Justizposse Teil 2

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Vom Amtsgerichtspräsidenten erhielt ich heute die Mitteilung, dass eine dienstliche Überprüfung der Angelegenheit eine völlig andere Sicht der Dinge ergeben hat als die von Anwalt R.  vor dem Landgericht Hannover gegen mich vorgebrachten Anschuldigungen. Die von Anwalt R. und seinen Mandanten als Zeugin aufgebotene Justizangestellte W. habe die ihr unterstellten Behauptungen zu keinem Zeitpunkt getroffen. Danach hat sie also keineswegs erklärt, dass das angeblich von mir gefälschte Schriftstück niemals zusammen mit der dazu gehörenden Urkunde an Anwalt R. und meinen Anwalt gefaxt worden ist. Eine solche Erklärung wäre auch töricht, befindet sich doch das Originalfax, das mein Anwalt umgehend an mich weitergeleitet hat, noch in meinem Computer.

Auch hat sie demnach nicht erklärt, dass es für sie unerklärlich sei, wie das angeblich von mir gefälschte Schriftstück in die Gerichtsakte gekommen ist. Schön und gut! Aber was nützt mir das?

Das Landgericht hat in der mündlichen Verhandlung die Auffassung vertreten, dass auch unwahre Behauptungen in Gerichtsverfahren vertretbar sind. So bleibt es am Ende wohl dabei, dass Anwalt R. und seine Mandanten weiterhin wahrheitswidrig behaupten können, dass ich bedenkenlos Urkunden fälsche und dabei auf abenteuerliche Theorien und unzutreffende Zeugenaussagen zurückgreifen - und bekommen am Ende noch Recht vor Gericht. Ich bin gespannt auf das Urteil und die Urteilsbegründung. Die Zuschriften von Lesern meines Blogs zeigen mir, dass auch anderen Menschen Unrecht widerfährt. Unschön, aber irgendwie beruhigend, dass man nicht allein ist.

Letzte Änderung amMontag, 20 April 2015 07:46 Gelesen 443 mal

1 Kommentar

  • Sigrid Schiffler
    Sigrid Schiffler Freitag, 17. April 2015 11:16 Kommentar-Link

    Ich glaube bei Gericht wird gegen Frauen noch mit zweierlei Mass gemessen was soll da das Gerede um die Frauenquote wir brauchen im Altag mehr Rechte und nicht in der Vorstandsetage
    Frau Raddatz bemüht sich stes um das Wohl Ihrer Mieter und das sehr gut !!

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