Kameraden im Justizfall Mertins identifiziert - Landesbehörden betroffen

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Kameraden im Justizfall Mertins identifiziert – Landesbehörden sind betroffen

Seit einem Jahr ermitteln die niedersächsischen Behörden gegen den Kaufmann Olaf Mertins und behaupten, er selbst sei für die Morddrohungen und sonstigen Straftaten wie Datendiebstahl, Hetze und Nötigungen verantwortlich. Vor sechs Monaten wurden seine internetfähigen Geräte beschlagnahmt. Im Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Hannover– 172 Gs 1190/17 – wurde u.a. das Schreiben des Kameraden Volker Leiter als Beweismittel gegen Mertins benannt, in dem dieser gegenüber dem vormaligen Landespolizeipräsidenten Binias zugibt, mein E-Mailpostfach abgegriffen und ausgewertet zu haben. Auch hat Volker Leiter eine Worddatei mit meinen Passwörter, die auf dem Bildschirm meines Computers gespeichert war, Binias und anderen Amtsträger zur Verfügung gestellt. Die Staatsanwaltschaft Hannover wies meine Strafanzeige wegen Datenmissbrauchs mit der Begründung zurück, es gebe keinerlei Anfangsverdacht, dass meine Dateien abgegriffen worden sein. Und dies in Kenntnis des Schreibens von Volker Leiter, das sogar als Beweismittel im Ermittlungsverfahren gegen Olaf Mertins verwendet wurde. Wo leben wir eigentlich? Amtsmissbrauch und das Zurechtbiegen von Vorschriften nach Gutdünken scheinen nicht nur beim derzeit bundesweit kritisierten BAMF, sondern auch bei den Ermittlungsbehörden in Hannover auf der Agenda zu stehen.
Und weshalb haben die Ermittlungsbehörden nicht längst Anklage gegen den seit einem Jahr beschuldigten Kaufmann erhoben? Geht es um Rücksichtnahme gegenüber einem Vorsitzenden Richter beim Verwaltungsgericht Hannover? Dieser behauptet in einer vor dem Landgericht Hannover von ihm erwirkten Unterlassungsklage gegen meinen Blog und mein Buch, ich selbst würde hinter den Kameraden stecken bzw. hätte diese „inszeniert“. Man stelle sich vor, ich selbst soll nicht nur Morddrohungen in meinem Blog verfasst bzw. veranlasst haben, sondern Nötigungen an mich selbst geschickt, mein E-Mailpostfach mit ca. 2500 E-Mails abgegriffen und an die Kameraden Bernd Herstedt und Jens Röpke mit der Bitte um Auswertung der teils streng vertraulichen Korrespondenz mit meinen Anwälten, Steuerberatern etc. geschickt haben. Und ich soll den sogenannten Reichskanzler Schittke eingeschaltet und um Unterstützung im Kampf gegen Mertins und die „Partisanin Raddatz“ ersucht haben. Die Krönung des Possenspiels: Ich habe wie gerichtsfest nachgewiesen wurde, monatelang Experten mit teils erheblichem Kostenaufwand beauftragt, die Identität der Kameraden zu ermitteln, obwohl ich sie angeblich selbst „inszeniert“ habe, mithin kannte. Von derartig abstrusen Vorwürfe gegen eine Bloggerin und Autorin liest man nicht einmal in den von den deutschen Politikern unisono als Gegner von Meinungs- und Pressefreiheit kritisierten Staaten wie Ungarn, Russland und der Türkei!
Da die niedersächsischen Ermittlungsbehörden sämtliche Offerten von mir, ihnen IP-Adressen u.a. zur Verfügung zu stellen, seit anderthalb Jahren ignorieren und stattdessen Einfluss genommen haben, um Veröffentlichungen über mein Buch u.a. in der Zeitschrift DIE POLIZEI zu verhindern – wie hält es die Landesregierung Niedersachsen eigentlich mit der Freiheit der Berichterstattung? - habe ich Detekteien und Anwälte beauftragt, die Identität der Kameraden zu ermitteln. So wurde ein Auskunftsersuchen beim Amtsgericht Dresden gestellt und ausländische Experten haben aufwendig IP-Adressen und Postfächer von Kameraden ermittelt. Letzteres brachte in einem Fall Erfolg. Die IP-Adresse und der dazu gehörende Computer eines der Kameraden, der für Morddrohungen, die Einschaltung der Reichsbürger im Kampf gegen Mertins und mich, das Abgreifen meiner Dateien und diverse Nötigungen verantwortlich ist, konnte identifiziert werden. Die Person hat in einem Landescomputer ein E-Mailpostfach mit dem Namen des Kameraden eingerichtet, von dort Drohbriefe verschickt und meine Passwörter gespeichert. Dies spricht dafür, dass Mitarbeiter von Landesbehörden an Morddrohungen, Datenmissbrauch, der Einschaltung der Reichsbürger und Nötigungen gegenüber einer Bloggerin/Autorin verantwortlich sind. Auf die daraufhin vor knapp drei Monaten von meinem Anwalt erwirkte Strafanzeige gegen die betreffende Person wurde (wieder einmal) nicht reagiert. Auch mein Angebot, die für einen vierstelligen Betrag ermittelten Ergebnisse wie IP-Adresse, Inhalt des Postfachs des Kameraden etc. den Behörden zu übergeben, blieb ohne Antwort. Dies verstärkt den Eindruck, dass es den niedersächsischen Behörden nicht um Wahrheitssuche und Aufklärung geht, sondern um Vertuschung. Weshalb sonst ignoriert man die aus Privatmitteln finanzierten Ermittlungsergebnisse? Parallelen zum Fall des BAMF tun sich auf.
Das BAMF ist letztlich mit seinen jahrelangen Vertuschungsversuchen gravierenden behördlichen Fehlverhaltens gescheitert. Dies dürfte am Ende auch im Fall des sogenannten Bombenattentäters Mertins nicht anders sein. Spätestens die Verhandlung vor dem Landgericht wird sich mit Fakten und nicht mit haltlosen Verunglimpfungen einer Bloggerin und Autorin, sie habe den Justizfall Mertins nur inszeniert, um sich wichtig zu machen, auseinandersetzen. Aus den Erfahrungen von rund zwanzig mir aufgezwungenen Gerichtsverfahren in den letzten Jahren bin ich zuversichtlich, dass die Richterinnen und Richter am Landgericht Hannover und Oberlandesgericht Celle sich wie bei allen Verfahren zuvor strikt an die Faktenlage und Recht und Gesetz halten und sich nicht zu Erfüllungsgehilfen von Politikern und Exekutivbehörden degradieren lassen.

Letzte Änderung amSonntag, 03 Juni 2018 16:54 Gelesen 2263 mal

2 Kommentare

  • Gerhard Krieg
    Gerhard Krieg Donnerstag, 09. August 2018 18:34 Kommentar-Link

    Hallo Frau Raddatz,
    inzwischen habe ich drei weitere Strafanzeigen gegen sich weigernde Staatsanwälte in Hannover und Celle gestellt. Obwohl der § 89 Abs. 2 RiStBV bei schwerwiegenden Straftaten gemäß § 258a StGB und § 339 StGB i.V. mit § 129 Abs. 1 StGB eine konkrete Stellungnahme im ablehnenden Bescheid erforderlich macht, kam nur der üblich verdummende Satz, "wir haben geprüft und nichts gefunden". Diese Staats- und Justizbeamten, weigern sich nach wie vor richterliche Beschlüsse und Urteile zur Kenntnis zu nehmen und in denen ungesühnte Vergehen / Verbrechen, welche durch Falsche Anschuldigungen sowie Strafvereitelungen im Amt zustande gekommen sind. Überrascht bin ich, dass Ministerpräsident Stephan Weil seit 1989 als Staatsanwalt sowie Richter bis zu seinem Übergang in die Politik tätig gewesen sein soll. Im Zusammenhang, ein Ministerpräsident will weder die Strafgesetze noch die Verfassung kennen.

  • Gerhard Krieg
    Gerhard Krieg Sonntag, 08. Juli 2018 11:39 Kommentar-Link

    Hallo Frau Raddatz,

    Sie können Hannover Connection 3.0 schon einmal beginnen. Ich habe eine Strafanzeige gegen MP Weil sowie gegen Richter an mehren Gerichten in Aktion. Der Ministerpräsident ist nicht fähig seinen Justizminister zu führen, geschweige denn seine Generalstaatsanwälte. Ministerpräsident Laschet aus NRW liegt seit dem 05. Februar 2018 ebenso eine Strafanzeige vor, es wird nicht einmal mehr der Eingang dieser bestätigt. Die Liste der Straftaten im Zusammenhang mit § 258a und §129 Abs.1 StGB und § 339 StGB wird immer länger.

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