Bettina Raddatz
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Rechtsanwälte: Niedergang eines Berufsstandes?

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Rechtsanwälte: Niedergang eines Berufsstandes?

Rechtsanwälte nehmen als „Organe der Rechtspflege“ eine Schlüsselrolle im deutschen Rechtssystem ein. Sie sollen ihre Mandanten unabhängig und kompetent beraten, konfliktentschärfend und lösungsorientiert wirken. So verheißt es die Berufsordnung für Rechtsanwälte. „Vorsicht Rechtsanwalt: Ein Berufsstand zwischen Mammon und Moral“ warnt hingegen der Sachbuchautor Joachim Wagner in seinem 2014 erschienenen Buch und erklärt den Anwaltsstand zum Sammelbecken schlechter Juristen, die einem harten Konkurrenzkampf ausgesetzt, massenhaft ihre Anwaltspflichten verletzen und ausschließlich ihre pekuniären Interessen im Auge haben. Auch wenn ich persönlich mit meinen Anwälten besser gefahren bin, spricht einiges dafür, dass nicht wenige Vertreter des Anwaltsstandes dem von Wagner skizzierten Szenario entsprechen. In meinen Blogbeiträgen habe ich wiederholt über das Fehlverhalten einzelner Anwälte und vom Versagen der Berufsaufsicht berichtet. So konnte der ehemalige Notar und Anwalt Siegfried Reszat mit Billigung der zuständigen Justizbehörden und Rechtsanwaltskammer Celle eine jahrelangen Zermürbungs- und Nötigungskampagne gegen mich betreiben, nachdem ich nicht auf seine schriftliche Aufforderung eingegangen war, auf das Erbe meines verstorbenen Mannes zu Gunsten seiner beiden Stiefkinder und deren Tante zu verzichten. In der darauf folgenden Klagewelle wimmelte es vor Beleidigungen und unzutreffenden Anschuldigungen. Selbst ein geschlagenes Jahr, nachdem der Gegenbeweis durch meinen Anwalt erbracht worden war, behauptete Reszat dreist vor dem Landgericht, ich hätte Nachlassgeld veruntreut und einen privaten Gartentisch vom Nachlasskonto bezahlt. Die Rechtsanwaltskammer und die Staatsanwaltschaft Hannover fanden das völlig okay. Selbst die Satire reife Behauptung des Anwalts, ich hätte ein zuvor gefälschtes Dokument in James Bond Manier unbemerkt in die Akten des Amtsgerichts Hannover geschmuggelt, wurde wohlwollend akzeptiert. Nicht nur von der Kammer und der Staatsanwaltschaft auch vom Landgericht Hannover und sogar Oberlandesgericht Celle, bis dahin in meinem Fall stets neutral und auf strikte Einhaltung von Recht und Gesetz bedacht.

In meinem Blogbeitrag „Hannoverscher Anwalt diskreditiert Hausfrauen“ war zu lesen, dass mit Rechtsanwalt Claus – Rudolf Löffler ein „würdiger Nachfolger“ des rücksichtslos agierenden Anwalts gefunden wurde. In einem abenteuerlichen Entlassungsantrag, der sich eher als Vorlage für einen Kriminalroman und weniger als ernst zu nehmender Schriftsatz vor Gericht eignete, verstieg er sich zu absurden Behauptungen, so dass eine Grundbuchsache gescheitert sei, weil ich zu dem vom Notar festgesetzten Termin nicht erschienen sei. Der als Zeuge benannte Notar konnte über die blühende Fantasie seines Kollegen nur den Kopf schütteln. Es gab gar keinen Termin, also konnte ich auch nicht fernbleiben. Sodann führte der Anwalt aus, dass in den von mir erstellten Kontennachweisen aus 2013 über 50000 Euro verschleiert worden seien. Peinlich nur, dass die Aufstellung gar nicht von mir stammte, sondern vom gerichtlich bestellten Nachlasspfleger und an Transparenz nichts zu wünschen übrig ließ. In die Welt der Fabeln gehörten auch seine seitenlangen Anschuldigungen, wonach ich Steuerbetrug – bemerkenswerter Weise zu Gunsten seiner Mandanten, was dem Anwalt offenbar nicht gefiel - begangen haben soll. Alles Unfug und durch Schriftwechsel mit dem Finanzamt widerlegt. Auch der als Zeuge für meine angebliche psychische Erkrankung benannte Mieter erklärte vor dem Landgericht, niemals behauptet zu haben, dass ich an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung leiden würde. Gleichermaßen lächerlich, wenn auch für die Betroffenen ärgerlich, mutete Löfflers Versuch an, einen notariellen Kaufvertrag über eine Immobilie in Bielefeld zu Fall zu bringen. Nachdem sein Antrag wegen rechtlich und sachlich abwegiger Behauptungen gescheitert war, schaltete der Anwalt sogar die Bank des Käufers in Paderborn ein. Der Notariatsvertrag sei illegal und die Finanzierungszusage zurückzunehmen, begehrte er. Es ist sicherlich nicht Aufgabe der „Organe des deutschen Rechtswesen“ Chaos und Unfrieden zu verbreiten. Doch damit nicht genug! Nachdem das Nachlassgericht die geforderte Entlassung abgelehnt hatte, wies auch der 6. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Celle die Berufungsbeschwerde als unzulässig zurück. In seinem Eifer, fast 100 Seiten Schriftsätze nebst Anlagen zu produzieren, hatte der Anwalt die Fristen aus den Augen verloren. Doch obwohl der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde beim OLG Celle scheiterte, wurde dennoch der IV. Zivilsenat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingeschaltet. Heißt es in der Berufsordnung nicht, dass ein Anwalt seine Mandanten vor aussichtslosen Klagen abhalten soll?

Leider kein Einzelfall anwaltlichen Fehlverhaltens! Auch der Landwirt  Huemme, der Unternehmensberater Stahmeyer und andere Betroffene mussten die Erfahrung machen, dass einige Anwälte sich einen Deut um berufsrechtliche Vorschriften scheren und es weder mit der Wahrheitsliebe noch mit der gebotenen Seriosität genau nehmen. Dies geschieht fast immer sanktionslos, da Rechtsanwaltskammern und Staatsanwaltschaften überwiegend untätig bleiben, frei nach dem Motto „Eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus“.

Letzte Änderung amDonnerstag, 25 August 2016 15:56 Gelesen 1306 mal
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