Staatsanwaltschaft Hannover ein Aktengrab?

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Staatsanwaltschaft Hannover ein Aktengrab?

Ist die Staatsanwaltschaft Hannover nicht nur ein Millionengrab, sondern auch ein Aktengrab? Einiges spricht dafür.
Fall Norman Gilster: Eine Akte zeitweilig verschwunden.
Fall Gerhard Krieg: Unterlagen/Bankbelege verschwunden
Fall Carsten Schulz: Eine Strafanzeige verschwunden.

Gegenüber Carsten Schulz hat der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich das unerklärliche Verschwinden einer Strafanzeige schriftlich bedauert. Immerhin! Entspricht es doch sonst eher den Gepflogenheiten des Leitenden Oberstaatsanwalts auf Eingaben gar nicht erst zu antworten. Dies mussten nicht nur der Unternehmensberater Stahmeyer und andere Anzeigenerstatter erleben, über die noch zu berichten sein wird, auch ich selbst warte seit fast einem Jahr auf eine Nachricht, ob meine Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Siegfried Reszat denn nun bearbeitet wird oder nicht. Und das, obwohl Dr. Fröhlich mich ausdrücklich aufgefordert hatte, ihm den Sachverhalt zu übermitteln. Er werde sich persönlich darum kümmern, hatte er versichert.Bemerkenswert ist es auch, dass immer wieder dieselben Namen auftauchen. So spielte auch bei Strafanzeigen von Carsten Schulz der bereits mehrfach von mir erwähnte Staatsanwalt Colin Arnold eine tragende Rolle. Dienstaufsichtsbeschwerden gegen ihn verliefen im Sande. Und auf eine Strafanzeige von Schulz, bei der es um das ernst zu nehmendes Delikt der Anwendung körperlicher Gewalt ging, soll die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen bereits nach kurzer Zeit eingestellt haben. In meinem Fall hatte Staatsanwalt Arnold bekanntlich Probleme mit der korrekten Anwendung von Indikativ und Konjunktiv. Kurzerhand erklärte er handfeste Tatsachenbehauptungen zu strafrechtlich nicht zu beanstandenden Vermutungen. Und auch der ebenfalls von mir mehrfach erwähnte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge kommt bei Anzeigen von Carsten Schulz ins Spiel; er soll die Auffassung vertreten haben, dass es nicht genügend Zeugen für eine von diesem angezeigte Prügelattacke gab. Schulz hingegen macht geltend, dass zwölf Zeugen namentlich benannt wurden.

Aber: Dass man bei der hannoverschen Staatsanwaltschaft mit der Wahrheit gelegentlich großzügig verfährt, wissen wir spätestens seit dem obskuren Verfahren des angeblichen Bombenattentäters Olaf Mertins vor dem Verwaltungsgericht Hannover – Blogbeitrag „Verwaltungsgericht Hannover zwischen Fiktion und Märchenwelt“, bei dem sich die 10. Kammer allem Anschein nach neben eigenen, ziemlich luschigen Internetrecherchen auch auf unzutreffende Angaben der Staatsanwaltschaft verlassen hat.

Und die Niedersächsische Justizministerin? Sie ist gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover weisungsbefugt und war in allen genannten Fällen eingeschaltet. Geschehen ist nichts! Die Führungscrew der Staatsanwaltschaft Hannover sitzt weiterhin auf hohem Ross, unbeschadet der hinlänglich bekannten Pannen bei den Ermittlungen gegen die Politiker Wulff und Edathy und der für die Geschädigten mit Millionenverlusten verbundenen Versäumnisse im Fall Reinhard Mühl. Selbst auf meine Anzeige gegen den hannoverschen Anwalt Reszat wegen des nach meinem Rechtsverständnis vorliegenden Verstoßes gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen habe ich keine Eingangsbestätigung, geschweige denn ein Aktenzeichen oder eine Zwischennachricht erhalten. Ist den Staatsanwälten womöglich nicht bekannt, dass sie aus Steuergeldern bezahlt werden und nicht von Luft und Liebe leben? Womit wir bei einem weiteren überaus interessanten Thema wären: Der gekauften Liebe und der Affinität einzelner Staatsanwälte zum Rotlichtmilieu. Doch das verdient einen eigenen Blogbeitrag!

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Niedersächsische Justiz: Geheimnisverrat und Kommunikationsprobleme

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Geheimnisverrat im Ermittlungsfall Christian Wulff, Geheimnisverrat im Fall Stephan Edathy und jetzt auch im Ermittlungsfall Frank Lüttig?

Erstaunt reiben sich die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen die Augen? Was ist los im Land zwischen Nordsee und Harz? Sitzen ausgerechnet in den niedersächsischen Amtsstuben Plaudertaschen, wo doch den  Niedersachsen eher der Ruf vorauseilt, zurückhaltend oder gar mundfaul zu sein? Und überhaupt, wo sitzen denn nun die Plaudertaschen: in der Staatsanwaltschaft Hannover, in der Generalstaatsanwaltschaft Celle, im Justizministerium oder gar in den Spitzenetagen der Politik?

Jüngst erklärte die niedersächsische Justizministerin Niewisch-Lennartz, dass gegen den Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen Geheimnisverrat in den Ermittlungsfällen Wulff und Edathy strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden. Inzwischen wird auch der Ministerin selbst vorgeworfen, ihrerseits Geheimnisverrat betrieben zu haben. Zugegeben, der Pfad zwischen der Erfüllung berechtigter Informationsinteressen der Öffentlichkeit und der Wahrung von Dienstgeheimnissen ist schmal, da kann man leicht ins Straucheln geraten. Doch was ist davon zu halten, wenn jetzt der hannoversche Oberstaatsanwalt Thomas Klinge laut Medienberichten darüber fabuliert, dass Edathy gewarnt worden sein muss. Ein ungeheuerlicher Vorwurf, hätten Warnungen Edathy doch die Möglichkeit gegeben,  belastendes Material rechtzeitig  zu entsorgen. Unklar bleibt, wer denn nun Edathy gewarnt haben soll. Klar hingegen ist,  dass es in den Reihen der Staatsanwaltschaft Hannover Kommunikationsprobleme gibt. So im Fall des Kaufmanns Olaf Mertins. In  einer internen Stellungnahme vertrat der zuständige Staatsanwalt die Auffassung, dass das Verhalten von Mertins rechtlich nicht zu beanstanden sei. Dennoch wurde kurz darauf ein Ermittlungsverfahren gegen den Kaufmann eingeleitet. Nachdem sich herausstellte, dass der Beschuldigte niemals ein Bombenattentat geplant hatte, war von Fehlern in der Kommunikation die Rede.

Kommunikationsprobleme gibt es auch bezüglich meiner Autorentätigkeit. So soll Oberstaatsanwalt Dr. Weissenborn anlässlich einer Besprechung beim Verwaltungsgericht ein offizielles Einladungsschreiben der Staatsanwaltschaft zu einem Gespräch über mein geplantes Sachbuch verneint haben. Tatsächlich liegt eine Einladung von Oberstaatsanwalt Thomas Klinge vom 18.8.2014 im Namen des Behördenchefs zu einem Gespräch über mein geplantes Sachbuch vor. Offizieller geht es nicht! Hammerhart, ja geradezu grotesk muten auf diesem Hintergrund die Einlassungen des für den Fall zuständigen Richters der 10. Kammer beim Verwaltungsgericht an, wonach ich angeblich keine Sachbücher schreibe, sondern ausschließlich Romane mit Unterhaltungscharakter. Besonders auffällig: Das Gericht erwähnt meine Internetseiten. Dort ist das Sachbuch Treu und Glauben hinter den Kulissen eines Wirtschaftsskandals, erschienen im Campus- Verlag, unübersehbar aufgeführt.

Können die Bürger Justizbehörden noch vertrauen, die eindeutige und nachweisbare Fakten in Abrede stellt? Die heute Hü und morgen Hott sagt, wie im Fall Olaf Mertins? Und dass Geheimnisverrat sich offenbar zum Volkssport in Niedersachsen entwickelt, ist dem Image des Rechtswesens in Niedersachsen auch nicht gerade förderlich, nicht zuletzt zum Leidwesen der vielen Richter und Staatsanwälte, die einen guten Job machen.

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Staatsanwaltschaft Hannover ein Millionengrab?

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Dies würden nicht wenige Bürger bejahen, nachdem bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff wegen eines Betrages, der am Ende rund 700 Euro ausmachte, eine Ermittlungsmaschinerie mit einem Aufwand von über 1 Millionen Euro in Gang gesetzt hat.

Dass die Staatsanwaltschaft Hannover und die Generalstaatsanwaltschaft Celle keine glückliche Hand haben, wenn es um die Verwendung von Steuergeldern geht, hat sich bereits im Fall des früheren Insolvenzverwalters Reinhard Mühl gezeigt. So hielten die Staatsanwaltschaften meine Anzeige und die Anzeigen weiterer Geschädigter Ende der neunziger Jahre wegen Veruntreuung von Konkursgeldern nicht für ausreichend, um Ermittlungen aufzunehmen. In den Folgejahren ñ ab 2000 - veruntreute Mühl rund 50 Millionen Euro. Hätten die Staatsanwaltschaften die damaligen Anzeigen nicht mit geradezu leichtsinniger Nonchalance vom Tisch gefegt, wäre der Schaden für die Steuerzahler und die geschädigten Gläubiger vermieden, zumindest aber deutlich reduziert worden.

Weniger großzügig verhielt sich die Staatsanwaltschaft Hannover im selben Zeitraum gegenüber Norman Gilster und dessen Vater. Gegen den damaligen Studenten erhob sie Anklage wegen falscher Verdächtigung, gegen seinen Vater wegen uneidlicher Falschaussage. Angeblich hatten Gilster und sein Vater in einem Gerichtsverfahren, das zwei Johanniter gegen den Studenten wegen angeblichen Ausbremens angestrengt hatten, falsche Aussagen getroffen. So habe Gilster die beiden Fahrer fälschlich beschuldigt, ihn im Straßenverkehr bedrängt zu haben, also eine Straftat vorgetäuscht. Als Beweismittel diente die Kopie einer Tachoscheibe. Eine couragierte Amtsrichterin machte dem bösen Spiel ein Ende. Sie bestand auf Vorlage der Originaltachoscheibe des Johanniterfahrzeuges. Und siehe da: Die unterstellte Vollbremsung hatte nicht stattgefunden. Obwohl die Richterin feststellte, dass nicht Gilster und sein Vater gelogen hatten, sondern die beteiligten Johanniterfahrer, wurde erstaunlicherweise nun umgekehrt kein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet. Fazit Nr. 1: keine Ermittlungen im Fall Mühl, der nach meiner leider vergeblichen Anzeige rund 50 Millionen Euro veruntreute, wohl aber im Fall Christian Wulff, der angeblich 700 Euro veruntreut hatte. Fazit Nr. 2: Keine Anklage der zwei Johanniterfahrer, die nachweislich den Studenten Gilster zu Unrecht einer Straftat bezichtigt hatten, wohl aber gegen den Studenten selbst und seinen Vater, die die Wahrheit gesagt haben.

Wie berechenbar und glaubwürdig ist die Staatsanwaltschaft Hannover? Meine Recherchen zu dieser Frage haben bemerkenswerte Fakten ans Licht gebracht. Fortsetzung folgt.

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Staatsanwälte in Hannover kriminell?

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Unzählige Staatsanwälte sollen kriminell sein. Nicht empörte Bürger oder Medienvertreter, sondern ein Richter namens Frank Fahsel  behauptete dies in einem Leserbrief;  nachzulesen auf den Internetseiten des Vereins gegen Rechtsmissbrauch. Auch andere Kollegen aus dem Richterstand  haben sich ähnlich abwertend geäußert. Ich halte Pauschalkritik dieser Art für wenig zielführend. In jedem Berufsstand gibt es Versager, Korruptionsanfällige und Übereifrige, die die Bodenhaftung verlieren.

Was nun die Staatsanwaltschaft in Hannover betrifft, ist allerdings festzustellen, dass sie mehr als einmal bundesweit ins Gerede gekommen, so insbesondere im Fall Wulff. 14 Monate wurde auf Geheiß der Staatsanwaltschaft hin mit einer 28köpfigen Ermittlungstruppe gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff ermittelt. Mehr als 40 Bankkonten und fast ebenso viele Telefonate sollen überprüft und acht Hausdurchsuchungen stattgefunden haben. Und das alles wegen einer vermuteten Vorteilsnahme von 750 Euro. Wie kann es sein, dass wegen 750 Euro mit einem Millionenaufwand an Steuergeldern ermittelt wird und im Fall des ehemaligen Konkursverwalters R. Mühl aus Hannover Ermittlungen abgelehnt wurden? Meine damalige Anzeige wurde ebenso wie die Anzeigen anderer Geschädigter abgewiesen. Das Verhalten des Konkursverwalters sei nicht zu beanstanden, teilte mir die Staatsanwaltschaft mit. In meinem Sachbuch „Treu § Glauben“ lassen sich Einzelheiten nachlesen. Am Ende wurde Mühl wegen Veruntreuung von Insolvenzgeldern in Millionenhöhe zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Nicht die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen in Gang gebracht, sondern Mühl selbst hatte sich angezeigt. Auch ein brisanter Rotlichtskandal, in den Staatsanwalt G. verwickelt war, aufgedeckt von einer ehemaligen Journalistin des Weser-Kurier, sorgte für Kopfschütteln in den Wohnstuben der Landeshauptstadt.

Nicht nachvollziehbar ist, nach welchen Kriterien die Staatsanwälte in Hannover ermitteln? Warum wurden die Ermittlungen im Fall Wulff selbst dann noch so vehement betrieben, als feststand, dass es am Ende nur noch um einen geradezu lächerlich geringen Betrag ging, wohingegen umgekehrt im Fall R. Mühl, bei dem zig Millionen  veruntreut wurden,  erst gar keine Ermittlungen aufgenommen wurden?  In einem wie im anderen Fall zahlen die Steuerzahler die Zeche. Und weshalb werden Ermittlungen in aktuellen Fällen, bei denen es um sehr viel höhere Geldbeträge als im Fall Wulff geht, nur halbherzig oder gar nicht betrieben?

Eine Frage, die sich mir im Verlaufe meiner Buchrecherchen  aufdrängte und mit der ich auch die Staatsanwaltschaft konfrontierte. Es folgte eine Einladung zu einem Gespräch beim Leitenden Oberstaatsanwalt. Vielleicht war ich zu gutgläubig, vielleicht auch naiv, aber nach fast 30jähriger Tätigkeit in der niedersächsischen Staatskanzlei hatte ich trotz aller Rückschläge in den letzten zwei Jahren eine Art Grundvertrauen in Behörden.  Ein verhängnisvoller Irrtum, wie sich herausstellen sollte.  Doch dazu mehr im Mai.

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