Buch über Bombenattentäter gestoppt – Hackerangriff auf Blog
Aktualisierung 18. Februar 2017
Die Entscheidung, das geplante Buchprojekt zu stoppen, nachdem im Briefkasten von Olaf Mertins Hartgummigeschosse gefunden wurden, war überfällig. Inzwischen ist sogar mein Blog bedroht. Der Absender, der sich hinter den Namen "Hannelore" und "Gerechtigkeit" verbirgt, ist Teilnehmehr in einem illegalen Botnetz. Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik werden illegale Bots genutzt, um andere Systeme anzugreifen. Sie werden daher in schwarzen Listen geführt. Statt der wiederholt angekündigten Aktensendungen also infizierte Bots! Wer verbirgt sich hinter "Hannelore" und was bezweckt sie (oder er) ?
Erinnern wir uns: Hannelore hat uns mit bemerkenswerten Insidererkenntnissen gefüttert. So dass der Präsident des Landgerichts Hannover Dr. Guise-Rübe die Maßnahmen am 12.12. 2008 gegen den Kaufmann koordiniert habe. Sodann habe er Strafanzeige gegen Mertins bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig gestellt. Das Aktenzeichen lieferte sie gleich mit. Auch zitiert sie immer wieder aus internen Polizei- und Gerichtsunterlagen. So viel steht fest, Hannelore plaudert gerne. So wusste sie zu berichten, dass der Lebensgefährte der Staatsanwältin Heiland in Sachen Strafanzeige gegen den Kaufmann während der Gerichtsverhandlung anwesend war und sich eine Bestrafung des Kaufmanns geradezu sehnlichst wünschte. Auch aus dem Ministerbüro des vormaligen Justizministers Bernd Busemann gab sie Interna zum Besten. Interessant auch ihre Mitteilung, dass die Laptops des Kaufmanns 2008 beschlagnahmt wurden, was die Polizeidirektion stets abgestritten hat. Man habe damit verhindern wollen, dass der Kaufmann seine EDV zu seiner Verteidigung nutzen könne. Geradezu ins Schwärmen gerät Hannelore, wenn die Rede auf den Präsidenten des Landgerichts Hannover kommt. Dieser habe Enormes im Kampf gegen den Bombenattentäter geleistet und bereits 2010 erkannt, dass Mertins nicht den Rassestandards entspricht. Auch gäbe es keinen einzigen Richter beim Oberlandesgericht Celle, der sich nicht die baldige Ausschaltung des Kaufmanns wünsche. Spätestens hier stellt sich die Frage, was Hannelore mit derartig abstrusen Behauptungen in Wirklichkeit bezweckt. Dass Richter am Landgericht oder Oberlandesgericht mit Begriffen wie Rassestandards hantieren oder sich gar den Tod eines Bürgers wünschen, dürfte in das Reich der Fabeln gehören. Und doch verwundert es, dass sie aus internen Schreiben des Richters am Verwaltungsgericht Hannover Kleine-Tebbe zitiert und darüber informiert ist, dass der renommierte Erbrechtsspezialist Dr. Joachim mich seit Jahren in Erbstreitigkeiten vertritt. By the way: In inzwischen 14 gegen mich erwirkten Klagen/Verfahren, habe ich nicht ein einziges Mal den Eindruck gewonnen - sieht man mal von der m.E. skandalösen Entscheidung einer Rechtspflegerin ab, mich unter Nachlasspflegschaft zu stellen - , dass die Richter am Amtsgericht Hannover, Landgericht Hannover oder Oberlandesgericht Celle nicht neutral und um Rechtsfindung bemüht waren. Es gab zwar die ein oder andere Entscheidung, über die mein Anwalt und ich nicht sonderlich glücklich waren, aber das Gesetz ist nun mal auslegungsfähig. Doch weshalb verbreitet Hannelore den Eindruck, dass am Landgericht Hannover und Oberlandesgericht Celle rachsüchtige, rassistisch veranlagte Personen sitzen, die sich die "sofortige Eliminierung" des Kaufmanns wünschen? Und weshalb kündigt sie Akten an und schickt stattdessen mit Viren infizierte Bots?
Fest steht indes, dass dem Kaufmann übel mitgespielt wurde. Diesen Vorwurf müssen sich allen voran die Polizeidirektion Hannover und die Staatsanwaltschaft Hannover gefallen lassen. Nicht nur dass zwei Akten mit unterschiedlichen Aktenzeichen bei der Polizeidirektion Hannover über den Fall geführt und Akten manipuliert wurden, schlimmer noch wiegt das mangelnde Interesse der Polizei aufzuklären, wer hinter den monatelangen Todesdrohungen gegen den Kaufmann und seine minderjährigen Kinder steckt. Niemand weiß besser als die Behördenvertreter, dass der Kaufmann unschuldig ist. POK Landsiedel schrieb bereits am 17.12.2008, dass eine Drohung mit konkretem Inhalt nicht erfolgt sei. Dennoch behauptete KHK Pfahl in seinem Bericht vom 8.7.2009, dass Mertins angedroht habe, sich gemeinsam mit dem damaligen Justizminister Bernd Busemann in die Luft zu sprengen. Dabei stand zu diesem Zeitpunkt auf Grund der Zeugenvernehmung des damaligen Büroleiters Bernard Südbeck vom 15.12.2008 – AZ 200801745810-001- längst fest, dass die angebliche Bombendrohung auf einem Irrtum beruhte. Zur Zeugenvernehmung des vormaligen Büroleiters des Ministerbüros, inzwischen zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Osnabrück aufgestiegen, gibt es Berichte mit unterschiedlichen Datumsangaben. Dies alles bestätigt die Aussagen eines Mitarbeiters der PD, dass man angehalten wurde, Aktenvermerke zu verändern. „Noch Wochen nach der angeblichen Schreckensnacht, mussten wir Änderungen in den Vermerken vornehmen“, ließ er mich wissen. Dafür seien den Mitarbeitern Vorteile zugesagt worden.
Hammerhart auch der Bericht des Niedersächsischen Innenministeriums P 23/13 -01425/4 an den Landtagspräsidenten vom 28.12.2010. Dort heißt es, dass die Meldung laut § 37 a Nds. SOG durch die PD Hannover am 2. März 2009 erfolgte und nicht am 30. Dezember 2008. Tatsächlich liegen mir aus den Polizeiakten drei Meldungen nach § 37 a Nds. SOG vor. Die erste unter der Vorgangsnummer NIVADIS 200801745810 von KOR Fischer vom 16.12.2008, eine weitere von LtD KD Rochell – undatiert - und eine dritte vom 19.2. 2009 - AZ 12002/PK. Die Inhalte der Meldungen weichen erheblich voneinander ab, dies hat „Gustav“, der sich die Vorgänge hat vorlegen lassen, in seinem Kommentar bestätigt. Die zwingend gebotene parlamentarische Kontrolle durch den Landtag wurde somit unterlaufen. Gegenüber den Landtagsabgeordneten wurde ein weiteres Mal der unzutreffende Eindruck erweckt, Mertins habe ein Bombenattentat geplant.
Ernstliche Zweifel bestehen auch an der vor Gericht getroffenen Aussage der PD Hannover, die Wohnung des Kaufmanns sei nicht durchsucht worden. Wenn es keine Wohnungsdurchsuchung gab, wie erklärt sich dann die Feststellung einer „Leserin“, dass man bei der Wohnungsdurchsuchung die Laptops des Kaufmanns sichergestellt und überzogene Rechnungen des Kaufmanns entdeckt habe. Auch werden Dirham-Scheine erwähnt, die in Mertins Wohnung gefunden wurden. Davon kann nur jemand wissen, der die Wohnung betreten hat. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seinem Beschluss 11 LA 245/13 vom 12. März 2014 ausgeführt, dass ein Betreten der Wohnung ohne richterlichen Beschluss unzulässig ist, da damit in die private oder beruflichen Lebensgestaltung eingegriffen würde. Da sich das Gericht auf die Angaben der PD Hannover verlassen hat, war Mertins in diesem so wichtigen Klagepunkt unterlegen. Die Staatanwaltschaft Hannover hat dem Ganzen dann die Krone aufgesetzt und noch im September 2014 durch den Ltd. Oberstaatsanwalt Dr. Fröhlich in einem Gespräch mit mir behauptet, dass Herr Mertins sehr wohl ein Bombenattentat geplant habe und auf einen entsprechenden Vermerk des OLG Celle Bezug genommen.
Die von mir um Stellungnahmen zu diesen und anderen Ungereimtheiten befragten Behörden/Personen haben weit überwiegend mit Schweigen reagiert. Dass Agieren der Behörden offenbart erhebliche Defizite im Krisenmanagement und einen beängstigenden Mangel an Empathie. Was soll man von Ministern und Behördenleiter halten, die es offenbar nicht interessiert, dass ein unschuldiger Bürger monatelang mit rassistischen Morddrohungen überzogen wird? Die es hinnehmen, dass in ihrem Geschäftsbereich ganz offensichtlich munter Akten manipuliert und der Landtag sowie Gerichte getäuscht werden? Bleibt nur zu hoffen, dass zumindest die mit dem Fall befassten Richter ihre richtliche Unabhängigkeit unter Beweis stellen und sich nicht durch Freundschaften mit der Justizministerin, wie ein Leser jetzt über Richter Kleine-Tebbe schrieb, beeinflussen lassen. Zumindest bezüglich des Verfahrens des Kaufmanns gegen die Staatsanwaltschaft Hannover bin ich optimistisch, dass die mit dem Fall befassten Richter, anders als dies bei Richter Kleine- Tebbe bislang der Fall war, die Faktenlage hinreichend berücksichtigen.