Staatsanwälte in Hannover kriminell?
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Unzählige Staatsanwälte sollen kriminell sein. Nicht empörte Bürger oder Medienvertreter, sondern ein Richter namens Frank Fahsel behauptete dies in einem Leserbrief; nachzulesen auf den Internetseiten des Vereins gegen Rechtsmissbrauch. Auch andere Kollegen aus dem Richterstand haben sich ähnlich abwertend geäußert. Ich halte Pauschalkritik dieser Art für wenig zielführend. In jedem Berufsstand gibt es Versager, Korruptionsanfällige und Übereifrige, die die Bodenhaftung verlieren.
Was nun die Staatsanwaltschaft in Hannover betrifft, ist allerdings festzustellen, dass sie mehr als einmal bundesweit ins Gerede gekommen, so insbesondere im Fall Wulff. 14 Monate wurde auf Geheiß der Staatsanwaltschaft hin mit einer 28köpfigen Ermittlungstruppe gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff ermittelt. Mehr als 40 Bankkonten und fast ebenso viele Telefonate sollen überprüft und acht Hausdurchsuchungen stattgefunden haben. Und das alles wegen einer vermuteten Vorteilsnahme von 750 Euro. Wie kann es sein, dass wegen 750 Euro mit einem Millionenaufwand an Steuergeldern ermittelt wird und im Fall des ehemaligen Konkursverwalters R. Mühl aus Hannover Ermittlungen abgelehnt wurden? Meine damalige Anzeige wurde ebenso wie die Anzeigen anderer Geschädigter abgewiesen. Das Verhalten des Konkursverwalters sei nicht zu beanstanden, teilte mir die Staatsanwaltschaft mit. In meinem Sachbuch „Treu § Glauben“ lassen sich Einzelheiten nachlesen. Am Ende wurde Mühl wegen Veruntreuung von Insolvenzgeldern in Millionenhöhe zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Nicht die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen in Gang gebracht, sondern Mühl selbst hatte sich angezeigt. Auch ein brisanter Rotlichtskandal, in den Staatsanwalt G. verwickelt war, aufgedeckt von einer ehemaligen Journalistin des Weser-Kurier, sorgte für Kopfschütteln in den Wohnstuben der Landeshauptstadt.
Nicht nachvollziehbar ist, nach welchen Kriterien die Staatsanwälte in Hannover ermitteln? Warum wurden die Ermittlungen im Fall Wulff selbst dann noch so vehement betrieben, als feststand, dass es am Ende nur noch um einen geradezu lächerlich geringen Betrag ging, wohingegen umgekehrt im Fall R. Mühl, bei dem zig Millionen veruntreut wurden, erst gar keine Ermittlungen aufgenommen wurden? In einem wie im anderen Fall zahlen die Steuerzahler die Zeche. Und weshalb werden Ermittlungen in aktuellen Fällen, bei denen es um sehr viel höhere Geldbeträge als im Fall Wulff geht, nur halbherzig oder gar nicht betrieben?
Eine Frage, die sich mir im Verlaufe meiner Buchrecherchen aufdrängte und mit der ich auch die Staatsanwaltschaft konfrontierte. Es folgte eine Einladung zu einem Gespräch beim Leitenden Oberstaatsanwalt. Vielleicht war ich zu gutgläubig, vielleicht auch naiv, aber nach fast 30jähriger Tätigkeit in der niedersächsischen Staatskanzlei hatte ich trotz aller Rückschläge in den letzten zwei Jahren eine Art Grundvertrauen in Behörden. Ein verhängnisvoller Irrtum, wie sich herausstellen sollte. Doch dazu mehr im Mai.
2 Kommentare
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diets Montag, 07. Dezember 2015 18:35 Kommentar-Link
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