Rechtsanwaltskammer Celle blamiert die Niedersächsische Staatskanzlei

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Rechtsanwaltskammer Celle blamiert die Niedersächsische Staatskanzlei
Teil 1

Rechtsanwaltskammern sind wichtige Organe des deutschen Rechtswesens, sollen sie doch den rechtsuchenden Bürger vor unseriösen Anwälten schützen und sicherstellen, dass die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) eingehalten wird. Nicht so im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Celle. Bei meinen Recherchen bin ich auf bedenkliche Fakten gestoßen. Fakten, die belegen, dass die Rechtsanwaltskammer ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommt und es an der gebotenen Objektivität und Kontrolle fehlen lässt. Das Nachsehen haben die Bürgerinnen und Bürger in Hannover, Celle und Umgebung. Bleibt zu hoffen, dass die Ergebnisse meiner Recherchen die Politik wachrütteln und auch die Rechtsanwaltskammer Celle künftig gegen Schwarze Schafe in ihren Reihen vorgeht, wie es hochrangige Vertreter der Richterschaft und der vormalige Bundesinnenminister Gerhard Baum seit Jahren von den Anwaltskammern fordern.

Und was hat die Niedersächsische Staatskanzlei damit zu tun, werden Sie sich fragen. Im ersten von mehreren Fällen geht es um meine persönlichen Erlebnisse. Dass ich über zwanzig Jahre in der Niedersächsischen Staatskanzlei als Referatsleiterin und zuletzt als Leiterin einer Europaeinrichtung beschäftigt war und vor einigen Jahren  damit begonnen habe, in meiner Freizeit Politikkrimis zu schreiben, ist kein Geheimnis. Unter meinen früheren Vorgesetzten befinden sich hochrangige Politiker wie der amtierende Außenminister Frank-Walter Steinmeier, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und diverse Ministerpräsidenten. Dass im Umfeld dieser Politiker jahrelang eine Person beschäftigt wurde, die über bedenkliche kriminelle Eigenschaften verfügt, die zudem völlig inkompetent und faul ist, lässt den Schluss zu, die politische Führungselite der Staatskanzlei verfüge über keinerlei Menschenkenntnis.  Dass das Arbeitstempo und die Ansprüche in einer obersten Landesbehörde eher überdurchschnittlich als unterdurchschnittlich ausgeprägt sind und inkompetente, mit krimineller Energie ausgestattete Faulpelze in den Behörden von Ministerpräsidenten keine Chance haben, müsste selbst der Anwaltskammer in Celle geläufig sein. Ist es aber nicht. Sie hat ihrem Mitglied Rechtsanwalt Siegfried Reszat ausdrücklich bescheinigt, dass seine diesbezüglichen jahrelangen Behauptungen in keiner Weise zu beanstanden sind. Das klingt verdächtig nach einem Persilschein, und der ist es auch.

Worum geht es? Der Anwalt und Stiefvater von zwei Mitgliedern der Klägergemeinschaft, die nach dem Tod meines Mannes meine „Enterbung“ und „Absetzung als Testamentsvollstreckerin“ betrieben hat, hat mich jahrelang nicht nur mit Schmähkritik überzogen, sondern behauptet, ich hätte Untreue begangen und einen Gartentisch vom Nachlasskonto bezahlt. Völlig in Ordnung, meint die Anwaltskammer, habe er doch „nur“ die Auffassung seiner Mandanten widergegeben. In Ordnung? Der Rechtsanwaltskammer war bekannt, dass ihr Mitglied bereits am 17. Oktober 2013 den gegenteiligen Auszug meines Privatkontos erhalten und dennoch über ein Jahr an der falschen Anschuldigung festgehalten hat. Trotzdem findet sie sein Verhalten nicht anstößig, denn – man höre und staune –, die Miterben würden weiterhin davon ausgehen, dass ich den Gartentisch vom Nachlasskonto bezahlt habe. Wie bitte? Haben die Verantwortlichen Tomaten auf den Augen und oder glauben Sie ernsthaft, ich hätte einen Bankauszug der Sparkasse gefälscht? Wie soll das gehen?

Hanebüchen auch die Einlassung der Anwaltskammer, die Behauptung von Anwalt Reszat, ich sei eine Urkundenfälscherin, sei berufsrechtlich nicht zu beanstanden. Hält die Anwaltskammer den Präsidenten des Amtsgerichts Hannover für unglaubwürdig? Ihr liegt sein Schreiben vor, wonach die laut Anwalt Reszat von der Justizangestellten W. zu dem von mir „gefälschten Dokument“ abgegebenen Erklärungen falsch waren. So was nennt man Prozesslüge, freundlich ausgedrückt. Und wo leben die Vorstandsmitglieder der Anwaltskammer, auf dem Mond oder gar auf dem Mars? So hat der mit der angeblich von mir gefälschten Urkunde befasste frühere Notar R.H. schriftlich beteuert, dass er niemals einen Notariatsvertrag beurkundet hat, der auf einem gefälschten Dokument beruht. Ganz abgesehen davon, dass das Amtsgericht bestätigt hat, dass das angeblich nach dem Tod meines Mannes im Jahre 2013 von mir gefälschte Dokument aus dem Jahre 2007 (!) seit Jahren beim Gericht verwahrt wurde. Hammerhart die Einlassung der Anwaltskammer, dass mein verstorbener Mann nach Auffassung der Mandanten von Reszat nicht wissentlich an dem Vertrag mitgewirkt habe. Nicht wissentlich? Selbst so einen Schwachsinn lässt die Anwaltskammer durchgehen. Demnach haben der beteiligte Notar und ich meinen Mann in Trance versetzt, damit er das Dokument unterschreibt, ohne dass der Notariatsvertrag gar nicht aufgesetzt werden konnte? Auch das Vertrauen der Anwaltskammer in die Seriosität der niedersächsischen Notariatsprüfer scheint deutlich unterentwickelt zu sein. Der Gipfel aber ist es, dass sie auch noch die ihr bekannt gegebenen Einlassungen von Reszat vor dem Landgericht Hannover goutiert, das zuvor von mir gefälschte Dokument sei auf „unerklärliche Weise“ in die Räume des Amtsgerichts und dort in die richtige Akte verbracht worden. Das klingt nach Palermo und nicht nach dem beschaulichen Heidestädtchen Celle!

Doch damit nicht genug! Knallharte und nachgewiesene Prozesslügen wischt die Anwaltskammer mal eben so vom Tisch. So die Tatsache, dass Reszat vor dem Landgericht Lüneburg im Verfahren 4088/1 U fälschlich behauptete, dass seinem Mandaten „sämtliche“ Darlehensschulden vom Erblasser erlassen worden waren. Pech für ihn, dass er wenige Monate zuvor vor dem Landgericht Hannover eine Darlehensschuld seines Mandanten von 15 000 Euro „als unstrittig“ eingeräumt hatte. Eine handfeste Prozesslüge, von der Anwaltskammer Celle mit dem Hinweis beschönigt, dass die Darlehensschuld doch letztlich eingestanden wurde. Na toll, versuchter Prozessbetrug, der als plumpe Lüge entlarvt nicht aufrechterhalten werden kann, ist demnach rechtlich unbedenklich. Unerträglich auch die Einlassung der Anwaltskammer, ein Nachweis, dass der Anwalt in einer Verhandlung beim Amtsgerichts Celle gelogen hat, sei nicht möglich. Unsinn! Das von Reszat angeblich niemals verfasste und auch gegenüber der Anwaltskammer bestrittene Schreiben liegt in den Akten des Nachlassgerichts. Auch mir selbst liegt es vor. Man hätte nur danach fragen müssen. Fest steht indes, dass die vom Gesetzgeber geforderte Objektivität und Kontrolle durch Arroganz und Zynismus ersetzt wurden. Alles andere als beruhigend für die rechtsuchenden Bürger in Bezirk der Anwaltskammer Celle. Und es gibt weitere skandalöse Fälle, über die ich in den folgenden Teilen 2 und 3 berichten werde.

Letzte Änderung amMontag, 27 Juli 2015 16:14 Gelesen 1352 mal

4 Kommentare

  • Michael Meyrich
    Michael Meyrich Donnerstag, 06. August 2015 09:48 Kommentar-Link

    Die Schilderung des von Frau Raddatz selbst erlebten lässt nur einen Schluss zu: Klientelpolitik geht vor und jede noch so falsche Behauptung lässt sich durch das sogenannte Recht auf freie Meinungsäußerung unter den Teppich kehren.

  • Patricia Johns
    Patricia Johns Donnerstag, 30. Juli 2015 06:18 Kommentar-Link

    Liebe Frau Raddatz, wann übergeben Sie denn diese Possen mal Dr. Dieter Wedel? Wird doch Zeit, dass nach dem "Grossen Bellheim" mal wieder auf diese Weise der arme ordentliche Bürger mit einem Film über die Machenschaften und Verstrickungen unterhalten wird.
    Ich war ja schon immer der Meinung, Treu & Glauben sollte verfilmt werden. Herr Mühl kann sich selbst spielen, dann kommt Geld in die Kasse und sein Insolvenzverwalter freut sich auch. Traurig ist, wie plump und ungeniert hier die Machenschaften umgesetzt werden. Man scheint sich ja sehr sicher zu fühlen. ich frage mich, wer schützt diese Intrigenspiele an oberster Stelle, dass man so ungeniert das Gesetz aushebeln kann?
    Ansonsten kann man nur noch sagen: Unglaublich, was hier mal ungeschönt durch Sie ans Tageslicht kommt und ich bin gespannt ob es letztlich etwas bewirkt.

  • Sigrid Schiffler
    Sigrid Schiffler Montag, 27. Juli 2015 13:04 Kommentar-Link

    Das kann man ja nicht glauben das ist unfassbar wie im schlechten Film

  • TWS
    TWS Montag, 27. Juli 2015 11:25 Kommentar-Link

    Wo leben wir?

    Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf führt zu den Rechten und Pflichten des Anwalts aus. Siehe unter:
    http://www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de/berufsrecht/grundsatzfragen/

    Die Rechte und Pflichten des Anwalts
    Die Rechte und Pflichten des Anwalts ergeben sich ganz grundsätzlich aus den §§ 1 bis 3 BRAO und der Generalklausel des § 43 BRAO.

    c) Als Konsequenz der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts wurde am 02.09.1994 das „Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte“ verabschiedet.
    Der Gesetzgeber sah sich veranlasst, die wichtigsten Berufspflichten des Rechtsanwalts eingehender als bisher zu normieren und im Gesetz, also der Bundesrechtsanwaltsordnung selbst zu verankern. Dies geschah in § 43a und § 43b BRAO.

    § 43a BRAO legt die „Grundpflichten des Rechtsanwalts“ fest, als da sind:
    • Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden.

    • Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

    • Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass gegeben haben.

    • Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.

    • Der Rechtsanwalt ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Fremde Gelder sind unverzüglich an den Empfangsberechtigten weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto einzuzahlen.


    Erlangt der Kammervorstand Kenntnis von hinreichenden Anhaltspunkten für das Vorliegen eines Berufsrechtsverstoßes, ist er verpflichtet, ein entsprechendes Aufsichtsverfahren einzuleiten. Woraus sich die Anhaltspunkte ergeben, ist gleichgültig. Sie können aus Beschwerden (häufigster Fall), aus Akten, die dem Kammervorstand vorgelegt werden, oder auch aus eigenen Wahrnehmungen von Vorstandsmitgliedern resultieren. Der Vorstand muss den Sachverhalt vollständig aufklären, um sich eine Überzeugung darüber bilden zu können, ob eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt oder nicht.

    Ganz offensichtlich verfährt die Rechtsanwaltskammer Celle losgelöst von standesrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben.

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