Zweifel am deutschen Rechtswesen
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Gerade mal ein Viertel der deutschen Bürger hat noch Vertrauen in die deutsche Justiz. Ein Warnsignal auch an die Politik. Ist es also bundesdeutsche Normalität, dass ich das vierte Mal in Folge ein mehr als bedenkliches Urteil einer Richterin vom Landgericht Hannover hinnehmen musste.
Es ging um meine Klage auf Widerruf und Unterlassung falscher Anschuldigungen. So werden mir von Anwalt R. und seinen Mandanten seit fast 2 Jahren Straftaten wie Urkundenfälschung und Untreue vorgeworfen.
Obwohl ich die Taten niemals begangen habe, was das Landgericht auch bestätigt hat, hat es meine Klage abgewiesen. Zwar hätte ich die angeblich nach dem Tod meines Mannes „frei kreierte und gefälschte“ Urkunde nicht gefälscht, meinte Richterin W.K.. Die falsche Verdächtigung sei dennoch rechtlich vertretbar, da die Beklagten keine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt hätten und der Vorwurf der Urkundenfälschung nicht unhaltbar gewesen sei. Nicht? Der damals beteiligte Notar H., der nach Namibia ausgewandert ist, hat das ganz anders gesehen und schriftlich erklärt, dass er niemals eine zweite Notariatsurkunde aufgesetzt hätte, wenn ihm nicht zuvor eine Ungültigkeitserklärung zur ersten Urkunde vorgelegt worden wäre. Warum auch hätte er seine Existenz als Notar aufs Spiel setzen sollen?
Auch konnten Anwalt R. und seine Mandanten bereits im März 2013 im Testament nachlesen, dass mein Mann eine „zunächst“ vorgesehene Urkunde erwähnt hatte. Wer der deutschen Sprache halbwegs mächtig ist, weiß, was der Hinweis auf „zunächst“ bedeutet. Richterin W.K. weiß es offensichtlich nicht. Schlimmer noch: Die Richterin hat mit keinem Wort gerügt, dass Anwalt R. die Justizangestellte W. mit falschen Aussagen als Zeugin gegen mich benannt hatte und selbst das gegenteilige Schreiben des Amtsgerichtspräsidenten offenbar nicht für relevant gehalten. Anwalt R. und seine Mandanten haben das Wohlwollen der Richterin dankbar aufgegriffen. Vor dem Nachlassgericht behaupten sie weiterhin, dass ich „eine Urkundenfälscherin und Prozessbetrügerin“ sei und daher als Testamentsvollstreckerin zu entlassen bin. Wie absurd ist das denn? Das Landgericht hat zwar festgestellt, dass ich keine Urkundenfälscherin bin, diese falsche Anschuldigung aber rechtlich nicht zu beanstanden ist, so dass sie jetzt weiterhin im Entlassungsverfahren gegen mich verwendet wird.
Völlig grotesk aber ist die Feststellung der Richterin, dass auch der Vorwurf der Untreue rechtlich nicht verwerflich sei. Zwar hätte ich nachweislich den Gartentisch von meinem Privatkonto bezahlt, die falsche Anschuldigung sei dennoch den Beklagten nicht anzulasten, da sie die von mir vorgelegten Nachweise „wohl nicht sorgfältig beachtet hätten“. Na toll, dann können falsche Anschuldigungen also trotz angetretenen Gegenbeweises beliebig verbreitet werden, weil die Gegenbeweise einfach nicht beachtet werden! Tatsächlich hatte mein Anwalt Dr. J. den Kontonachweis mit ausführlichen Erläuterungen bereits am 16.10. 2013 an Anwalt R. gefaxt und danach sage und schreibe noch weitere drei Mal (!) auf den Kontobeleg in Schriftsätzen hingewiesen.
Geradezu abenteuerlich ist die richterliche Feststellung, das damals befasste Gericht hätte erkennen können, dass der Untreuevorhalt falsch war. Auch daher bestehe kein Widerrufsanspruch. Demnach sind falsche Tatsachenbehauptungen, Prozesslügen und falsche Verdächtigungen vor Gerichten also ausdrücklich gebilligt. So wird die Zivilprozessordnung ad absurdum geführt. Wen wundert es dann noch, wenn 74 Prozent der Bürger dem deutschen Gerichtswesen mit Argwohn begegnen!
Mir selbst bleibt ein weiteres Mal nur die Hoffnung, dass das Oberlandesgericht Celle, das bereits mehrfach Urteile von hannoverschen Gerichten in meiner Sache aufgehoben hat, ein anderes Rechtsverständnis an den Tag legt.