Der nächste Anwalt versäumte dann die Frist . . .

    Ich glaube nicht, dass diese Vorkommnisse zufällig sind und bin neben meiner sehr gravierenden gesundheitlichen Schädigung auch noch in mehrere Anwaltsschädigungen hineingerutscht - ein Ausmaß, das kaum zu ertragen ist, weil es von einer so beispiellosen Brutalität und Ignoranz gegenüber der menschlichen Würde und unseren Grundrechten ist! Mir ist in diesem Augenblick nicht klar, wo genau ich in einer solchen Situation noch unbeschadet aussteigen kann, wenn weder Politik noch Anwaltskammer sanktionierend einschreiten. Wäre mir all das auch in einem anderen Land passiert?

    Beste Grüße
    Anka

  • TWS
    TWS Dienstag, 24. Mai 2016 09:59 Kommentar-Link

    Sehr geehrte Frau Raddatz,

    das Rating mit den maximal fünf ( *****) Sternen scheint wohl in erheblichem Umfang durch wiederholte Frust- und Hassratings ein und derselben Person belastet zu sein. Ein kleiner Kommentar mit Begründung der und des Gefrusteten würde dem Frust- und Hassrating ein Gesicht geben. Die Anonymität bzw. das Punkten im Dunkeln hat dennoch ein Gesicht und zwar in Form der IP-Adresse des Absenders.

    Ihr Blog bleibt trotz des *-Ratings lesenswert. Auf den nächsten Blogeintrag bin ich schon gespannt.

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