Hausdurchsuchung bei Olaf Mertins - Aktuelles

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Hausdurchsuchung bei Olaf Mertins – Aktualisierung 14. 02.2018

Die Behörden gehen davon aus, dass Olaf Mertins selbst sich hinter den Kameraden verbirgt und er für die Morddrohungen gegen sich, die Ankündigung, seinen Sohn an Pädophile zu übergeben, das Abgreifen und Auswerten meines E-Mailpostfachs und die Versendung meiner Passwörter als Worddatei an den Landespolizeipräsident Binias, den "Reichskanzler Schittke" u.a. verantwortlich ist. Umso befremdlicher, dass die Behörden, die von der Täterschaft Mertins überzeugt sind, mir mitteilten, dass es keinerlei Anfangsverdacht für das Abgreifen meines Mailpostfachs gebe. Was denn nun? Sie ermitteln gegen Mertins, weil er angeblich das Schreiben von Volker Leiter vom 8. März 2017 an Binais u.a. verfasst hat, in dem sich die Kameraden damit brüsten, mein Mailpostfach abgegriffen zu haben und erklären gleichzeitig, es gäbe keinen Anfangsverdacht, dass meine Dateien abgegriffen wurden?

Emittlungsrichter Andre Simon hat den Beschlagnahmebeschluss 172 Gs 1190/17 gegen Olaf Mertins bereits am 8. Dezember 2017 ausgestellt. Ein denkwürdiger Zufall, dass der Beschluss erst Wochen später und ausgerechnet zu dem Zeitpunkt umgesetzt wurde, als es von mir beauftragten und bezahlten Experten gelungen war, den Nachweis zu bringen, dass die Kameraden keine Fata Morgana sind, sondern bittere Realität. Wenn die Ermittlungsbehörden seit Sommer letzten Jahres davon überzeugt sind, dass Olaf Mertins der Kamerad ist und aus diesem Grund die Dateien meines Blogs beschlagnahmt wurden - so die Staatsanwaltschaft gegenüber einem meiner Anwälte -, warum erst jetzt die Hausdurchsuchung? Und warum haben die Behörden und zuständigen Ministerien nicht auf meine diversen Angebote reagiert, ihnen die IP-Adressen von zwei Kameraden zur Verfügung zu stellen, deren IP Adresse und Provider mir vorlagen. Da die entsprechenden Server von deutschen Providern vorgehalten werden, wäre es ein Leichtes gewesen, sie bereits 2016 zu identifizieren. Falls Mertins tatsächlich die Person ist, die hinter den Kameraden steckt, hätte man dies also bereits im Herbst 2016 ermitteln können. Mein Buch wäre nicht geschrieben worden, ich hätte nicht einen mittleren fünfstelligen Betrag für Anwälte, Experten und Detekteien investieren müssen (bis jetzt) und und und….

Das Agieren der Ermittlungsbehörden scheint weniger durch Kompetenz und Effizienz als vielmehr durch Widersprüchlichkeiten und Wirrwarr gekennzeichnet zu sein. Besonders grotesk ist die Feststellung der Staatsanwaltschaft, dass man wegen des rechtswidrigen Abgreifens meines Mailpostfachs nicht ermittelt, weil ich angeblich keine Strafanzeige gestellt hätte. Wie jetzt "recherchiert" werden konnte, wurden die für Cyberkriminallität zuständigen Polizeibeamten sogar um Stellungnahme zu meiner Online-Strafanzeige gebeten. Auch war mir ein Aktenzeichen zugewiesen worden. Die Behauptung, es gäbe keine Strafanzeige, zeugt von behördlicher Dickfälligkeit, die man eher in Diktaturen als in rechtsstaatlichen Demokratien vermutet.
Nachdem nicht nur Olaf Mertins, sondern offensichtlich auch ich selbst in den Fokus der behördlichen Ermittlungen geraten bin und ich landauf, landab als üble Gossenschreiberin verunglimpft werde, ja sogar beschuldigt werde, die Kameraden inszeniert zu haben, blieb mir, von den zuständigen Behörden im Stich gelassen, nur noch der Griff in den Geldbeutel und auf eigene Kosten  Detekteien, Computerexperten und Anwälte um Unterstützung zu bitten.  Inzwischen liegen erste Ergebnisse vor. So konnten meine Passwörter in einem der Postfächer der Kameraden sichergestellt werden. Dass ich wie jeder Bürger ein Anrecht darauf habe, zu erfahren, was mit meinen ca. 2500 teils hochvertraulichen Mails geschehen ist, scheint den Landesbehörden nicht klar zu sein. Am Ende läuft es auf eine Schadensersatzklage gegen das Land Niedersachsen hinaus, dessen Behörden sich seit Sommer 2016 weigern, ihren rechtsstaatlichen Verplichtungen nachzukommen. Schlimmer noch, nach wie vor steht der Vorwurf im Raum, dass ich selbst die Kameraden (Mertins) inszeniert habe - so in der beim Landgericht Hannover anhängigen Unterlassungsklage behauptet.

Wenn die Behörden seit August 2017 davon ausgehen, dass Mertins der Täter ist, weshalb wird keine Anklage gegen ihn erhoben? Was die Hausdurchsuchung betrifft, dürfte sie rechtlich auf tönernen Füßen stehen. Wenn kein Staatsanwalt oder Richter zugegen ist, muss eine Durchsuchungszeugin beigezogen werden. Diese muss zwingend dem Gebot der Neutralität und Überparteilichkeit genügen. Als Durchsuchungszeugin zogen die Ermittlungsbehörden Patrica Klußmann von Fachbereich Recht und Ordnung der Landeshauptstadt bei. Ausgerechnet! Frau Klußmann soll laut Mitteilung eines Kameraden im November 2016 den Personen, die mit der Ausschaltung des Kaufmanns drohten, das Passfoto von Mertins ausgehändigt haben. Dies sei ganz und gar nicht in Ordnung, befand damals der von mir eingeschaltete Leitende Polizeidirektor Michael Haunschild und teilte mir per Mail mit, dass er persönlich der Sache nachgehen werde. So hatte ich mir das Ergebnis seines „persönlichen Einsatzes“ indes nicht vorgestellt!
Trotz allem bleibe ich zuversichtlich, dass die Richterinnen und Richter, die sich in naher Zukunft in diversen Verfahren mit den Vorgängen befassen müssen, ihre richterliche Neutralität wahren und sich nicht von den niedersächsischen Exekutivorganen vereinnahmen lassen.

Letzte Änderung amMittwoch, 21 Februar 2018 09:02 Gelesen 4662 mal

1 Kommentar

  • Henning von Stosch
    Henning von Stosch Montag, 05. Februar 2018 12:35 Kommentar-Link

    Sehr geehrte Frau Raddatz, Qualitätsarbeit bei Behörden sieht anders aus! Dazu bedarf es des Überblicks, der in Hannover aber scheinbar nicht vorhanden ist.
    Die Probleme im öffentlichen Dienst gibt es aber leider nicht nur in Hannover. Ich komme aus Schleswig-Holstein und werde hier von einem amtierenden Landrat gesetzeswidrig belästigt.

    Um diesen Landrat zur Anzeige zu zwingen und so seine ungesetzliche Handlungsweise nachweisen zu können, habe ich diesen Typen im Internet nachlesbar mit wirklich beleidigenden Prädikaten versehen. Es hat nichts genützt.
    Seine Behörde hat mich angezeigt. Jedenfalls wurde mir das mitgeteilt und es stand auch in der Zeitung. In Itzehoe scheint es mindestens einen Staatsanwalt zu geben, der genug funktionierende Gehirnzellen hat. Mir ist kein Ermittlungsverfahren bekannt!

    Nach vielen vielen Monaten mit heftigen Beleidigungen klagt der Landrat jetzt vor dem Amtsgericht auf Unterlassung! Schwächer geht es kaum. Am 08.01.2018 habe ich dem Amtsgericht meine Verteidigungsanzeige reingereicht. Bis heute habe ich keine Mitteilung des Gerichtes über die Frist zur Stellungnahme des Klägers. Was passiert da?
    Die Leute, die von Verwaltung noch mehr verstehen als ich, die lachen und erzählen etwas von Steilvorlage, wenn ich denen berichte, was ich mit dem Landrat und seiner Klage gemacht habe. Um Aufzuzeigen, was läuft, habe ich die Beleidigungen des Landrates in den Schreiben ans Amtsgericht verhundertfacht!

    In Schleswig-Holstein scheint der FILZ langsam in Panik zu kommen. Hoffentlich weitet sich diese Panik auf der Grundlage Ihrer Arbeit auch auf Hannover aus.

    Die Typen hinter den Kulissen wissen, daß sie nicht gewinnen können. Trotzdem versuchen die das immer wieder. Eine belastbare transzendente Bindung hilft aus (fast) jedem Problem. Bei Kleinigkeiten habe ich selber das erlebt, was hier im Großen dargestellt wird:
    https://archive.org/details/SchwabSatanGegenEinGebet .

    Sehr geehrte Frau Raddatz: Ich wünsche Ihnen ähnliche Erfahrungen. Die dabei entstehenden Kosten lassen sich leider nicht vermeiden. Wenn es Ihnen gelingt sich vollständig durchzusetzen, dann denken Sie bitte über Schadensersatz nach. Was Sie beschreiben hört sich für mich wie Vorsatz an.
    Henning von Stosch

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