Oberlandesgericht Celle sorgt für Rechtssicherheit
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Rechtssicherheit ist ein wichtiges Gut, schützt sie den Bürger doch vor Fehlurteilen und gerichtlicher Willkür. Zur Rechtssicherheit gehört auch, dass höchstrichterliche Entscheidungen von nachgeordneten Gerichten zu beachten sind.
Bei einigen Justizbehörden in Hannover wird das offenbar anders gesehen. So hat sich das Oberlandesgericht Celle in der vergangenen Woche ein weiteres Mal bemüßigt gesehen, ein Urteil eines Gerichts in Hannover aufzuheben. Es war nicht das erste Mal, dass die Vorinstanz unter Missachtung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gegen mich entschieden hat. Bereits bei der Anordnung der Nachlasspflegschaft ist die höchstrichterliche Rechtsprechung schlichtweg ignoriert worden. Ehefrauen, die von ihrem Mann testamentarisch mit der Verwaltung seines Grundbesitzes betraut werden, Knall auf Fall unter Nachlasspflegschaft zu stellen und ihnen sämtliche Vollmachten zu entziehen, ist in Deutschland nur ausnahmsweise und bei Vorliegen schwerwiegender Gründe möglich. Schließlich gilt es das Privateigentum zu schützen. Und auch Witwen haben in Deutschland Persönlichkeitsrechte, sie sind keine Menschen zweiter Klasse. Das Oberlandesgericht Celle zumindest sieht das so und hat die Nachlasspflegschaft aufgehoben.
Und es zeichnet sich erneut ab, dass das Oberlandesgericht Celle erneut gefordert ist, dafür Sorge zu tragen, dass in Niedersachsen keine rechtsfreien Räume entstehen, in denen höchstrichterliche Entscheidungen ignoriert werden. Sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht haben entschieden, dass unwahre Tatsachenbehauptungen, mit denen jemand vor Gericht fälschlich beschuldigt wird, nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt werden. Obwohl der Nachweis erbracht wurde, dass ich weder Nachlassgeld durch Bezahlung eines privaten Gartentisches vom Nachlasskonto veruntreut noch eine Urkunde gefälscht habe, hat das Landgericht in der mündlichen Verhandlung die Auffassung vertreten, dass die unzutreffenden Straftatvorwürfe von Anwalt R. und seinen Mandanten rechtlich nicht zu beanstanden sind. Die Folgen sind verheerend! Die Zivilprozessordnung wird ad absurdum geführt, wenn eine Partei der gegnerischen Partei auch dann noch Straftaten vor Gericht vorwerfen darf, wenn längst bewiesen ist, dass diese Straftaten niemals stattgefunden haben.
Der vorläufige Höhepunkt: Obwohl der Amtsgerichtspräsident nach einer dienstlichen Untersuchung mitgeteilt hat, dass die Mitarbeiterin W. niemals die ihr von Anwalt R. unterstellten Aussagen getroffen hat, wonach ein gefälschtes Dokument auf „unerklärliche Weise“ in die Amtsräume des Gerichts gebracht und dort der Gerichtsakte „zugeführt“ wurde, hat Anwalt R. jetzt namens seiner Mandanten erneut vor dem Nachlassgericht behauptet, dass ich eine „Urkundenfälscherin und Prozessbetrügerin“ sei. Meine Entlassung als Testamentsvollstreckerin sei daher unumgänglich. Da kann ich nur froh sein, dass während meiner Tätigkeit in der Staatskanzlei niemand auf die Idee gekommen ist, mir fälschlich Straftaten vor Gericht vorzuwerfen, um meine Entlassung zu erreichen!
In Kürze wird meine Internetseite umgestellt, um anderen Betroffenen mehr Raum für eigene Beiträge und Kommentare zu geben.
1 Kommentar
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Horst Trieflinger Donnerstag, 23. April 2015 09:05 Kommentar-Link
Sehr geehrte Frau Raddatz,
ich begrüße ihren Internet-Auftritt sehr, der auf Missstände in der Justiz im Land Niedersachsen hinweist und gleichzeitig aufmerksam macht, dass auch Rechtsanwälte in Gerichtsverfahren gar nicht so selten z.B. gegen die Wahrheitspflicht des § 138 Abs. 1 ZPO und gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43a Abs. 3 BRAO verstoßen. Als Lektüre empfehle ich von Norbert Blüm "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten" und von Joachim Wagner "Vorsicht Rechtsanwalt". Ich wünsche Ihnen Erfolg bei ihrer wichtigen, aufklärerischen Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Trieflinger, Vors.
Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V., Frankfurt a.M.,
http://www.justizgeschaedigte.de