Leseprobe "Aktenmanipulationen und andere Vertuschungen"

Publiziert in Blog

Leseprobe „Aktenmanipulationen und andere Vertuschungen“

Seit einigen Tagen ist das Buch „Hannover-Connection 2.0 – Justiz und Verwaltung im Zwielicht“ im Handel erhältlich. In den folgenden Wochen werde ich für die Leser/innen meines Blogs Leseproben aus einzelnen Kapiteln des Buchs vorstellen. Heute aus dem Kapitel „Aktenmanipulationen und andere Vertuschungen“.

„Es wurden im Fall Mertins zwei Aktenzeichen geführt und wir mussten die Berichte über den Fall immer wieder umkopieren. Noch Tage und Wochen nach dem Polizeieinsatz am 12. Dezember 2008 mussten wir Änderungen an den Berichten vornehmen. Es gab Gerüchte, dass ein Richter einen Fehler gemacht haben soll, den wir jetzt korrigieren sollten. Vielen Kollegen wurde versprochen, dass man für die Arbeit belohnt werden würde. Nachdem dann Polizeipräsident Binias versetzt wurde, konnte sich niemand mehr an die Versprechen erinnern.“
Der Auszug aus einem Schreiben eines Polizeibeamten an mich zeigt eindrucksvoll, dass ganz offensichtlich im Fall des vermeintlichen Bombenattentäters von Anfang an getrickst wurde. Auch Petro, ganz ohne Frage mit Insiderkenntnissen ausgestattet, räumt in einem Blog-Kommentar vom 17. Februar 2017 freimütig ein, dass die vorgenommenen Aktenmanipulationen in den Ministerien und Behörden bekannt seien.
Die Manipulationen sind mit den nachträglichen Änderungen von Polizeiberichten im Fall des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri vergleichbar, wenn auch die Folgen im Fall Anis Amri mit zwölf Todesopfern und sechzig Verletzten ungleich dramatischer sind. In beiden Fällen wurden Vermerke von Polizeibeamten geschönt. Von Beamten des LKA Berlin, um von eigenem Versäumnissen abzulenken; im vorliegenden Fall, um übertriebene und richterlich nicht genehmigte polizeiliche Maßnahmen zu rechtfertigen und - wie der Polizist mir schrieb - einen Fehler eines Richters zu verschleiern. Wenn eine Polizeibehörde Akten manipuliert, um von behördlichen Fehlverhalten abzulenken und der betroffene Bürger noch acht Jahre nach den zu Grunde liegenden Vorfällen als Bombenattentäter beschimpft und mit Morddrohungen überzogen wird, kann das nicht hingenommen werden.
Mertins selbst wurde nach Bitte um Akteneinsicht eine Akte der Landesbeauftragten für den Datenschutz unter dem Aktenzeichen 1.4.3075-75-00/476 ausgehändigt. Diese Akte wurde auch dem Verwaltungsgericht Hannover übergeben, als das Gericht über den Schadensersatzanspruch des Kaufmanns zu befinden hatte. Laut der Mitarbeiterin des Landesamtes für den Datenschutz sollte die Akte eine vollständige Kopie der Originalakte der Polizeidirektion sein. Dem war nicht so. Tatsächlich war die Akte unvollständig. (Ende Leseprobe)

weiterlesen ...
Diesen RSS-Feed abonnieren