Die Maulwurf-Affäre: Niedersächsische Justizministerin will Optimierung
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Die Maulwurf-Affäre: Niedersächsische Justizministerin will Optimierung der Geheimhaltung
Die umfangreichen Ermittlungen wegen Geheimnisverrates in den Ermittlungsfällen Christian Wulff und Sebastian Edathy lassen es als unwahrscheinlich erscheinen, dass der Celler Generalstaatsanwalt Dr. Frank Lüttig die jeweiligen Informationen an die Presse weitergeben hat. Dies zumindest hat die mit den Ermittlungen in der sogenannten Maulwurf-Affäre befasste Staatsanwaltschaft Göttingen in einer Pressemitteilung erklärt.
Maulwürfe halten sich bevorzugt im Untergrund auf, sind in der Regel Einzelgänger und reagieren aggressiv auf Artgenossen. Geplagte Gartenbesitzer, Betreiber von Golfplätzen und Parkanlagen mussten leidvoll erfahren, dass der Maulwurf unter Artenschutz steht, auch wenn er an vielen Stellen unschöne Spuren hinterlässt. Steht auch der Maulwurf, der in der niedersächsischen Justiz sein Unwesen treibt, unter Artenschutz? Eine Frage, die sich aufdrängt. Und was weiß die Niedersächsische Justizministerin über die Maulwurfsaktivitäten außer den sichtbaren Spuren, die ans Licht der Öffentlichkeit kommen? Ihre Ankündigung, einen Arbeitsstab zwecks Optimierung des Schutzes von Dienstgeheimnissen einzurichten, dürfte keine Lösung sein, solange nicht feststeht, wo sich der Maulwurf aufhält. Und überhaupt, wer sagt, dass nur ein Maulwurf sein Unwesen in der niedersächsischen Verwaltung treibt.
Der frühere Bundespräsident Christian Wulff selbst äußerte öffentlich die Vermutung, dass Frank Lüttig, damals noch Abteilungsleiter unter dem vormaligen Justizminister Bernd Busemann und mit Wulff alles andere als freundschaftlich verbunden, die Ermittlungen gegen ihn maßgeblich vorangetrieben habe. Besonders bedenklich: In mindestens sieben Fällen waren die Medien schneller informiert als der Beschuldigte und dessen Anwälte. Dennoch sind Zweifel angebracht, dass Lüttig sich im Fall Wulff neben seiner bezahlten Tätigkeit im Justizapparat als Maulwurf betätigt hat. Ungeachtet der Ermittlungsergebnisse der Göttinger Staatsanwaltschaft, wonach es für die „Täterschaft“ des Generalstaatsanwalts keine Anhaltspunkte gibt, sprechen auch andere Indizien dagegen. Die aus Hamburg, Düsseldorf und Berlin in die von ihnen sonst eher links liegen gelassene niedersächsische Landeshauptstadt geeilten Medienvertreter, haben ihre „Hintergrundgespräche“ in der Causa Wulff in allen mir bekannten Fällen mit der Staatsanwaltschaft Hannover geführt und nicht mit dem Justizministerium, in dem Lüttig damals noch residierte. Auffällig ist auch, wie oft der verantwortliche Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer von einigen Medien als intelligenter und mutiger Ermittler geradezu euphorisch gelobt wurde. Es bedarf keiner aufwendigen Recherchen um festzustellen, dass die Medien mit dem hannoverschen Staatsanwalt gesprochen haben müssen, um sich das Bild von dem Oberstaatsanwalt zu verschaffen, welches sie ihren Lesern vermittelten. Auch hat die Staatsanwaltschaft Hannover immer wieder betont, dass sie die Ermittlungen gegen den Bundespräsidenten im internen Kollegenkreis ohne irgendeine Einflussahme Dritter aufgenommen habe. Dies ist bemerkenswert; denn anders als beim Postulat des „unabhängigen“ Richters sind Staatsanwälte weisungsgebunden.
Richtig ist aber auch: Hätte die Staatsanwaltschaft Hannover unter den damaligen Gegebenheiten und den teils widersprüchlichen Aussagen des früheren Bundespräsidenten keine Ermittlungen aufgenommen – Christian Wulff selbst hat später Kommunikationsfehler eingeräumt und wäre vermutlich klug beraten gewesen, mehr auf seine Frau, immerhin studierte Kommunikationsexpertin, zu hören–, wäre ein Shitstorm der Entrüstung über die niedersächsische Justiz nach dem Motto „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“ hereingebrochen. Dass die Ermittlungen dann völlig aus dem Ruder liefen, steht auf einem anderen Blatt. Festzuhalten bleibt allerdings, dass der unter Beschuss geratene Generalstaatsanwalt wohl kaum der Maulwurf im Fall Wulff gewesen sein dürfte.
Was Sebastian Edathy betrifft, liegt der Fall anders. Hier geht es keinesfalls „nur“ um das Durchsickern von vertraulichen Informationen an die Presse, sondern um ein schwerwiegenderes Kaliber von Geheimnisverrat. So soll der Politiker gewarnt und ihm somit die Möglichkeit gegeben worden sein, belastendes Material rechtzeitig zu vernichten. Ganz abgesehen davon, dass zwischen Vorteilsnahme wegen der Einladung zu einer feuchtfröhlichen Sause auf dem Oktoberfest – wobei viele Norddeutsche sich ohnehin fragen, was daran vergnüglich, geschweige denn vorteilhaft sein soll – und der Nutzung von Kinderpornografie ein himmelweiter Unterschied besteht. Dass in den beiden Fällen, die unterschiedlicher kaum sein könnten, ein und derselbe Maulwurf tätig war, erscheint fernliegend. Vielmehr spricht vieles dafür, dass sich mehrere dieser wenig possierlichen Tierchen in Niedersachsen aufhalten, ob nur im Justizapparat oder auch im Politikbetrieb wird sich hoffentlich in den nächsten Wochen herausstellen. Wenn auch ganz bestimmt nicht mit Hilfe des Arbeitsstabes der Justizministerin.