Rechtsstaat Deutschland durch Zuwanderung in Gefahr?

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Rechtsstaat Deutschland durch Zuwanderung in Gefahr?

Seit Monaten wird über die Auswirkungen der Flüchtlingskrise auf Deutschland diskutiert. Wird es gelingen, über eine Millionen Zuwanderer aus fremden Kulturkreisen in die deutsche Gesellschaft zu integrieren? Wie geht man mit den Ängsten in Teilen der Bevölkerung vor Überfremdung um?
Kaum einmal wird darüber gesprochen, welche Auswirkungen der Flüchtlingszustrom auf den deutschen Rechtsstaat und die Gerichte hat. Fest steht, dass insbesondere die Verwaltungs- und Amtsgerichte schon jetzt erheblichen Belastungen ausgesetzt sind, die weiter zunehmen werden. Die stark steigende Zahl minderjähriger Flüchtlinge und der Asylverfahren insgesamt führt zu einem Anstieg der Verfahren, der den Geschäftsbetrieb der Gerichte an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringt. Dies wird nicht ohne Folgen auf die übrigen Gerichtsverfahren bleiben. Die Politik kann sich nicht auf hehre Sprüche wie „wir schaffen das“ zurückziehen, sondern ist gefordert, dem wachsenden Ansturm mit Personalaufstockungen gerecht zu werden.

Doch werfen wir einen Blick über die Grenzen unseres Landes. Dem Chefredakteur der „Hürriyet“ droht eine Haftstrafe, weil er ein Zitat des Regierungschefs der Türkei nicht korrekt widergegeben haben soll. Der Blogger Raif Badawi wurde zu 10 Jahren Gefängnis und 1000 Peitschenhieben verurteilt, weil er sich in seinem Blog kritisch über die strenge Auslegung der Scharia geäußert hat. Die ersten 50 Peitschenhiebe musste Badawi Anfang 2015 unter dem Beifall einer jubelnden Menge überwiegend arabischer Männer unter unvorstellbaren Qualen bereits erdulden. Er hat die Tortur überlebt. Jetzt warten trotz weltweiter Proteste die nächsten 950 Peitschenhiebe auf ihn! Nicht wenige deutsche Bürgerinnen und Bürger sorgen sich, was das für Männer sind, die jubelnd Beifall zollen, wenn ein Mitmensch mit 50 Peitschenhiebe gequält wird und wie verhindert werden kann, dass solche Männer als Flüchtlinge getarnt in unser Land einwandern? Ich vermag mir gar nicht vorzustellen, was mir mit meinen kritischen Blogbeiträgen in einem Land, in dem die Einflüsse der Scharia den Rechtsstaat bestimmen, widerfahren würde. Auch der Verein für Rechtsmissbrauch wäre in diesen Ländern undenkbar. Ein deutliches Wort von Politik und Staat ist gefordert, dass wir keineswegs gewillt sind, unsere freiheitliche Grundordnung auf dem Altar einer falsch verstandenen Toleranz und Willkommenskultur, die alle negativen Einflüsse ausblendet, zu opfern.

Der Satz, „vom Glück in Deutschland zu leben“, gewinnt unter diesen Aspekten an Bedeutung. Zugegeben, auch in Deutschland ist nicht alles Gold, was glänzt. Oft genug habe ich über Fehlurteile mit gravierenden Folgen für die Betroffenen berichtet, so im Fall des Landwirts Hubert Hümme und des angeblichen Bombenattentäters Olaf Mertins. Aber: In Deutschland darf man Richter, Staatsanwälte und Politiker offen kritisieren. Und gelegentlich führt dies sogar dazu, dass Gerichte ihre Bewertungen überdenken. So geschehen im Fall des Kaufmanns Mertins, in dem das Verwaltungsgericht Hannover mit Beschluss vom 30. Oktober 2015 – AZ 10 A 3820/15 - seine bisherige Auffassung revidiert und ausgeführt hat, dass „angesichts des Versterbens des Richters am OLG Celle Dr. Busse erhebliche Zweifel an der angeblichen Rücksprache des Datenschutzbeauftragten der Polizeidirektion mit dem Richter in 2013 bestehen.“ Der Blogbeitrag „ Verwaltungsgericht Hannover - zwischen Fiktion und Märchenwelt“ war alles andere als schmeichelhaft für das Verwaltungsgericht und doch ist es zumindest in Ansätzen zu einem Umdenken gekommen.

Wie beruhigend ist es, in einem Land zu leben, in dem man den Staat, seine Organe und sein Führungspersonal, wozu auch Richterinnen und Richter gehören, offen kritisieren darf. Dies ändert nichts daran, dass auch ich selbst mich seit nunmehr fast 3 Jahren mit Fehlurteilen herumschlagen und damit leben muss, eine Betrügerin genannt zu werden, obwohl ich in allen angeblichen Betrugsfällen „Unschuldsbeweis“ angetreten habe. Doch weder in meinem Fall noch in den anderen von mir geschilderten Fällen ging es um die Substanz des Rechtsstaates als solches, vielmehr ging es um Fehlentscheidungen einzelner Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Justizpolitikerinnen – teilweise mit existenzbedrohenden Auswirkungen.

Auch Richter sind nur Menschen und nicht vor Fehlern gefeit. Umso berechtigter ist die Forderung des Vereins für Rechtsmissbrauch nach einem unabhängigen Justizombudsmann, der die Dienstaufsicht über Richterinnen und Richtern übernimmt. Nicht jeder Bürger verfügt über die Mittel, Berufung einzulegen oder gar den Bundesgerichtshof anzurufen. Die Politik wäre gut beraten, sich ernsthaft mit dem Vorschlag des Vereins für Rechtsmissbrauch auseinanderzusetzen. Auch wenn der Rechtsstaat Deutschland im internationalen Vergleich zweifelsohne bestehen kann und auf Flüchtlinge aus aller Welt - neben den guten wirtschaftlichen Bedingungen  - eine enorme Anziehungskraft ausübt, muss sich auch das Justizwesen einem ständigen Reformprozess stellen.

Letzte Änderung amSamstag, 09 Januar 2016 19:01 Gelesen 644 mal

4 Kommentare

  • Patricia Johns
    Patricia Johns Samstag, 30. Januar 2016 16:51 Kommentar-Link

    Liebe Frau Raddatz,
    ich kann mich dem Kommentar von Frau Sturm nur anschließen. Es gehört nicht zu unseren Aufgaben, artig zu sein und nicht den Finger in die Wunde zu legen, nur um beliebt zu sein. Lieber mit wenigen Guten gegen den Strom schwimmen als in der breiten Masse der Dummschwätzer zu versanden.
    Sie machen das goldrichtig und sind eben unbequem für jene, die sich so behaglich eingerichtet haben.
    Hauptsache ist doch, man entsorgt sie nicht.

    Lieben Gruß
    Patricia Johns

  • WK
    WK Montag, 04. Januar 2016 15:24 Kommentar-Link

    Zuerst möchte ich Ihnen, Frau Raddatz, ein schönes und erfolgreiches Jahr 2016 wünschen.

    Ich möchte den Kommentar von Herrn S. zum Anlass nehmen, um Ihnen Anregungen für Ihre nächsten Veröffentlichungen (oder Bücher) zukommen zu lassen. Der Bericht über das VG Hannover hat sicherlich einige Unruhe erzeugt. Auch bewundere ich Sie, dass Sie hier noch den Überblick behalten haben, da dieser anscheinend bei den Richtern zwischenzeitlich verloren gegangen ist.

    Mich würde als Leser auch einmal die Sichtweise der Beteiligten (Richter, Staatsanwälte, Zeugen usw.) interessieren. Ich kann mir vorstellen, dass die genannten Personen nur schwer zu einer Stellungnahme zu bewegen sind, aber möchte dieses trotzdem anregen. Ich glaube, dass eine Darstellung des Sachverhaltes durch die Richter, die Mitarbeiter der Behörden und auch durch die Zeugen eine neutrale Berichterstattung unterstützen würde.

    Sofern Sie meine Anregung aufgreifen sollten, wünsche ich Ihnen auf alle Fälle viel Erfolg bei Ihrer Recherche.

    Zum Thema der Überschrift und die damit verbundenen Ängste hinsichtlich einer Überfremdung in Deutschland kann ich Ihnen berichten, dass das VG Hannover in diesem Jahr eine neue Kammer für den Bereich Flüchtlinge gegründet hat. Die Anträge werden dort separiert und können somit auch gründlicher geprüft werden. Auch hier schon das VG Hannover auf die öffentliche Kritik reagiert zu haben.

  • TWS
    TWS Sonntag, 03. Januar 2016 17:23 Kommentar-Link

    Zweifel und Gewissheit
    Kommunikation mit dem Jenseits

    Es mutet erstaunlich an, dass das Verwaltungsgericht Hannover seine bisherige Auffassung nur deshalb revidiert hat, weil „angesichts des Versterbens des Richters am OLG Celle Dr. Busse erhebliche Zweifel an der angeblichen Rücksprache des Datenschutzbeauftragten der Polizeidirektion mit dem Richter in 2013 bestehen.“

    Zweifel ist ein Zustand der Unentschiedenheit zwischen mehreren möglichen Annahmen, da entgegengesetzte oder unzureichende Gründe zu keinem sicheren Urteil oder einer Entscheidung führen können. Zweifel wird auch als Unsicherheit in Bezug auf Vertrauen, Handeln, Entscheidungen, Glauben oder Behauptungen bzw. Vermutungen interpretiert.

    Wie kann ein Gericht Zweifel daran hegen, dass mit einem verstorbenen Richter keine Rücksprache erfolgen kann, wenn dieser bereits Jahre zuvor verstorben ist. Über den Tod des Dr. Busse besteht Gewissheit. Oder besteht deshalb Zweifel, weil eine Kommunikation mit dem Jenseits für möglich gehalten wird?

    Die Begründung des Verwaltungsgerichts weckt erhebliche Zweifel in Bezug auf das Vertrauen in diesen Rechtsstaat. Diese Zweifel aber sind begründet und darin besteht Gewissheit.

    Das Gericht bewegt sich nach wie vor zwischen Fiktion und Märchenwelt. Das lässt nichts Gutes ahnen.

  • Bärbel Sturm
    Bärbel Sturm Freitag, 01. Januar 2016 16:28 Kommentar-Link

    Liebe Bettina,
    Du startest mit diesem Beitrag sehr positiv ins Neue Jahr. Obwohl Du in der Vergangenheit viel Negatives erlebt hast, stellst Du die Vorteile der freien Meinungsäußerung in unserem Land positiv heraus.
    Dein Jahr 2016 wird bestimmt sehr gut. Ehrlichkeit und konstruktive Kritik wird in unserem Land auch belohnt.
    Meckerer, Besserwisser und Menschen, die andere falsch beschuldigen oder sich nur auf Kosten anderer Menschen bereichern wollen, gibt es überall auf unserer Welt. Ich wünsche Dir, dass Du diesen negativen Stimmen keine besondere Beachtung mehr schenkst.
    Herzliche Grüße auch von meinem Mann
    Bärbel Sturm

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