Celler Generalstaatsanwalt ein Drückeberger?

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Celler Generalstaatsanwalt ein Drückeberger?

Mangelndes Engagement, im Volksmund auch Drückebergerei genannt, seinem Dienstvorgesetzten öffentlich vorzuwerfen, ist ein eher ungewöhnlicher Vorgang in deutschen Behörden. Wer verdirbt es sich schon mit seinem Vorgesetzten?

Dass ausgerechnet der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich seinem Dienstvorgesetzten, Dr. Frank Lüttig, mangelndes Engagement vorwirft, ist nicht allein aus diesem Grund verblüffend. Legt doch die von Fröhlich geleitete Staatsanwaltschaft Hannover ihrerseits bei der Bearbeitung der Strafanzeige des Unternehmers Theodor Stahmeyer gegen seinen früheren tschechischen Geschäftspartner und dessen ehemaligem Prozessbevollmächtigen Anwalt F. aus Hannover ein geradezu bizarres Ausmaß an mangelndem Engagement an den Tag. Und dies, obwohl der geschädigte Unternehmensberater zwei BGH-Urteile erstritten hat, mit denen ihm ein umfängliches Auskunftsrecht gegenüber seinem Geschäftspartner zugestanden wurde. Auskünfte, die Grundlage für die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche sind. Diese Auskünfte wurden auch mehr als ein Jahrzehnt später noch immer nicht erteilt und Stahmeyer guckt trotz BGH-Urteilen in die Röhre. Ein klassischer Fall von versuchtem Wirtschaftsbetrug könnte man meinen.

Die Staatsanwaltschaft verspürte dennoch wenig Neigung, Ermittlungen aufzunehmen, obwohl es um einen beträchtlichen Schaden für den Niedersachsen geht. Im Gegenteil: Stahmeyer, der sich nicht damit abfinden wollte und weitere Strafanzeigen einreichte, wurde über seinen Anwalt beschieden, dass man ihn offenbar für verrückt halte. Es sei angebracht, dem Unternehmensberater zum eigenen Schutz jemand an die Seite zu stellen, soll der zuständige Staatsanwalt seinem Anwalt geraten und mit dieser Begründung Ermittlungen abgelehnt haben. Da tun sich ungute Parallelitäten zum Fall Gustl Mollath auf. Doch damit nicht genug. Der Unternehmer wurde sogar bescheidlos gestellt. Kein Einzelfall, wie andere Fälle belegen.

Geradezu abenteuerlich mutet auch die Bearbeitung der Strafanzeigen des zunächst zu  Unrecht einer Straftat bezichtigten Norman Gilster an. Es soll zu Kommunikationsirrtümern, Fristversäumnissen und man lese und staune sogar zu verschwundenen Akten bei den Behörden gekommen sein. Auch ich selbst habe die hannoversche Staatsanwaltschaft als nicht sonderlich engagiert erlebt. Phlegmatisch trifft es eher. Meine über den renommierten hannoverschen Strafanwalt Dr. L.K. erwirkte Strafanzeige gegen Anwalt R. und seine Mandanten wegen diverser Prozesslügen und falscher Verdächtigungen löste sich in Wohlgefallen auf. Staatsanwalt Arnold teilte meinem überraschten Anwalt mit, dass die immer wieder aufgestellten Behauptungen „Frau Raddatz hat eine Urkunde gefälscht“, auch hat sie Privatausgaben vom Nachlasskonto getätigt, keine Behauptungen sondern vage Vermutungen seien. Man sollte doch meinen, dass die Herren Staatsanwälte der deutschen Sprache mächtig sind und zwischen Indikativ und Konjunktiv unterscheiden können. Später war es der Leitende Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich selbst, der mir nahelegte, ihm neue strafrechtlich relevante Sachverhalte, die Anwalt R. betreffen, zuzuleiten. Bis heute, nach inzwischen 8 Monaten, liegt nicht einmal eine Eingangsbestätigung vor und schriftliche Nachfragen wurden nicht beantwortet. Wer weiß, womöglich wurde auch ich inzwischen von den niedersächsischen Justizbehörden „bescheidlos“ gestellt. Für eine ehemalige Referatsleiterin, die fast ihr ganzes Arbeitsleben für das Land Niedersachsen tätig war, eine bemerkenswerte Konsequenz. Nun, warten wir ab. Unterm Strich bleibt festzuhalten, dass die Kritik des Leitenden Oberstaatsanwalts Jörg Fröhlich an seinem Dienstvorgesetzten Frank Lüttig einigermaßen verwegen ist.

Letzte Änderung amMontag, 01 Juni 2015 08:09 Gelesen 846 mal

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  • T. W. Stahmeyer
    T. W. Stahmeyer Dienstag, 09. Juni 2015 20:00 Kommentar-Link

    Mit Schreiben vom 20. Febr. 2013 habe ich an Justizministerin Niewisch-Lennartz u.a. geschrieben.

    Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass die Staatsanwälte Dr. Lüttig, Dr. Kolkmeier, Christoph, Dr. Lange, Bettermann u. a. in der Staatsanwaltschaft Lüneburg und in der Generalstaatsanwaltschaft Celle fortgesetzt Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und andere Straftaten im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität begehen. Dabei wird systematisch und schwerwiegend insbesonders gegen StPO § 160 und die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) verstoßen.

    Reaktion: Null, Null, Null, Null
    Die Dienstaufsicht im Justizministerium liegt u.a. bei Dr. Hackner. Dr. Lüttig war früher sein Chef im Justizministerium und davor Kollege in der Generalstaatsanwaltschaft Celle

  • Gerhard Krieg
    Gerhard Krieg Montag, 08. Juni 2015 10:17 Kommentar-Link

    Strafanzeige gegen Justizministerin, Frau Antje Niewisch-Lennartz vom 22. April 2015 mit dem
    Vorwurf, Beihilfe durch Unterlassen, strafbar gemäß §13 StGB mit §258a StGB und § 129 Abs.1 StGB.

    Vorsätzliche Strafvereitelungen der schweren Steuerhinterziehungen und vorsätzliche anhaltende Rechtsbeugung der Abgabenordnung,
    sind schwerste Straftaten und die in Niedersachsen straffrei begangen wurden, um eine vorsätzliche Falsche Anschuldigung zum Aktz. 301 Js 28583/01 der StA-Verden und mit einem noch nicht endenden Millionenschaden, auch zu Lasten aller Steuerzahler, straf - und zivilrechtlichen zu entgehen. Aus diesen strafbewährten Handlungen des Landes Niedersachsen, haben sich weitere vorsätzliche und bandenmäßige schwerste Straftaten (Steuerhinterziehung/Verletzung des Patentrechts/Verurteilung Unschuldiger/Strafvereitelungen im Amt) in Brandenburg, Thüringen, Berlin und Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Würtemberg durch die dortigen Justizbehörden ergeben. Diese schwersten Straftatvorwürfe sind dem Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin und den Mitgliedern des Deutschen Bundestages hinreichend bekannt. Auch die jeweiligen betreffenden Ministerpräsidenten und auch Landtagsabgeordneten, haben schriftliche Kenntnis aller Vorwürfe.

    Die beschuldigte Justizministerin will die kausalen und homogenen Zusammenhänge der bestehenden unangreifbaren Anschuldigungen, hier gegen höchste Justiz- und Staatsbeamte, nicht erkennen wollen. Da sich diese Zusammenhänge bis hin zur gefährlichen Gesundheitsgefährdung ausgeweitet haben, war am 22. April 2015 Strafanzeige bei der StA-Hannover zu erstatten.


    Erneuter Schriftsatz an den Bundesjustizminister vom 06. Juni 2015

    Nur per Fax: (030 ) 18 580 9525


    Persönlich vorzulegen!

    Bundesjustizminister
    Herrn Heiko Maas
    Mohrenstraße 37
    D -10117 BERLIN



    Bandenmäßige Strafvereitelung und Rechtsbeugung in Niedersachsen 1988-2015, durch systembedingte Staatskriminalität
    in der Bundesrepublik Deutschland



    Sehr geehrter Herr Justizminister,


    hiermit übermittle ich Ihnen meinen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Hannover vom 06. Juni 2015 nebst Anlagen zur freundlichen Kenntnisnahme.

    Sie können davon ausgehen, dass der ehemalige Generalstaatsanwalt in Celle und heutige Generalbundesanwalt, Herr Harald Range, im dringenden Verdacht steht, am Verfahren der StA-Hannover zum Aktz. NZS 1141 Js 40469/04, hier gemäß §13 StGB mit §258a StGB und §129 Abs. 1 StGB, beteiligt gewesen zu sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    G. K.
    Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.
    Ehem. politischer Häftling der DDR 1977

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